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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen > Lexikon zur Existenzgründung und Selbstaendigkeit
Datum & Land: 24/05/2011, De.
Wörter: 953


Fertigungskosten
Die Fertigungskosten sind die gesamten mit der Produktion eines Produktes verbundenen Kosten. Sie setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die Fertigungskosten sind also die Gesamtkosten, bestehend aus den Fertigungslöhnen, den Sondereinzelkosten der Fertigung sowie den Fertigungsgemeinkosten. Nicht zu den Fertigungskosten zählen die mit Einkauf und Lagerung verbundenen Kosten.

Feststellungsbescheid
Ein Feststellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt gegen' einen Steuerpflichtigen, um die Besteuerungsgrundlagen festzustellen. Der Feststellungsbescheid ist für Folgebescheide (Steuerbescheide) bindend. Er ist durch Einspruch selbstständig anfechtbar.

Fabrikverkauf
Ähnlich wie beim Werksverkauf werden auch beim Fabrikverkauf die Produkte des Herstellers direkt im Unternehmen des Herstellenden verkauft. Es entfallen somit Zwischenhändler, so dass der Fabrikverkauf nicht nur bei Existenzgründern besonders beliebt ist. Häufig kaufen auch Privatleute bleiben Fabrik verkaufen im großen Maßstab ein, da die dortigen Verkaufspreise im Gegensatz zum gewöhnlichen Handel sehr viel niedriger sind.

Facebook
Unter Facebook versteht man eine soziale Plattform mit Ursprung in den USA. Auf Facebook können sich Menschen kostenlos anmelden, miteinander chatten, Bilder und Videos austauschen, Freunde einladen, empfehlen, Nachrichten schreiben uvm. Ähnliche Dienste gibt es auch unter dem Namen Xing, studivz, meinvz, schuielervz, myspace und andere.

Fabrikware
Fabrik Ware ist' maschinell hergestellte Ware und daher nicht so hochwertig wie handgefertigte Ware. Fabrikware wird auch als Durchschnittware oder Industrieware bezeichnet. Auf Fabrikwaren wird häufig zurückgegriffen, wenn es um Massenprodukte oder Massenartikel geht. Mit Fabrikwaren kann ein sehr viel niedriger Preis kalkuliert werden, als mit handgefertigten Waren.

Fachkundige Stellungnahme
Die fachkundige Stellungnahme oder exakt ausgedrückt die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach dem Sozialgesetzbuch ist das Dokument, was dem Existenzgründer die Tragfähigkeit, also eine voraussichtlich erfolgreiche Existenzgründung bescheinigt. Dabei wird von der fachkundigen Stelle das Wissen des Existenzgründers geprüft und eingeschätzt. Dabei werden sowohl gegebene Voraussetzungen in der Person des Existenzgründers, als auch Voraussetzungen zum Vorhaben, zu den vom Existenzgründer geschätzten Umsätzen, den prognostizierten Steuern, dem Betriebsergebnis und dem zu erwartenden Einkommen eingeschätzt und bescheinigt. Die fachkundige Stellungnahme kann von der IHK, der HWK, einer Bank, einem Steuerberater oder Unternehmensberater erstellt werden. Die fachkundige Stellungnahme dient in vielen Fällen einer der Voraussetzungen zur Beantragung von Fördermitteln zur Existenzgründung.

Factoring
Der Begriff Factoring beschreibt eine Form der Unternehmensfinanzierung. Dabei werden von bestimmten Instituten der Finanzierungsbranche bestehende Forderungen von Unternehmen aus Dienstleistungen und Warenlieferungen aufgekauft. Auf diese Weise erlangen Unternehmen sofort Liquidität durch den Verkauf ihrer Außenstände. Je nach Leistungsumfang können Unternehmen dabei ihr Forderungsmanagement direkt an betreffende Institute abgeben. Dazu gehört beispielsweise das Mahn- und Inkassowesen. Mittlerweile hat sich der Verkauf von Zahlungsforderungen in vielen Branchen etabliert. Vor allem große Firmen greifen auf das Factoring als Finanzierungsform zurück.

Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb
Die Aufwendungen, welche der Steuerzahler für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb hat, werden im Einkommenssteuerrecht mit der sogenannten Entfernungspauschale bei der Steuer berücksichtigt. Als Strecke, die für die Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb für die Steuerberücksichtigung zugrunde gelegt wird, ist grundsätzlich die kürzeste Wegstrecke zu wählen. Eine andere Strecke wird nur dann vom Finanzamt anerkannt, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Selbstständige können die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb als Betriebsausgabe geltend machen.

Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ist ein Dokument, mit dem die zurückgelegte Fahrstrecke und der jeweilige Anlass der Fahrt mit einem Kfz genau dokumentiert werden. In der Regel wird ein Fahrtenbuch von Unternehmern aus Steuergründen geführt. Nutzt ein Unternehmer ein Kfz sowohl betrieblich als auch privat, ohne ein Fahrtenbuch zu führen, wird, soweit die betriebliche Nutzung mindestens 50 Prozent beträgt, die Nutzung des Firmenwagens mit der `Ein-Prozent-Regelung†œ pauschal versteuert. Das ist jedoch dann für den Unternehmer von Nachteil, wenn die betriebliche Nutzung des Kfz einen geringeren Anteil ausmacht. Dann findet `Ein-Prozent-Regelung†œ nämlich keine Anwendung. Da das Finanzamt ohne Vorliegen eines Fahrtenbuchs eine Schätzung vornimmt, die häufig überhöht ist, fallen meist höhere Steuern an. Auch, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50 Prozent ausmacht, kann das Führen eines Fahrtenbuches von Vorteil sein. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein Kfz schon vollständig abgeschrieben wurde oder als Gebrauchtwagen erworben wurde, der bei der Erstzulassung einen hohen Listenpreis hatte.

Fahrtkosten
Als Fahrtkosten werden die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bezeichnet, die dem Steuerpflichtigen mit der Benutzung von Beförderungsmitteln im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen entstanden sind. Entstehen dem' Unternehmer Fahrtkosten, so kann er diese als Betriebsausgaben absetzen. Auch Fahrtkosten, welche bei der Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung entstehen, können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Fakturierung
Fakturierung ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen und bedeutet, dass dem Kunden über eine erfolgte Leistung oder Lieferung eine Rechnung über das im Kaufvertrag vereinbarte Entgelt erstellt wird. Der Begriff wird von Faktura abgeleitet, was soviel wie Rechnung heißt. Bei der Fakturierung stellt der Gesetzgeber enge Forderungen an die auszustellende Rechnung: Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes muss eine Rechnung bestimmte Pflichtbestandteile enthalten. Fehlen diese, so kann der Empfänger der Rechnung keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Folgende Pflichtbestandteile sind bei der Fakturierung zu beachten:

Fallmanager
Der Begriff Fallmanager ist im Zuge von Hartz IV generiert worden. Sachbearbeiter des Grundsicherungsamtes bzw. der ARGE oder des Jobcenters werden als Fallmanager bezeichnet.

Fakturierungsprogramme
Fakturierungsprogramme ist der Sammelbegriff für Software zur Buchführung, Erstellung von Rechnungen, Lieferscheinen und Gutschriften eines Unternehmens. Außerdem kann mit einem Fakturierungsprogramm auch das Mahnwesen des Unternehmens erledigt werden. Aufträge schreiben, Angebote erstellen, Rechnungen schreiben und Mahnungen schreiben sind die häufigsten Aufgaben der Fakturierungsprogramme.

Familien-AG
Die Familien- AG ist die Erweiterung der sogenannten Ich-AG auf mitarbeitende Familienangehörige. Ein Selbstständiger, der als Ich-AG einen Existenzgründungszuschuss nach § 421 SGB III erhielt und außer Familienangehörigen keine weiteren Arbeitnehmer beschäftigte, wurde als Familien- AG bezeichnet. Das Modell der Familien-AG wurde eingeführt, da der Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG nur gewährt wurde, wenn der Gründer keine Arbeitnehmer beschäftigte. Als einzige Ausnahme war die Beschäftigung von Familienangehörigen möglich. Durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz wurde die Einschränkung zur Gewährung des Existenzgründungszuschusses, andere Arbeitnehmer zu beschäftigen, aufgehoben. Damit war der Begriff der Familien-AG überflüssig geworden.

Familienversicherung
In Deutschland umfasst die Familienversicherung die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Lebenspartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um die Familienversicherung in Anspruch zu nehmen, müssen die Angehörigen bestimmte Voraussetzungen, wie bspw. Wohnsitz in Deutschland, erfüllen.

E-Commerce
E-Commerce ist die Bezeichnung für den elektronischen Handel im Internet. Es wird sowohl der Einkauf als auch der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen unter E-Commerce verstanden. E-Commerce setzt einen internetfähigen Computer und eine Internetverbindung voraus.

EÜR
EÜR ist die Abkürzung für Einnahmen-Überschuss-Rechnung was auch mit Gewinnermittlung gleich gesetzt werden kann. In der EÜR werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen. Auf diese Weise wird das Betriebsergebnis des Unternehmens ermittelt. Es kann sowohl ein Gewinn als auch ein Verlust sein. In Deutschland gibt es sowohl eine amtliche EÜR als auch eine nichtamtliche EÜR. Die amtliche EÜR muss von allen Unternehmen verwendet werden, welche mehr als 17.500 € Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Bewegt sich der Umsatz des Unternehmens unterhalb dieser Grenze, kann die nichtamtliche EÜR genutzt werden.

Existenzgründungskredit
Ein Existenzgründungskredit ist ein zinsgünstiger Kredit, an dessen Vergabe bestimmte Voraussetzungen gestellt werden. Einige Kreditinstitute, wie z. B. die KfW Mittelstandsbanken haben sich auf die Vergabe von Existenzgründungskrediten spezialisiert. Voraussetzung für die Gewährung eines Existenzgründungskredits ist ein schlüssiges Gesamtkonzept. In der Regel vermitteln die Banken und Sparkassen den Existenzgründungskredit, da der Kreditnehmer diesen nicht selbst bei der KfW Bank beantragen kann. Als Synonym für Existenzgründungskredit wird häufig auch der Begriff Existenzgründerdarlehen verwendet.

Existenzgründerzuschuss
Siehe Existenzgründungszuschuss.

Existenzgründung
Wer eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit neu beginnt, übernimmt oder sich daran tätig beteiligt, gründet eine Existenz.

Existenzgründungszuschuss
Der Begriff Existenzgründungszuschuss steht allgemein für den Zuschuss, den ein Existenzgründer zur Existenzgründung beantragen kann. Darunter waren unter anderem der Ich-AG Zuschuss und das Überbrückungsgeld zu verstehen gewesen. Ebenso zählt der aktuelle Existenzgründungszuschuss, welcher den Namen Gründungszuschuss trägt, dazu.

European Recovery Program
Hierbei handelt es sich um ein europäisches Wiederaufbauprogramm, welches seinen Ursprung im Marshall-Plan zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Wirtschaft in Europa hat.

Eurocheque
Der Eurocheque war ein bis zum 31. 12. 2001 bei den Banken zahlreicher europäischer Länder einlösbarer Garantierter Scheck, der in den 1960er Jahren eingeführt wurde. Als besondere Form des Schecks war der Eurocheque in Verbindung mit der Eurocheque-Karte in fast allen europäischen Ländern als Zahlungsmittel anerkannt und diente der Bargeldbeschaffung. Mit der Vorlage der dazugehörigen Eurocheque-Karte kam ein Garantievertrag zwischen Schecknehmer und Kreditinstitut zustande, der das bezogene Kreditinstitut zur Auszahlung von bis zu 400 DM bzw. bis zum Garantiehöchstbetrag im jeweiligen Land verpflichtete. Da die Kosten für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Eurocheque jedoch aufgrund des papiergebundenen Systems sehr hoch waren, ist der Eurocheque Ende 2001 ausgelaufen.

Erfolgsrechnung
Als Erfolgsrechnung wird die Ermittlung des Erfolgs eines Unternehmens innerhalb eines Zeitabschnittes bezeichnet. Für Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Erfolgsrechnung. Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchhaltung verpflichtet sind, können mit dem Bilanzvergleich das Anfangs- und Schlusskapital miteinander vergleichen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist im Gegensatz dazu eine genauere Methode der Erfolgsrechnung, da der Erfolg hier durch das Aufrechnen aller Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes ermittelt wird. Zur Erfolgsrechnung wird häufig auch kurz Einnahmen-Überschuss- Rechnung, EÜR oder Gewinnermittlung gesagt.

Ergebnis
Als Ergebnis wird der anhand der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) ermittelte Gewinn oder Verlust eines Unternehmens bezeichnet. Dabei werden alle Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres gegenübergestellt. Sind die Erträge größer als die Aufwendungen, ist das Ergebnis im Sinne der Gewinn-und- Verlust- Rechnung ein Gewinn. Sind die Aufwendungen größer als die Einnahmen, stellt das Ergebnis im Umkehrschluss einen Verlust dar. Das positive Ergebnis bezeichnet man als Jahresüberschuss. Das negative Ergebnis wird Jahresfehlbetrag bezeichnet. Bei Aktiengesellschaften ( AG) ist das Ergebnis die Grundlage für die Ausschüttungen an die Aktionäre.

Erhaltungsaufwand
Als Erhaltungsaufwand werden Aufwendungen bezeichnet, die der Instanthaltung, Instantsetzung und Erneuerung bereits vorhandener Einrichtungen bzw. Teile dienen. Zum Beispiel zählt die Erneuerung von Elektroinstallation oder der Einbau von Messtechnik für die genaue Wasser- und Energieabrechnung als Erhaltungsaufwand. Der Erhaltungsaufwand kann steuerlich sofort als Betriebsausgabe bzw. unter Werbungskosten geltend gemacht werden.

Erhebungszeitraum
Siehe Bemessungszeitraum.

Erinnerungswert
Der Erinnerungswert ist der Wert eines Wirtschaftsguts nach vollständiger Abschreibung. Er beträgt meist 1 Euro. In der Bilanz ist der Erinnerungswert ein Merkposten, da das völlige Weglassen noch vorhandener Aktivposten gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung verstoßen würde.

Erloes
Als Erlös wird der Gegenwert bezeichnet, den ein Unternehmen durch den Verkauf von Wirtschaftsgütern in Form von Sachgütern bzw. Dienstleistungen, erhält. Zu den Erlösen zählen auch die Einnahmen eines Unternehmens aus Vermietung oder Verpachtung. Die Berechnung des Erlöses erfolgt durch die Multiplikation des Stückpreises mit der Verkaufsmenge. Der Erlös ist ein wichtiger Faktor für die Ermittlung des Deckungsbeitrages. Als Synonyme zum Erlös werden häufig auch die Begriffe Umsatz oder Leistung verwendet.

Erloesschmälerung
Minderungen der Erlöse, die aufgrund von Boni, Gutschriften, Preisnachlässen, Skonti und Warenrücksendungen entstehen, werden als Erlösschmälerungen bezeichnet. Der um die Erlösschmälerung verminderte Erlös ist dann der verbleibende Nettoerlös. Erlösschmälerungen wirken sich entsprechend auf die abzuführende Umsatzsteuer aus, wenn ursprünglich ein höherer Betrag in der Rechnung angegeben wurde. Eine Rechnungsberichtigung hat dann durch den Unternehmer zu erfolgen.

ERP
ERP ist die Abkürzung für Enterprise Ressource Planning und steht für die Planung der Verwendung der Unternehmensressourcen. ERP steht demnach für die Aufgabe, in einem Unternehmen die vorhandenen Ressourcen, wie Personal, Kapital etc. so einzusetzen, dass betriebliche Abläufe möglichst effizient sind. Dadurch wird die optimale Steuerung von Geschäftsprozessen in einem Unternehmen ermöglicht. Die Umsetzung von ERP erfordert die Einrichtung elektronischer Informationssysteme, die einen gemeinsamen Informationspool für die verschiedenen Bereiche eines Unternehmens, wie z. B. Produktion, Vertrieb, Finanzen oder Personalstruktur, darstellen.

Erstberatung
Die Erstberatung zur Existenzgründung erfolgt in der Regel bei einem von der KfW Mittelstandbank zugelassenem Gründungsberater. Dieser nimmt bei der Erstberatung eine Prüfung der Geschäftsidee vor. Gründungswillige erhalten bei dieser Erstberatung eine Stellungnahme zum Geschäftsgründungsvorhaben, die sowohl eine Rentabilitätsvorschau als auch eine fachliche und persönliche Einschätzung der Gründerperson enthält. Die Kosten für die Erstberatung sind vom Gründer selbst zu tragen sind, sollten' nicht mehr'  als 100 Euro betragen.

Ersatzbeschaffung
Als Ersatzbeschaffung wird die Anschaffung eines neuen Wirtschaftsgutes bezeichnet, welches ein altes Wirtschaftsgut aufgrund von dessen Abnutzung oder Beschädigung ersetzt.

Ertragsteuer
Die Ertragssteuer ist eine Steuer, welche auf Einkünfte im Rahmen des Vermögenszuwachses innerhalb eines Besteuerungszeitraumes erhoben wird. Die Besteuerungsgrundlage der Ertragssteuer ist der Zufluss von Geld oder geldwerten Gütern. Beispielsweise ist die Besteuerung von Einkünften natürlicher Personen mit der Einkommenssteuer eine Ertragssteuer. Für Unternehmen und Körperschaften wird die Körperschaftssteuer bzw. die Gewerbesteuer als Ertragssteuer zugrunde gelegt.

Ertrag
Erträge sind betrieblich erwirtschaftete Leistungen, die das Eigenkapital einer Unternehmung vergrößern.

Ertragsvorschau
Siehe Rentabilitätsvorschau.

Entnahme
Als Entnahmen werden nach § 4 I EStG alle Wirtschaftsgüter bezeichnet, die der Steuerpflichtige dem Unternehmen für sich, seinen Haushalt oder zu anderem Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. Zu den Entnahmen zählen Sachentnahmen ebenso wie die Entnahmen von Nutzungen oder Leistungen. Bei der Gewinnermittlung des Unternehmens sind die Entnahmen nicht wie die Betriebsausgaben gewinnmindernd zu berücksichtigen. Anders ist das bei bilanzierenden Unternehmen. Entnahmen werden auch als Privatentnahmen bezeichnet.

Entgeltsicherung
Im § 421j SGB III ist die Entgeltsicherung für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, geregelt. Im Falle der Erwerbslosigkeit oder der drohenden Arbeitslosigkeit werden Anreize für eine Arbeitsaufnahme geboten.

Entgelt
Als Entgelt wird die vertraglich vereinbarte Gegenleistung bezeichnet, die ein Unternehmer für seine Waren bzw. seine Leistungen abzüglich der Mehrwertsteuer erhält.

Empfehlung
Eine Empfehlung kann eine mündliche oder schriftliche Zusage oder ein Verweis auf eine Sache oder Dienstleistung sein. In der Wirtschaft leben gerade Unternehmer und Existenzgründer von positiven Empfehlungen des eigenen Unternehmens durch Kunden und Lieferanten. Durch derartige positive Empfehlungen wird das Firmenimage des Unternehmens aufgebaut und gestärkt.

Elster
Elster ist ein Programm, welches die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen an die Finanzämter via Internet ermöglicht.

Eigenfinanzierung
Mit der Eigenfinanzierung wird die Bereitstellung von Eigenkapital als Anlageform bezeichnet. Die Eigenfinanzierung wirkt sich positiv auf eine Unternehmensgründung aus, da mit der Höhe des vorhandenen Eigenkapitals auch die Liquidität des Unternehmens steigt. Somit ist es für eigenfinanzierte Unternehmen auch einfacher, Fremdkapital von Banken zu bekommen.

Eigenkapital
Als Eigenkapital werden Geld- oder Sachwerte bezeichnet, welches die Eigentümer selbst in das Unternehmen auf unbestimmte Zeit einbringen. Dies kann entweder durch Kapitaleinlagen oder durch nicht entnommene Gewinne realisiert werden. Als Sachwerte sind nicht nur eingebrachte Gegenstände sondern auch Eigenleistungen, wie Tapezierarbeiten in Büroräumen, anzusehen. Wer für seine Unternehmung öffentliche Fördermittel beantragen möchte, sollte in der Regel ein Eigenkapital von 15 % des Kapitalbedarfs nachweisen können.

Eigenleistung
Mit Eigenleistung wird eine Leistung bezeichnet, welche von einem Unternehmen mit eigenen Mitteln erbracht und auch genutzt wird, also nicht an Dritte verkauft wird. In diesem Zusammenhang spielt die Eigenleistung bei der Bilanzierung eine Rolle. Bei der Finanzierungsbedarfsrechnung von Baudahrlehen versteht man unter dem Begriff der Eigenleistung sämtliche Arbeitsleistungen vonseiten des Bauherrn. Diese Eigenleistung kann vom Kreditinstitut als Eigenkapital mit angerechnet werden.

Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote stellt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital sichtbar. Als betriebswirtschaftliche Kennzahl dient die Eigenkapitalquote dazu, die finanzielle Stabilität sowie die Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern zu beurteilen. Umso höher die Eigenkapitalquote eines Unternehmens ist, desto höher wird die Bonität des Unternehmens von den Banken eingeschätzt. Die Eigenkapitalquote berechnet sich folgendermaßen: Eigenkapitalquote = (Eigenkapital x 100) / Bilanzsumme

Eigenverbrauch
Als Eigenverbrauch wird die Entnahme oder Nutzung betrieblicher Vermögensgegenstände für den privaten Gebrauch bezeichnet. Grundsätzlich unterscheidet man den Eigenverbrauch von Waren und den Eigenverbrauch von Leistungen. Beim Eigenverbrauch von Waren, auch als Sachentnahme bezeichnet, wird prinzipiell der Nettoeinkaufswert zuzüglich der Mehrwertsteuer verbucht, denn auch der Eigenverbrauch unterliegt der Mehrwertsteuer. Zum Eigenverbrauch von Leistungen zählt z. B. die Nutzung des betrieblichen Telefons oder des Betriebs-Kfz. Die Telefonkosten werden anteilig verrechnet und für die Nutzung des Pkw kann zur Ermittlung des privaten Anteils z. B. ein Fahrtenbuch geführt werden.

Eingangsrechnung
Die Eingangsrechnung ist eine Zahlungsanforderung. Um als Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug vom Rechnungsbetrag machen zu können, muss die Eingangsrechnung bestimmte Formerfordernisse erfüllen. Da eine Eingangsrechnung ein gesetzlicher Buchhaltungsbeleg ist, kann eine fehlerhafte Eingangsrechnung grundsätzlich nur durch den Aussteller, nicht aber durch den Empfänger, korrigiert werden. Die Pflichtangaben auf einer Eingangsrechnung sind im Umsatzsteuergesetz festgelegt. Eine Eingangsrechnung ist demnach korrekt, wenn sie folgende Angaben enthält:

Eingangsfracht
Als Eingangsfracht wird das Entgelt für die gewerbliche Beförderung von Gütern vom Lieferanten zum Unternehmen bezeichnet.

Einfuhrzoll
Als Einfuhrzoll werden Abgaben auf Waren bezeichnet, die bei der Einfuhr aus dem Ausland fällig werden. Als Synonym für den Begriff Einfuhrzoll wird häufig auch die Bezeichnung Importzoll oder einfach nur Zoll verwendet.

Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren von Drittländern nach Deutschland anfällt. Als Sonderform der Umsatzsteuer kann sie von Unternehmen als Vorsteuer abgezogen werden.

Einfache Buchführung
Als einfache Buchführung wird die Pflicht zur einfachen Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge von freiberuflich Tätigen und Kleingewerbetreibenden bezeichnet.

Eingliederungszuschüsse
Eingliederungszuschüsse sind Zuschüsse, die Arbeitgeber für die Einstellung Arbeitnehmern erhalten, welche förderungsbedürftig sind. Die Eingliederungszuschüsse sollen dem Ausgleich von Minderleistungen dienen, die bei der Einstellung von Personen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung, langer Arbeitslosigkeit oder unzureichender Qualifikation, auftreten können. Liegen solche Vermittlungshemmnisse beim Arbeitssuchenden vor, so können von der Agentur für Arbeit nach § 217 SGB III Eingliederungszuschüsse bewilligt werden. Die Eingliederungszuschüsse müssen vor Arbeitsaufnahme bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Träger der Grundsicherung beantragt werden. In welcher Höhe und mit welcher Förderungsdauer die Eingliederungszuschüsse gezahlt werden, richtet sich nach den jeweils vorliegenden Eingliederungserfordernissen und nach dem Umfang der zu erwartenden Minderleistung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber kann bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zusätzlich des pauschalen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlichen Lohnkostenzuschuss erhalten. Die Eingliederungszuschüsse können für die Dauer von höchstens zwölf Monaten gezahlt werden. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen können die Förderungshöhe und die Förderungsdauer angepasst und erweitert werden.

Einkommen
Als Einkommen werden die Einnahmen in Geld bzw. geldwerte Einnahmen bezeichnet, die ein Privathaushalt, eine Einzelperson oder ein Unternehmen innerhalb eines genau bestimmbaren Zeitraumes erzielen. Das Einkommen kann z. B. aus Einnahmen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapital- oder Zinserträgen usw. bestehen.

Einkommensteuererklärung
Als Einkommenssteuererklärung wird die gegenüber dem Finanzamt abzugebende Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse bezeichnet. Das Finanzamt legt auf Grundlage der Angaben der Einkommenssteuererklärung die Höhe der Einkommenssteuer fest. Die Einkommenssteuererklärung kann entweder durch den Steuerpflichtigen selbst oder aber durch einen von diesem bevollmächtigtem Steuerberater abgegeben werden. Der Gesetzgeber hat in den §§ 149 Abs. 1 AO, § 25 Abs. 1 EstG sowie § 56 EstDV geregelt, wer zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist. Auch, wer keine Einkommensteuererklärung abgeben muss, kann diese freiwillig erstellen und so eventuell im Vorjahr gezahlte Steuern zurück erstattet bekommen. Die Einkommenssteuererklärung ist bis zum 31. Mai des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Einkommensteuer
Diese Steuer wird auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben. Dabei wird kein Festbetrag sondern ein prozentualer Wert zur Berechnung herangezogen, damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der natürlichen Personen berücksichtigt wird.

Einkommensteuertarif
Der Einkommensteuertarif bemisst sich gemäß § 32a EstG nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Als progressiver Steuertarif erhöht sich der Einkommensteuertarif mit dem steigenden zu versteuernden Einkommen. Dabei kann der Einkommensteuertarif bis zum sogenannten Spitzensteuersatz steigen - danach findet keine weitere Erhöhung des Steuersatzes statt. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei.

Einkommensteuertabelle
Die Einkommensteuertabelle spiegelt die vom Gesetzgeber festgesetzte Einkommensteuer in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen dar. Je größer das zu versteuernde Einkommen, um so größer die Einkommensteuer in der Einkommensteuertabelle. Das Verhältnis ist allerdings nicht proportional als in der gleichen Steigerung zu sehen.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Die Einnahmen, welche Gewerbetreibende aus ihrer Selbständigkeit erzielen, werden als sogenannte Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezeichnet. Diese unterliegen sowohl der Einkommenssteuer als auch der Gewerbesteuer. In § 15 EStG werden die gewerbliche Tätigkeit und die ihr zugeordneten Einkünfte exakt definiert. Demnach zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter von OHG´s, KG´s und anderen Personengesellschaften, bei der der Gesellschafter als Unternehmer des Betriebs anzusehen ist, Einkünfte einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebes und Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft.

Einkommensteuervorauszahlungen
Als Einkommensteuervorauszahlungen werden Vorauszahlungen bezeichnet, die der Steuerpflichtige aufgrund der am Ende des Veranlagungszeitraumes zu entrichtenden Einkommensteuer bereits im Vorfeld zu entrichten hat. Zur Einkommensteuervorauszahlung sind diejenigen verpflichtet, die steuerpflichtige Einnahmen erzielen, ohne dass die Steuer automatisch abgezogen wird, so wie es z. B. bei der' Lohnsteuer' der Fall ist. Die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen bemisst sich nach der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer, wobei sich dass Finanzamt aber an der Einkommensteuer des letzten Veranlagungszeitraumes orientiert. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind vom Steuerpflichtigen vierteljährlich zu entrichten und erfolgen jeweils am 10. März, am 10. Juni, am 10. September und am 10. Dezember.

Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Einnahmen, die durch den Einsatz von Geld oder Kapital entstehen. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören gem. § 20 Abs. 1 und 2 EStG Erträge aus Kapitalanlagen (Einkunftsquellen) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Einkunftsquellen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind demnach die Gewinnanteile aus Aktien, Gewinnanteile von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Einnahmen aus der Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einem Handelsgewerbe sowie Zinsen aus Grundschulden, Hypotheken. Besteuert wird nur der Überschuss der Einnahmen über den Sparerpauschbetrag. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden entweder in der ANLAGE KAP bzw. in der ANLAGE AUS eingetragen.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehören zu den Gewinneinkünften und zählen zu den sieben Einkunftsarten des deutschen Steuerrechts. Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 EStG Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der `Naturkräfte†œ gewinnen. Dazu zählen auch Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, der Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Auch Einkünfte aus Hauberg, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinschaften sowie Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb zählen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Da Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegen, ist die Abgrenzung zum Vorliegen einer gewerblichen Betätigung hier von großer Bedeutung. Da Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Gegensatz zu Einkünften aus einer gewerblichen Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer unterliegen, ist die Abgrenzung zum Vorliegen einer gewerblichen Betätigung hier von großer Bedeutung.

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind Einkünfte, die der Steuerpflichtige im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erzielt, innerhalb dessen er gegenüber seinem Arbeitgeber weisungsgebunden ist. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden auch als sogenannte Überschusseinkünfte bezeichnet und unterliegen der Lohnsteuer. Gem. § 19 EStG gehören Löhne, Gehälter, Gratifikationen, Tantiemen sowie Bezüge und Vorteile zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Auch geldwerte Vorteile, die dem Arbeitnehmer zufließen, gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Unter anderem zählt auch die Überlassung des Firmenwagens zur privaten Nutzung dazu.

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind Einkünfte, welche im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erzielt werden. Die freiberuflichen Tätigkeiten, mit denen Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt werden, gehören zum einen die vom Gesetzgeber aufgezählten Katalogberufe sowie die katalogähnlichen Berufe. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer - schon deshalb ist die selbständige Tätigkeit von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen. Bei der Abgrenzung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist zu beachten, dass bei gemischten Tätigkeiten die gewerbliche Tätigkeit in der Regel auf die freiberufliche Tätigkeit abfärbt und somit auch die freiberuflichen Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden nach § 2 Abs.2 Nr. 1 EStG als sogenannte Gewinneinkünfte bezeichnet. Die Ermittlung dieser Einkünfte erfolgt im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtige Einnahmen, zu denen gem. § 21 EStG Einkünfte aufgrund der Entgeltlichen Überlassung von Zimmern, Wohnungen, Immobilien oder der Verpachtung von Grundbesitz gehören. Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Auch die Entgelte aus der Vermietung von Betriebsvermögen und Wirtschaftsgütern sowie aus der zeitlichen Überlassung von Rechten, wie z. B. schriftstellerische, künstlerische und gewerbliche Urheberrechte, werden zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt. Auch Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Werden Grundstücke, Immobilien und Rechte dem Betriebsvermögen zugerechnet, werden die durch die Vermietung oder Verpachtung erzielten Einnahmen den Betriebseinnahmen zugerechnet. Damit werden die Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet.

Einstiegsgeld
Einstiegsgeld Auch für ALG II-Empfänger besteht die Möglichkeit einer Förderung bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Diese Tätigkeit muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und hauptberuflich ausgerichtet sein. Laut § 29 SGB II kann für ALG II-Empfänger ein Einstiegsgeld als Zuschuss zum ALG II gewährt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Vielmehr liegt die Entscheidung für die Gewährung des Einstiegsgeldes beim zuständigen Fallmanager der ARGE oder des Grundsicherungsamts. Voraussetzungen Das Einstiegsgeld wird nur Empfängern von Arbeitslosengeld II gewährt, wenn diese erwerbsfähig sind. Weitere Voraussetzung für die Gewährung des Einstiegsgeldes ist wie beim Gründungszuschuss auch, das Vorliegen eines Business-Plans. Dieser ist von einer fachkundigen Stelle zu prüfen. Dauer der Förderung Das Einstiegsgeld kann für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten gewährt werden. In der Regel erfolgt die Zusage zeitlich begrenzt für 6 oder 12 Monate. Danach erfolgt eine Überprüfung durch die Arbeitsagentur. Es ist davon auszugehen, dass die Höhe des Einstiegsgeldes nach Ablauf von 12 Monaten zumindest gekürzt wird, sofern nach wie vor eine Bedürftigkeit des Gründers vorliegt. Entfällt der Anspruch auf ALG II, entfällt damit gleichzeitig das Einstiegsgeld. Höhe der Förderung Das Einstiegsgeld fällt wesentlich geringer aus als der Gründungszuschuss. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich eine Gründung innerhalb des ALG I-Bezuges. Als Einstiegsgeld werden üblicherweise 50% Regelleistun...

Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Freiberufler und Kleingewerbetreibende dürfen zur Ermittlung des Gewinns bzw. des Verlustes einfach die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnen. Dieser Vorgang wird als Einnahmen-Überschuss- Rechnung bezeichnet. Die Einnahmen werden dabei in dem Kalenderjahr gezählt, in dem sie eingingen und Ausgaben sind erst dann anzurechnen, wenn sie bezahlt wurden.

Einlagen
Als Einlagen werden Geld oder Sachleistungen Dritter bezeichnet, die diese in ein Unternehmen tätigen, um eine Unternehmensbeteiligung zu erhalten. Im Bankwesen werden Einzahlungen von Kunden oder anderen Banken als Einlagen bezeichnet. Häufig werden auch Privateinlagen kurz als Einlagen bezeichnet.

Eintragungskosten
Von Eintragungskosten ist gewöhnlich dann die Rede, wenn durch die Eintragung einer Tatsache oder Veränderung ein Geldbetrag fällig wird oder zu zahlen ist. Bspw. entstehen Eintragungskosten bei der Eintragung des Eigentümerwechsels eines Grundstücks aufgrund eines Grundstückskauf im Grundbuch.

Einzahlung
Das Rechnungswesen versteht unter der Einzahlung den Zufluss von Geldmitteln, durch welche die liquiden Mittel eines Unternehmens erhöht werden. Dazu zählen insbesondere der Kassen- und Bankbestand der Firma. Eine Einzahlung muss nicht zwangsläufig ein Ertrag oder ein Umsatz in der Firma sein. So stellt die Privateinlage zwar eine Einzahlung dar, jedoch keine einnahme, so dass der Bankbestand zwar mehr wird, der Gewinn des Unternehmens dadurch nciht ansteigt. Bei bilanzierenden Firmen stellt die Bezahlung einer Eingangsrechnung durch einen Kunden auch eine Einzahlung dar, jedoch keine Einnahme, da gleichzeitig die Forderungen des Kunden getilgt werden. Beispiel für eine Einzahlung:

Einzelfirma
Die Einzelfirma ist als einfachste Form der Unternehmensgründung ein Unternehmen, welches von einer einzelnen natürlichen Person, die gleichzeitig auch Inhaber ist, auf eigene Rechnung betrieben wird. Die Einzelfirma selbst ist rechtlich unselbstständig. Das bedeutet, dass alle aus dem Unternehmen erwachsenden Rechte und Pflichten automatisch der Unternehmer übernimmt. Der Inhaber der Einzelfirma haftet demnach persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Die Gründung einer Einzelfirma erfolgt formlos durch den Einzelunternehmer selbst. Es ist jedoch zu beachten, dass bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten gesonderte Vorschriften und Auflagen einzuhalten sind. Auch für die Einzelfirma gilt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung. Als Synonym für Einzelfirma wird häufig auch der Begriff Einzelunternehmen verwendet.

Einzelrechtsnachfolge
Die Einzelrechtsnachfolge wird auch als Singularsukzession bezeichnet. Im Sachenrecht gilt das Spezialitätsprinzip. Nach diesem bezieht sich die Rechtsnachfolge, wie der Name schon sagt, nur auf einzelne bestimmte Rechte und Sachen.

Einzugsverfahren
Das Einzugsverfahren beschreibt allgemein das Verfahren zum Einzug z.B. von Geld. Es handelt sich dabei um eine verbale Beschreibung wie und unter welchen Bedingungen das Geld einzuziehen ist. Der Begriff Einzugsverfahren kürzt den Begriff Lastschrifteinzugsverfahren ab. Ein Einzugsverfahren kann aber auch in einem anderen Zusammenhang verwendet werden.

Einzelunternehmen
Der Begriff Einzelunternehmen wird oft auch als Synonym für die Bezeichnung Einzelfirma verwendet. Siehe deshalb Einzelfirma.

Einkünfte
Als Einkünfte werden alle Einnahmen abzüglich der dazugehörigen Ausgaben bezeichnet. Einkünfte sind also entweder der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Für alle Einkünfte aus den in § 2 II EstG aufgezählten Quell...

Ehegattenarbeitsvertrag
Ein Ehegattenarbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag zur Regelung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten.

Ehegattenarbeitsverhältnis
Als Ehegattenarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis bezeichnet, bei dem ein Ehepartner' Arbeitgeber und der andere Ehepartner Arbeitnehmer ist.

EGZ
EGZ ist die Abkürzung für Eingliederungszuschuss und beschreibt die im SGB III gesetzlich verankerten Möglichkeiten für den Arbeitgeber, Zuschüsse für die Einstellung förderungsbedürftiger Arbeitnehmer zum Arbeitslohn zu erhalten. Die gesetzlichen Regelungen zum EGZ dienen vor allem dazu, den Arbeitsmarkt dahingehend zu steuern, dass dieser auch potentiellen Arbeitnehmern mit bestimmten Vermittlungshemmnissen offen steht. Ein EGZ kann in der Regel dann gewährt werden, wenn solche Vermittlungshemmnisse wie Schwerbehinderung, sonstige Behinderung oder höheres Alter des Arbeitnehmers vorliegen. Die Förderhöhe bzw. Förderdauer eines EGZ richtet sich im Regelfall nach den Eingliederungserfordernissen des jeweiligen Falles.

Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins, bzw. der effektive Jahreszinssatz, gibt die jährlichen Kosten für Darlehen und Verbraucherkredite an, in denen neben den Zinsen auch die Gebühren für die Bearbeitung und sonstigen Kosten enthalten sind.

EDV
EDV steht als Abkürzung für elektronische Datenverarbeitung und beschreibt die Datenerfassung und -bearbeitung durch Rechner und elektronische Maschinen. Häufig wird auch der Begriff der Informationstechnik (IT) als Synonym für die EDV verwendet. Umgangssprachlich wird Computer, Internet, E-Commerce, Software, Hardware sowie Notebooks unter dem Begriff EDV verstanden.

EBIT
Der EBIT (earnings before interest and taxes) zeigt als Ausgangsgröße zur Bewertung von Unternehmen das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern. Damit macht er die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens international vergleichbar. Als operatives Ergebnis entspricht er dem Betriebsergebnis der Gewinn-und-Verlust- Rechnung nach HGB. Der EBIT ergibt sich aus der Differenz des Umsatzerlöses (zusätzlich sonstiger betrieblicher Erträge) und dem Aufwand für Material, Personal, Abschreibungen materieller und immaterieller Anlagen sowie sonstiger betrieblicher Aufwendungen.

Durchschnittssteuersatz
Unter dem Durchschnittssteuersatz ist der Quotient aus Einkommensteuer und dem zu versteuernden Einkommen zu verstehen. Die so ermittelte relative Zahl gibt an, wie viel vom zu versteuernden Einkommen auf die zu entrichtende Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen fällt. Der Durchschnittssteuersatz ist auch in der Einkommensteuertabelle (PDF) berechnet. Beispiel zum Durchschnittssteuersatz Der ledige Steuerpflichtige ermittelt ein zu versteuerndes Einkommen für das Jahr 2009 von 20.000 EUR. Darauf fallen exakt 2.911 EUR Einkommensteuer an. Teilt man nun diese 2.911 EUR durch die 20.000 EUR (laut obiger Berechnung) erhält man einen Durchschnittssteuersatz von 14,55%. Das heißt: Durchschnittlich ist das zu versteuernde Einkommen des ledigen Steuerpflichtigen mit 14,55 % Einkommenssteuer belastet. Es wird dabei jedoch nicht ausgesagt, dass dem ersten Euro des zu versteuernden Einkommens einen ganz anderen Steuersatz beigemessen wird, als der letzte Euro des zu versteuernden Einkommens von 20.000 EUR. Es handelte sich hier wie es der Name schon sagt, um einen Durchschnittssteuersatz. Für die künftige Besteuerung des zu versteuernden Einkommens sollte der Steuerpflichtige lieber den Grenzsteuersatz berechnen und im Auge behalten. Zur Berechnung des zu versteuernden Einkommen, des Einkommens oder anderer steuerrelevanter Faktoren sollte der Artikel So haben sich die Steuerfreibeträge im Zeitraum von 1999-2010 entwickelt gelesen werden. Auch bei der Beantwortung der Frage was der Grundfreibetrag aussagt, kann dieser Artikel hilfreiche Dienste erweisen. Daneben kann in diesem Artikel ein Schema zur Berechnung der Einkommensteuer nachvollzogen werden.

Durchlaufende Posten
Durchlaufende Posten sind dem Unternehmen rechtlich nicht zuzurechnen, d.h. die Gelder sind kein Eigentum des Unternehmens. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, die bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung einbehalten werden und an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abgeführt werden oder auch Falschzahlungen sind durchlaufende Posten. Diese Posten sind gewinnneutral zu behandeln.

Dropshipping
Unter Dropshipping ist eine Art Direktversand im Onlinehandel zu verstehen. Beim Dropshipping hat der Betreiber eines Onlineshops im Wesentlichen die Aufgaben den Onlineshop zu verwalten, auf Fragen des Kunden telefonisch oder per E-Mail zu antworten und die Fakturierung der Bestellungen zu übernehmen, also Rechnungen zu versenden, den Zahlunsverkehr zu überwachen sowie ggf. Mahnungen zu verschicken. Sobald die bestellte Ware vom Kunden bezahlt wird, leitet der Onlinshopbetreiber den Versandauftrag an den Großhandel weiter, welcher sich um die ordnungsgemäße Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden kümmert. Auch Reklamationen werden vom Großhändler organisiert. Letzlich muss der Onlineshopbetreiber noch die Ware beim Großhändler bezahlen. Der Rohgewinn des Onlineshophändlers resultiert aus dem Einkauf der Ware beim Großhändler und dem Verkauf dieser Ware über seinen Onlineshop an den Endkunden. Der Shopbetreiber bekommt jedoch im Gegensatz zum konventionellen Einzelhandel die Ware nie zu Gesicht.

Domain
Jede Website im Internet kann nur über ihre eindeutige IP-Adresse z.B.: 64.233.161.18 erreicht werden. Der einzelne User wird sich diese Nummer nicht merken. Daher wurden die IP Nummern mit Wörtern verknüpft, so dass jede IP Adresse auf eine IP Nummer verweist. Diese in der Regel vom Internetsurfer verwendeten Synonyme für die schwer einprägsamen Namen, nennt man Domains. Somit wird die IP-Adresse 64.233.161.18 mit der Domain von www.google.de verknüpft. Durch diese Namensgebung kommt den Domains eine große Bedeutung für die Einprägsamkeit, den Bekanntheitsgrad und somit dem Markterfolg zu, da die Domain nur einmal vergeben werden kann.

Doppelbesteuerung
Eine Doppelbesteuerung wird durch die mehrfache Besteuerung derselben Bemessungsgrundlage verursacht. Beispiel: Der Kraftstoff Benzin ist ein sehr gutes Beispiel für die Doppelbesteuerung oder Mehrfachbesteuerung von Rohstoffen. Zunächst wird Benzin mit der Mineralölsteuer und der Ökosteuer besteuert. Anschließend zahlt der Verbraucher noch die Umsatzsteuer, so dass drei verschiedene Steuerarten ein und dasselbe Produkt besteuern und somit den Preis künstlich anheben. Von Doppelbesteuerung wird auch bei der von der Bundesregierung zu vermeidenden zweimaligen Besteuerung von Arbeitseinkommen durch verschiedene Staaten gesprochen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet in Frankreich und wohnt in Deutschland. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Frankreich und Deutschland soll eine doppelte Besteuerung des Arbeitseinkommens des Arbeitnehmers vermieden werden. Er versteuert also sein Einkommen nur einmal.

Doppelte Buchführung
Unter der doppelten Buchführung ist die Erfassung von geschäftlichen Vorgängen für bilanzierungspflichtige Unternehmer zu verstehen. Dabei werden die Geschäftsvorfälle jeweils mit einer doppelten Auswirkung auf den Buchführungskonten erfasst. Es werden somit immer gleichzeitig zwei verschiedene Konten bebucht und dadurch die Bilanz laufend fortgeführt. Die wechselseitige Auswirkung der doppelten Buchführung wird auch Doppik genannt. Für einen Kaufmann ist die doppelte Buchführung (auch kaufmännische Buchführung) zwingend vorgeschrieben. Die doppelte Buchführung ist von den bloßen Zahlungsvorgängen im Unternehmen abgekoppelt. Es werden Bestandskonten und Erfolgskonten unterschieden, wodurch der Gewinn sowohl in der GuV Rechnung als auch in der Schlussbilanz feststellbar ist. Von der doppelten Buchführung ist die einfache Buchführung zu unterscheiden. Beispiel: Der Unternehmer bezahlt von seinem Geschäftskonto eine fällige Rechnung eines Lieferanten. In der doppelten Buchführung wird dieser Geschäftsvorfall folgendermaßen erfasst:

Doppelte Haushaltsführung
Muss der Arbeitnehmer oder der Unternehmer zwei oder mehr Haushalte aus betrieblichem oder beruflichem Anlass führen, so wird dies doppelte Haushaltsführung genannt. In der Regel kommt das vor, wenn der Unternehmer beruflich außerhalb des Ortes seines eigenen Hausstandes beschäftigt ist und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhält.

Dienstreise
Ist ein Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig, liegt eine Dienstreise vor. Übliche Dienstreisen sind z. B.: Fahrten zu Messen, Seminaren, Kunden oder Lieferanten. Das Gegenstück zur Dienstreise ist bei Unternehmern die Geschäftsreise. Mit der Änderung der Lohsteuerrichtlinien 2008 werden die Begriffe Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit unter dem Begriff `beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit†œ zusammengefasst.

Dienstvertrag
Der Dienstvertrag ist ein im Schuldrecht geregeltes gegenseitiges Vertragsverhältnis, bei dem die eine Vertragspartei (Dienstverpflichteter) zur Erbringung von Diensten verpflichtet ist und die andere Vertragspartei (Dienstberechtigter) zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Normen zum Dienstvertrag finden sich in den §§ 611 ff. BGB. Der Dienstvertrag kann sowohl auf einen einmaligen Austausch von Leistungen beschränkt oder aber als Dauerschuldverhältnis angelegt sein. Im Gegensatz zum Werkvertrag schuldet beim Dienstvertrag der Dienstverpflichtete nur die vereinbarte Leistung nicht aber den Erfolg. Die Vergütung der Leistung kann zwischen den Parteien vertraglich geregelt werden, gesetzlich vorgegeben sein (z. B. bei Arztbesuchen durch die entsprechende Gebührenordnung) oder auch als stillschweigend vereinbart gelten, wenn eine Leistungserbringung üblicherweise nur gegen Entgelt erfolgt. Bei Nichterfüllung der gegenseitig vereinbarten Pflichten greifen die allgemeinen Vorschriften zu den Leistungsstörungen. Handelt es sich um einen einmaligen Leistungsaustausch, endet der Dienstvertrag mit Erbringung der Leistung automatisch. Handelt es sich dagegen um ein Dauerschuldverhältnis, kann der Dienstvertrag nur mit einer ordentlichen bzw. einer außerordentlichen(falls ein wichtiger Grund vorliegt) Kündigung beendet werden.

Direktversicherung
Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seines Arbeitnehmers einen Lebensversicherungsvertrag oder eine Leibrentenversicherung ab, so wird das als Direktversicherung bezeichnet. Der Versicherungsschutz muss bis zum 60. Lebensjahr bestehen. Die Beiträge können aus dem laufenden Gehalt oder Lohn d.h. aus Entgeltumwandlung, als zusätzliches Einkommen oder aus Sonderzahlungen entrichtet werden. Wird die Direktversicherung aus Sonderzahlungen bezahlt, sind die entsprechenden Beiträge sozialabgabenfrei. Beispiel: Der Arbeitgeber schließt für seinen Angestellten eine Direktversicherung ab. Der Betrag von monatlich 50 EUR wird regelmäßig zum Gehalt dazu bezahlt, jedoch direkt an das Versicherungsunternehmen überwiesen. Somit bleibt der ausgezahlte Nettolohn für den Arbeitnehmer gleich. Der Arbeitgeber schließt unter Einverständnis des Angestellten eine Direktversicherung für den Arbeitnehmer ab. Der monatliche Betrag von 50 EUR wird vor Auszahlung des Nettolohns von diesem abgezogen und an das Versicherungsunternehmen überwiesen. Somit verringert sich der Nettolohn des Arbeitnehmers um den Versicherungsbetrag. Als Direktversicherung wird auch ein Versicherungsunternehmen verstanden, welches ausschließlich online tätig ist, also auf Handelsvertreter, Versicherungsvertreter und somit auf hohe Personalkosten verzichtet kann. Direktversicherungen sind in der Regel daher günstiger als konventionelle Versicherungen.

Diskont
Der Diskont ist ein Abschlag bei Forderungen, welche vor der Fälligkeit zahlungswirksam werden, bzw. ein Abschlag beim Erwerb von noch nicht fälligen Forderungen. Der Begriff Diskont ist auch im Zusammenhang mit dem veralteten Zahlungsmittel des Wechsels gebräuchlich. In der Bankenwelt wird mit dem Diskontsatz der Zinssatz angegeben, mit dem die EZB (Europäische Zentralbank) Wechsel von anderen Banken ankauft. Die Tätigkeit wird Diskontieren bezeichnet.

Disagio
Als Disagio wird das Abgeld einer Verbindlichkeit bezeichnet. Vorwiegend im Kreditbereich von Geldinstituten wird mit einem Disagio operiert. Dabei ist der Rückzahlungsbetrag des Kredites höher als der Auszahlungsbetrag. /> Beispiel: Bei einem Kredit wird ein Disagio von 5% der Darlehenssumme vereinbart und bei der Auszahlung einbehalten. Das Darlehen wird bei einer Kreditsumme von 10.000 EUR nur noch mit 9.500 EUR an den Kreditnehmer ausgezahlt, so dass 500 EUR als Disagio und somit als Kreditkosten zu verstehen sind. Siehe auch Damnum.

Distribution
Ist die Gesamtheit aller Maßnahmen und Strategien in einem Unternehmen, die auf den Vertrieb von Produkten, die Planung sowie die Kontrolle des Vertriebs gerichtet sind.

Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung ist eine Form der Abschreibung. Bei der Anwendung der degressiven Abschreibung werden die Anschaffungskosten mit einem festen Prozentsatz jährlich abgeschrieben. Dadurch kommt es im ersten Jahr zum höchsten und zum Ende der Abschreibungszeit zum niedrigsten Abschreibungsbetrag.

Deckungsbeitrag
Der Deckungsbeitrag ist ein Begriff aus dem Controlling und eine der wichtigsten unternehmerischen Kenngrößen. Er bezeichnet die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag soll zumindest die fixen Kosten abdecken und möglicherweise zur Erwirtschaftung eines Gewinns beitragen.

Debitor
Der Begriff Debitor kommt aus dem lateinischen und bedeutet `der Schuldner†œ. Als Debitoren werden gemeinhin die Kunden eines Unternehmens bezeichnet. In der Buchhaltung werden auf den Debitorenkonten die Forderungen des Unternehmens gegenüber den einzelnen Kunden erfasst. Vgl. auch Kreditor

De-Minimis Beihilfe
De-minimis Beihilfe ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU. Beihilfe steht synon. für eine Förderung zu einem bestimmten Zweck. `De-minimis†œ sagt aus, dass diese Förderung so gering ist, dass sie den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen EU Marktes nicht beeinflusst. De-minimis Beihilfe ist demzufolge eine Beihilfe, die ein EU Mitgliedsland an ein Unternehmen auszahlt und die wegen Geringfügigkeit nicht von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss.

Desinvestition
Im Gegenteil zur Investition werden bei der Desinvestition (auch Devestition genannt) gebundene finanzielle Mittel des Unternehmens freigesetzt. Zur Freisetzung liquider Mittel kommt es u. a. durch den Verkauf von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Die Desinvestition ist eine Form der Innenfinanzierung eines Unternehmens. Auch die Betriebsaufgabe und die damit verbundene Betriebsauflösung oder Liquidation ist eine Desinvestition. Beispiel: Der gebrauchte Lkw eines Unternehmens wird für 5.000 EUR verkauft. Diese 5.000 EUR stehen dem Unternehmen zur Verfügung, um bspw. Waren zu kaufen oder Personalkosten zu bezahlen. Das Unternehmen erspart sich durch diese Form der Finanzierung ein vielleicht teures Darlehen bei einem Kreditinstitut aufzunehmen. Allerdings kann durch die Desinvestition auch die Handlungsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigt werden.

Darlehen
Stellt ein Darlehensgeber (z.B. die Bank) einem Darlehensnehmer (z.B. ein Unternehmer) Kapital einer bestimmten Höhe für eine festgelegte Zeit zur Verfügung, so kann von einem Darlehen gesprochen werden. Für diese Leistung muss der Darlehensnehmer ein Entgelt in einer festgesetzten Höhe bezahlen. Dieses Entgelt wird auch Zins oder Darlehenszins genannt. Im Darlehensvertrag wird vereinbart, wie und mit welchen Beträge das Darlehen vom Darlehensgeber zurückzuzahlen ist. Im Rückzahlungsbetrag oder auch Kapitaldienst sind also in den meisten Fällen Zinsen und Tilgung kombiniert. Die Vertragsparteien können sich auf verschiedenen Modelle einigen, um den Darlehensvertrag anzupassen. So können bspw. tilgungsfreie Jahre oder Tilgungen am Ende einer bestimmten Zeit vereinbart werden. Ein Darlehen muss nicht zwangsläufig in Geldesform vorliegen. Auch Gegenstände können in Form eines Darlehens behandelt werden. Sofern es sich um einen Geldbetrag handelt, wird auch von einem Kredit oder Fremdkapital gesprochen. Arten von Darlehen (Krediten): Fälligkeitsdarlehen: Die Rückzahlung erfolgt in voller Höhe am Fälligkeitsdatum, während der Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt. Kündigungsdarlehen: Während der Laufzeit werden ebenfalls nur Zinsen gezahlt, die Rückzahlung erfolgt in voller Höhe nach Kündigung und Ablauf einer vorher festgelegten Kündigungsfrist. Tilgungsdarlehen: Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen den sogenannten Raten. Hier werden Annuitätendarlehen oder Abzahlungsdarlehen unterschieden. Annuitätendarlehen: Der Schuldner verpflichtet sich zur reg...

Damnum
Damnum auch Darlehensaufgeld (Agio) bzw. Darlehensabgeld (Disagio) ist die Differenz aus dem Rückzahlungsbetrag und den Auszahlungsbetrag eines Kredites. Wurde Darlehenaufgeld vereinbart, so erhöht sich der Rückzahlungsbetrag des Darlehens um diesen Betrag. Wurde hingegen Darlehensabgeld vereinbart, so reduziert sich der Auszahlungsbetrag um diese Summe.