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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen > Lexikon zur Existenzgründung und Selbstaendigkeit
Datum & Land: 24/05/2011, De.
Wörter: 953
Steuerschuld
Die Steuerschuld ist der zu zahlende Steuerbetrag einer Steuerart. Die Steuerschuld berechnet sich mit einem variablen oder festgelegten Steuersatz auf die Bemessungsgrundlage, z.B. den Gewinn des Unternehmers. Die Steuerschuld wird beim Finanzamt geführt. Sofern der Steuerzahler die Steuerschuld nicht fristgerecht begleicht, entstehen weitere Kosten wie der Säumniszuschlag. Auch andere Sanktionen wie Haft, Geldbußen oder Pfändungen werden vom Finanzamt eingeleitet. Beispiel zur Steuerschuld: Der Unternehmer hat eine Gewinnermittlung erstellt und so einen Gewinn von 45.908 EUR festgestellt. Dieser Gewinn wurde mit der Einkommensteuererklärung 2009 der Finanzverwaltung erklärt oder bekanntgegeben. Daraus ermittelt sich eine bestimmte Einkommensteuer, welche nun als Steuerschuld bezeichnet wird. Tipp Onlinerechner: Mit einem Onlinerechner zur Einkommensteuer die Einkommensteuer vorab berechnen.
Steuertabelle
Der Begriff Steuertabelle ist die Kurzform für die häufig bei Existenzgründern gemeinte Einkommensteuertabelle. Diese Tabelle zeigt die steuerliche Belastung in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen. In Deutschland gibt es eine Steuertabelle für Einzelveranlagte, also Singles, die so genannte Grundtabelle. Für' Ehepartner, also Verheiratete,' existiert eine andere Steuertabelle,' die' Splittingtabelle.
Stille Gesellschaft
Stille Gesellschafter sind natürliche oder juristische Personen, die sich finanziell an einem Unternehmen beteiligt haben. Dabei unterscheidet man typische stille Gesellschafter (auch echte stille Gesellschafter genannt) und atypische stille Gesellschafter (auch unechte stille Gesellschafter genannt).
Storno
Storno ist die Kurzform von Stornierung und bedeutet im Rechnungswesen die Rückabwicklung einer Buchung. Das Storno erfolgt hier durch eine Gegenbuchung. Auch eine Rechnung kann storniert werden. Dabei wird die ursprüngliche Rechnung rückgängig gemacht, was dem Rechnungsempfänger mit einem Stornobeleg bekanntgegeben wird.
Stundung
Als Stundung wird eine Vereinbarung von Vertragsparteien bezeichnet, mit der die Fälligkeit einer Forderung über deren Fälligkeitszeitpunkt hinausgeschoben wird. Der Schuldner bleibt aber trotz der Stundung zur vorzeitigen Erfüllung der Forderung berechtigt. Gesetzlich ist die Stundung zwar nicht normiert aber der Gesetzgeber hat ihre Folgen im Gesetz geregelt. Gem. § 205 BGB ist die Verjährung der Forderung gehemmt demzufolge beginnt auch die Verjährungsfrist nicht zu laufen. Im Rechtssinne ist die Stundung eine Einrede. Zwischen Gläubiger und Schuldner genügt die mündliche Vereinbarung einer Stundung, da keine Formvorschrift vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurde. Im Steuerrecht ist die Stundung ein Verwaltungsakt und kann dann gewährt werden, wenn die Einziehung der Forderung eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
Sperrfrist
Sperrfrist wird häufig auch als Synonym für den Begriff Sperrzeit verwendet. Siehe deshalb: Sperrzeit.
Spende
Eine Spende ist eine Zuwendung an eine dritte Person. Diese kann entweder ein Verein, ein Unternehmen, eine öffentliche Einrichtung oder eine Privatperson sein. Spenden sind unter gewissen Voraussetzungen als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Dazu muss die Spende jedoch an einen spendenberechtigte Vereinigung geleistet werden. Das kann bspw. ein gemeinnütziger Verein oder eine politische Vereinigung sein. Diese Vereinigung darf dann eine Spendenbescheinigung ausstellen. Spenden können auch als Sonderausgabe abzugsfähig sein, wenn sie an eine Organisationen erbracht werden, welche mildtätige, religiöse, kirchliche oder wissenschaftliche Zwecke verfolgen.
Sperrzeit
Als Sperrzeit wird der Zeitraum bezeichnet, für den keine Leistungen in Form von Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit aufgrund versicherungswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers gezahlt werden. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis beendet oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat. Weiter Gründe für eine Sperrzeit sind:
Spesen
Spesen sind die umgangssprachliche Beschreibung für unternehmerisch verursachte Verpflegungsmehraufwendungen. Sie stellen eine Betriebsausgabe dar und mindern daher den Gewinn des Unternehmens. Es ist lediglich eine pauschale Abrechnung möglich, die von der Dauer der unternehmerischen Abwesenheit abhängig ist. Die Spesen müssen in Form einer Reisekostenabrechnung glaubhaft gemacht und nachgewiesen werden.
Splittingtarif
Dieser Ausdruck stammt aus dem Einkommensteuerrecht und beschreibt den für Ehepaare anwendbaren Steuertarif. Der Splittingtarif wird durch eine separate Einkommensteuertabelle ermittelt und ist in der Regel günstiger als der Tarif der Grundtabelle, welcher für einzelne Steuerpflichtige (Singles) anzuwenden ist. Wer wird nach der Splittingtabelle bzw. dem Splittingtarif besteuert? Das Splittingverfahren darf grundsätzlich nur von Ehepaaren angewandt werden, aber auch der verwitwete Ehepartner im Jahr des Todes des Partners (das sogenannte Gnadensplitting) oder aber auch getrennt lebende Ehegatten im Jahr ihrer Trennung. Gemäß § 32a Abs. 5 EStG beträgt bei zusammenveranlagten Ehegatten die Einkommensteuer das Zweifache des Steuerbetrages der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens ergibt. Beispiel (Tarif 2004): Der Vorteil des Splittingtarifes ist in einem vergleichenden Beispiel am besten ersichtlich. Ein lediger Mann errechnet sich ein zu versteuerndes Einkommen für das Jahr 2004 in Höhe von 20.000 EUR. Nach dem Grundtarif muss er dafür 2.895 EUR Einkommensteuer bezahlen. Ein Ehepaar hat ebenfalls 20.000 EUR zu versteuerndes Einkommen. Es muss laut Splittingtabelle darauf allerdings nur 820 EUR Einkommensteuer an das Finanzamt bezahlen. Der Vergleich zeigt, dass das Ehepaar bei gleichem Einkommen weniger als die Hälfte Einkommensteuer zahlen muss. Das ist der Effekt des Splittingtarifes. Nach der deutschen Rechtsprechung liegt im Splittingtarif für Ehegatten kein Bevorteilung der betreffenden Steuerpflichtigen vor, sondern gewährt lediglich eine von der wirtschaftlichen Leistungs...
Splittingverfahren
Das Splittingverfahren ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet eine Form der Besteuerung des Einkommens von Ehegatten, wenn beide unbeschränkt steuerpflichtig sind. Beim Splittingverfahren werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet und nach Abzug aller Freibeträge halbiert. Die Steuerbelastung wird dann an den so ermittelten Einkommen festgelegt und verdoppelt. Das Splittingverfahren bringt in den Fällen steuerliche Vorteile, wenn ein Ehegatte ein hohes Einkommen und der andere ein niedriges Einkommen hat oder einer der Ehegatten über kein eigenes Einkommen verfügt. Der Grund dafür liegt in der progressiven Besteuerung der Einkommen.
Sofortabschreibung
Unter Sofortabschreibung wird in der Finanzverwaltung der sofortige Ansatz der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes im Jahr der Anschaffung verstanden. Daher entfällt eine Abschreibung über mehrere Nutzungsjahre. Diese Art der Abschreibung ist insbesondere bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) anwendbar. Der Steuerpflichtige hat in diesem Fall ein Wahlrecht, ob eine über die Jahre verteilte Abschreibung stattfinden soll oder eine Sofortabschreibung. Beispiel: Ein Gemüsehändler kauft eine Waage zu 300 EUR netto. Da die Waage eigenständig nutzbar ist und daher ein GWG darstellt, kann der Unternehmer die 300 EUR sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend machen oder gemäß Abschreibungstabelle innerhalb von 11 Jahren abschreiben. Die Auswirkungen ergeben sich wie folgt: Sofortabschreibung: Gewinnminderung im Jahr der Anschaffung 300 EUR Abschreibung über die Nutzungsdauer von 11 Jahren: jährliche Gewinnminderung in Höhe von 27,27 EUR pro Jahr.
Soll-Besteuerung
Die Soll-Besteuerung stellt das Gegenstück zur Ist-Besteuerung dar und wird als Regelbesteuerung verstanden. Der Unternehmer kann sich zunächst im Rahmen der Gewerbeanmeldung durch den steuerlichen Erfassungsbogen die gewünschte Besteuerung auswählen. Bei der Soll-Besteuerung muss der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer die in Rechung gestellten Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen, unabhängig von der Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge. Er zahlt also bereits Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt, obwohl die Rechnung von seinem Kunden noch gar nicht beglichen wurde. Der Vorgang der Soll-Besteuerung wird auch Besteuerung nach vereinbarten Entgelten bezeichnet.
Sollkaufmann
Dieser Begriff geht auf das Handelsgesetzbuch in der Fassung bis zum 30.06.1998 zurück. Ein Sollkaufmann war danach ein Kaufmann, welcher ein gewerbliches Unternehmen betrieb, wobei dieses Unternehmen nicht bereits nach § 1 Abs. 2 HGB a.F. (der so genannten Musskaufmann) als Handelsgewerbe definiert sein durfte. Die Begrifflichkeiten existieren in der aktuellen Fassung des HGBs nicht mehr. Der Sollkaufmann wurden durch den allgemeinen Kaufmannsbegriff seit dem 01.07.1998 ersetzt.
Sonder-Afa
Siehe Sonderabschreibung.
Sonderabschreibung
Neben der Normalabschreibung existiert im deutschen Steuerrecht die Möglichkeit eine Sonderabschreibung (auch Sonder-Afa oder S-Afa) in Anspruch zu nehmen. Der Begriff Sonderabschreibung umfasst dabei alle Möglichkeiten der Sonderabschreibungen im Steuerrecht. Es existieren also mitunter verschiedene Arten und Formen der Sonderabschreibung. Bei der S-Afa wird zusätzlich zur Normalabschreibung (z.B. zur linearen Abschreibung) ein weiterer Abschreibungsbetrag ermittelt und gewinnmindernd erfasst. Darin unterscheidet sich die Sonderabschreibung auch von der erhoehten Abschreibung, da die Sonderabschreibung zusätzlich zur Normalabschreibung ermittelt und berücksichtigt wird. Die erhoehte Abschreibung wird dagegen nur gegen die Normalabschreibung ausgetauscht. Um eine S-Afa in Anspruch nehmen zu koennen, müssen diverse Voraussetzungen geprüft werden, was im Einzellfall recht unterschiedlich sein kann. Ein Beispiel für eine Sonderabschreibung ist die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen, sie so genannte Ansparabschreibung. />
Sonderausgabe
Der Begriff stammt aus dem Einkommensteuerrecht und bezeichnet diejenigen privaten Ausgaben des Steuerpflichtigen, welche weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind. Sonderausgaben wurden vom Gesetzgeber zum Abzug bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gesichtspunkten zugelassen. Sonderausgaben sind daher besondere private Ausgaben des Steuerpflichtigen. Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise alle Vorsorgeaufwendungen, wie die Beiträge des Steuerpflichtigen zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Pflegeversicherung, Lebensversicherung und anderen Vorsorgeversicherungen. Aber auch Spenden, Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Steuerberatungskosten, Kirchensteuer und Renten sowie dauernde Lasten zählen zu den Sonderausgaben. Sonderausgaben können je nach Typ entweder beschränkt oder unbeschränkt abzugsfähig sein.
Sonderposten
Sonderposten sind Waren oder Produkte, welche aufgrund von äußeren Einflüssen, Beschädigungen, Retouren, Insolvenzen oder Lagerüberhängen zu einen Sonderpreis verkauft werden müssen. Für Existenzgründer sind daher Sonderposten, ebenso wie Restposten, ein sehr lukratives Produkt, um durch die Weiterveräußerung eine entsprechend hohe Handelsspanne und somit einen hohen Rohgewinn zu erzielen.
Sonderausgaben
Siehe Sonderausgabe.
Sondervorauszahlung
Unternehmer, die zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind und eine Dauerfristverlängerung beantragen, müssen eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt leisten. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach der Summe der Umsatzsteuervorauszahlung des Vorjahres und beträgt jährlich 1/11 der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen davon. Durch die Sondervorauszahlung soll der Zinsgewinn, den das Unternehmen durch eine spätere Entrichtung der Umsatzsteuer hat, kompensiert werden. Die Sondervorauszahlung wird dann mit der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des Unternehmens durch Abzug von der Umsatzsteuerschuld wieder ausgeglichen.
Sozialpauschale
Unter der Sozialpauschale ist der pauschale Betrag zum Gründungszuschuss zu verstehen, der vom Existenzgründer für die soziale Sicherheit verwendet werden soll. Der Existenzgründer kann also von der Sozialpauschale eine Rentenversicherung eine Pflegeversicherung oder einfach nur seiner Krankenversicherung bezahlen. Eine Verpflichtung eine bestimmte Versicherung für Zwecke der Altersvorsorge abzuschließen gibt es generell nicht, nur bestimmte Berufsgruppen sind gesetzlich dazu verpflichtet. Vergleiche dazu unseren Beitrag zum Thema Rentenversicherungspflicht bei Selbstständigen.
Sozialversicherungsbeiträge
Im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung muss ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung (abzuführen an die Berufsgenossenschaften), die gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Zweige der Sozialversicherung sollte nicht mit den privaten Versicherungen wie einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Rentenversicherung verwechselt werden. Für Selbständige gibt es seit Februar 2006 die Möglichkeit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, um dadurch eine Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Beendigung der Selbständigkeit zu erhalten. Sozialversicherungsbeiträge werden zu 50 % vom Arbeitgeber und 50 % vom Arbeitnehmer gezahlt. Der Arbeitnehmer kann dabei einen Teil der Beiträge im Rahmen seiner privaten Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe steuermindernd geltend machen. Für den Arbeitgeber stellt die Zahlung der Sozialversicherungen für seinen Angestellten eine Betriebsausgabe dar, welche sich gewinnmindernd auswirkt.
Sozialversicherung
Siehe Sozialversicherungsbeiträge.
Skonto
Eine sofortige oder nachträgliche Kaufpreisminderung wird auch Skonto genannt. Der Unternehmer gewährt Skonto auf seine Ausgangsrechnungen, um eine frühzeitige Zahlung seiner Kunden zu erreichen. Ausschlaggebend ist das Zahlungsziel, was meist bei 10 - 14 Tage festgesetzt wird. Zahlt der Kunde innerhalb dieser Zeit, so darf er vom Rechnungsendbetrag einen festgesetzten Prozentsatz einbehalten. Dieser liegt in der Praxis zwischen 2 und 5 %. Für den Zahlenden stellt die Ausnutzung des Skontos einen ernormen Zinssatz dar, so dass Skonti in der Regel für den Rechnungsempfänger immer günstig ist. Umsatzsteuer und Skonto: Sobald ein Skontobetrag in Anspruch genommen wird, verringert sich dadurch beim Rechungsempfänger der Anspruch auf Vorsteuer und beim Rechnungsaussteller die Umsatzsteuerzahllast. Beispiel: Unternehmer A liefert an Unternehmer B Ware. Auf der Rechnung steht: `Zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto. 30 Tage rein netto.†œ Der Rechnungsbetrag lautet über 100 EUR. Was heißt das im Einzelnen? Unternehmer B Sofern er innerhalb von 14 Tagen die Rechnung bezahlt, darf er 3% vom Rechnungsbetrag einbehalten. Er zahlt also nur noch 97 EUR (100 EUR abzgl. 3% Skonto in Höhe von 3 EUR). Vorsteuer kann nur noch in Höhe von 13,38 EUR (97 EUR : 1,16 x 0,16) Unternehmer A Er erhält innerhalb von 14 Tagen den ausstehenden Betrag und kann mit diesem Geld bereits weiterkalkulieren. Der Umsatzsteuer muss er allerdings auch nur noch 97 EUR unterwerfen und somit 13,38 EUR an das Finanzamt abführen. Für bilanzierende Unternehmen gilt im Wesentlichen das Gleiche. Jedoch muss bei diesen zunächst ...
Sicherheiten
Siehe Kreditsicherung.
Selbstfinanzierung
Unter der Selbstfinanzierung ist die Möglichkeit eines Unternehmens zu verstehen, ohne Fremdkapital mit ausschließlich eigenen Mittel ein Projekt oder eine Investition zu finanzieren. Es wird im Falle der Selbstfinanzierung keine Fremdfinanzierung oder Außenfinanzierung benötigt, daher auch keine Abhängigkeit von fremden Kapitalgebern wie Banken, Mitunternehmern, stillen Beteiligungen usw. Eine Finanzierung über die Abschreibung (Abschreibungsfinanzierung) zählt bspw. zur Selbstfinanzierung.
SEO
Die Abkürzung SEO steht für Search Engine Optimization und meint die Suchmaschinenoptimierung von Webseiten. SEO verfolgt das Ziel nach Eingabe bestimmter Begriffe die optimierte Seite innerhalb der Top 5 Ergebnisse der Suchmaschinen wie Google, MSN oder Yahoo zu sehen.
Schanklizenz
Als Schanklizenz wird die für den Ausschank alkoholischer Getränke erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis bezeichnet. Voraussetzung für die Erteilung einer Schanklizenz ist die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, welche anhand des Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs von der Erlaubnisbehörde überprüft wird. Der Antragsteller für eine Schanklizenz ist verpflichtet, sofern keine Befreiung aufgrund seiner Vorbildung vorliegt, an einer mehrstündigen Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer teilzunehmen. Die Schanklizenz muss zudem vor Betriebsbeginn erteilt worden sein.
Schadenersatz
Als Schadenersatz wird der Ausgleich eines Schadens an einem Anderen bezeichnet, der diesem durch den Schadenverursacher entstanden ist. Die Pflicht zur Leistung eines Schadenersatzes ergibt sich entweder aus den gesetzlichen Regelungen oder aus vertraglichen Ansprüchen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist grundsätzlich nur gegeben, soweit dem Schadenverursacher ein rechtswidriges und schuldhaftes Tun oder Unterlassen vorzuwerfen ist. Ausnahmsweise kann der Anspruch auf Leistung von Schadenersatz auch durch eine verschuldensunabhängige Garantie- bzw. Gefährdungshaftung begründet sein.
Scheinkaufmann
Als Scheinkaufmann wird eine Person bezeichnet, die im Geschäftsverkehr als Kaufmann auftritt bzw. den Eindruck erweckt, ein Kaufmann zu sein, ohne jedoch die rechtlichen Voraussetzungen der Kaufmannseigenschaft zu erfüllen. Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben muss sich der Scheinkaufmann vom gutgläubigen Vertragspartner so behandeln lassen, als wäre er wirklich Kaufmann. Zum Beispiel bedarf es bei der Bürgschaft durch einen Scheinkaufmann nicht der Schriftform. Der von der Rechtssprechung entwickelte Grundsatz, dass sich ein Scheinkaufmann die belastenden Folgen der Kaufmannseigenschaft gegen sich gelten lassen muss, dient dem Schutz Außenstehender.
Scheingesellschaft
Die Scheingesellschaft ist eine Gesellschaft, die ohne Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einen Handelsbetrieb unter gemeinsamer Firma aufnimmt. Die Gesellschafter einer Scheingesellschaft haften nach § 128 HGB gutgläubigen Dritten gegenüber wie eine ordentlich zustande gekommene Gesellschaft persönlich als Gesamtschuldner.
Scheinselbständigkeit
Nicht jeder Unternehmer wird vor dem Gesetzgeber auch als solcher angesehen. Besonders im Sozialversicherungsrecht existiert der sogenannte scheinselbständige Unternehmer oder die so genannte Scheinselbständigkeit. Wann ist eine Person Arbeitnehmer und wann Unternehmer? Arbeitnehmer ist, wer weisungsgebunden vertraglich geschuldete Leistungen im Rahmen einer von seinem Vertragspartner bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. (Rundschreiben vom 26.3.2003). Folgende Kriterien stellen die Abhängigkeit eines Arbeitnehmers dar: 1 Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers 2 persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber 3 wirtschaftliche Abhängigkeit vom Auftraggeber 4 fehlendes Unternehmerrisiko 5 fehlender unternehmerischer Spielraum Sofern eine Person selbständig ist, kann mittels folgender Vermutungskriterien auf eine eventuelle Scheinselbstständigkeit geschlossen werden: Eine Person ist scheinselbständig, wenn Sie von folgenden Kriterien mindest 3 erfüllt: Die Person: 1 beschäftigt regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt > als 400 EUR pro Monat ist. 2 ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig (5/6-Regelung). 3 übt eine Tätigkeit aus, die ihr Auftraggeber regelmäßig durch andere Arbeitnehmer durchführen lässt. 4 lässt keine typischen unternehmerischen Merkmale erkennen. 5 führt eine Tätigkeit aus, die sie vorher auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausübte. Nr. 1 gilt nicht für Handelsvertreter, die im Wesentlichen fr...
Schlussbilanz
Die Bilanz am Ende einer Rechnungsperiode, die nach der vollständigen Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle aufgestellt wird, wird als Schlussbilanz bezeichnet. Die Schlussbilanz weist die Vermögens- und Kapitalverhältnisse des bilanzierenden Unternehmens aus. Durch den Vergleich mit der Eröffnungsbilanz wird durch die Schlussbilanz auch das Geschäftsergebnis ausgewiesen.
Schonfrist
Siehe Zahlungsschonfrist.
Schriftstellerische Tätigkeit
Eine schriftstellerische Tätigkeit liegt vor, wenn jemand eigene Gedanken mit sprachlichen Mitteln schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegt. Die Einordnung schriftstellerische Tätigkeit soll sich nach dem Bundesfinanzhof zwar auch am eigenschöpferischen Element und der geistigen Arbeitsleistung orientieren, nicht aber an Qualität und Niveau der Arbeit. Unter die Einordnung zur schriftstellerischen Tätigkeit fallen unter anderem:
Schuldverschreibung
Bei der Schuldverschreibung handelt es sich um öffentliche oder private wertpapierverbriefte Darlehen, in denen sich der Aussteller zur Zahlung einer bestimmten verzinslichen Geldsumme oder zu einer sonstigen Leistung an den Gläubiger verpflichtet. Der Inhaber der Schuldverschreibung ist der Gläubiger einer Forderung. Diese Forderung ist vom Aussteller der Urkunde zu erfüllen. Schuldverschreibungen gibt es als festverzinsliche Schuldverschreibungen, vom Gewinn abhängige Schuldverschreibungen oder als Mischformen der beiden zuvor Genannten. Die Laufzeit von Schuldverschreibungen kann zwischen fünf und dreißig Jahren variieren. Als Synonyme für die Schuldverschreibung werden häufig auch die Begriffe Anleihe, Bond, Loan, Obligation, Rentenwert oder festverzinsliches Wertpapier verwendet.
Schufa
Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa wurde 1927 in Berlin gegründet und hat heute ihren Sitz in Wiesbaden. Als privatrechtliches Unternehmen hat es sich die Schufa zur Aufgabe gemacht, Kreditgeber vor Ausfällen von Kreditnehmern zu schützen, indem sie Daten über Verbraucher und deren Verhalten bei Kreditgeschäften speichert. Nach eigenen Angaben hat die Schufa Daten über 65 Millionen Bürger gesammelt.
Schrottwert
Der Wert einer Anlage am Ende ihrer Nutzungsdauer, welcher im Hinblick auf ihre Veräußerung noch erzielt werden kann, wird als Schrottwert bezeichnet. Bei Bemessung der Abschreibungen wird der Schrottwert nicht berücksichtigt, wenn das Verhältnis vom Schrottwert zum Anschaffungswert minimal ist.
Schwarzarbeit
Wird eine Arbeit in Auftrag gegeben oder ausgeführt, ohne dass die steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Pflichten eingehalten werden, spricht man von Schwarzarbeit. So zählt zur Schwarzarbeit ein vom Arbeitgeber nicht angemeldeter Arbeitnehmer genauso, wie eine Gewerbetreibender ohne Gewerbeanmeldung. Wird Schwarzarbeit aufgedeckt können die Betroffenen mit harten Strafen, die vom Bußgeld bis zu mehrjährigen Haftstrafen reichen, rechnen. schwarzarbeit kommt nciht von der Farbe schwarz, sondern ist aus dem Zustand abgeleitet, also der fehlenden Anmeldung eines Arbeitnehmers bzw. der Ausführung eines Auftrags ohne anschließende Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer. Schwarzarbeit umgeht insbesondere bei Unternehmern die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und im Privatbereich des Unternehmers die Einkommensteuer aufgrund des erwirtschafteten Gewinns. Nicht als Schwarzarbeit anzusehen sind Hilfeleistungen für Angehörige, Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten. Das gilt aber nur dann, wenn die Tätigkeiten nicht nachhaltig betrieben werden und nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sind.
Schwarzgeld
Als Schwarzgeld werden steuerpflichtige Einnahmen bezeichnet, welche unversteuert bleiben, da sie dem Finanzamt verschwiegen werden. Schwarzgeld kann aus einem Erbe entstehen, wenn z. B. größere Summen vererbt werden, auf die aber außerhalb der Freibetragsgrenzen keine Erbschaftssteuer gezahlt wird. Auch wenn größere Schenkungen entgegengenommen werden und keine Schenkungssteuer abgeführt wird, entsteht Schwarzgeld. Auch durch Schwarzarbeit, durch anonyme Parteispenden oder im Organisierten Verbrechen kann Schwarzgeld entstehen.
Sachanlage
Gegenstände, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen werden bei bilanzierenden Unternehmen in der Aktivseite im Anlagevermögen der Bilanz ausgewiesen. Das Anlagevermögen enthält neben immateriellen Vermögensgegenständen, Finanzanlagen auch Sachanlagen. Dazugehören neben Grundstücken, technischer Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Sachanlagen müssen durch eine regelmäßige Inventur in ihrer Menge und Art aufgenommen werden. Darüber hinaus wird ein spezielles Anlagenverzeichnis geführt, welches durch die Anlagenbuchführung erstellt wird. Eine besondere Art der Sachanlage ist des geringwertigen Wirtschaftsgutes (GWG).
Sachbezug
Einnahmen, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als Entlohnung erhält und die nicht in Geld bestehen, werden auch als Sachbezug bezeichnet. Ein Sachbezug kann entweder als laufender Arbeitslohn oder einmalig aus besonderem Anlass gewährt werden. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat, wie z. B. freie Verpflegung und Unterkunft, Gutscheine usw. Als Synonyme für den Sachbezug werden oft auch die Begriffe geldwerter Vorteil, Naturalleistung, Sachleistung oder zusätzliche Leistung verwendet.
Sachentnahme
Als Sachentnahme wird die Entnahme betrieblicher Waren für den privaten Gebrauch bezeichnet. Verbucht werden Sachentnahmen mit dem Nettoeinkaufswert, genauer mit dem Widerbeschaffungswert, zuzüglich der Umsatzsteuer.
Sachbezugswert
Der Sachbezugswert ist der jährlich von den Finanzbehörden in der Sachbezugsordnung festgelegte Wert für die verschiedenen Arten von Sachbezügen. Da Sachbezüge oberhalb der monatlichen Freigrenzen grundsätzlich versteuert werden müssen, stellt der Sachbezugswert eine wichtige Bemessungsgrundlage hierfür dar.
Sacheinlage
Sacheinlagen sind Einlagen der Gesellschafter in eine Kapitalgesellschaft, die nicht als Bareinlagen erfolgen, sondern in Form von Sachen und Rechten Zu den Sacheinlagen gehören zum Beispiel Maschinen, Werkzeuge, Grundstücke, Grundpfandrechte oder Patente.
Sachmangel
Der Sachmangel ist ein Begriff aus dem Recht der Leistungsstörungen und wurde im § 434 BGB normiert. Ein Sachmangel liegt danach vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht über die vereinbarte Beschaffenheit verfügt.
Sachgründung
Als Sachgründung wird die Gründung einer Aktiengesellschaft bezeichnet, bei der die Gründungsgesellschafter ihre Einlage ganz oder teilweise als Sacheinlagen einbringen. Bei einer Sachgründung ist jedoch eine Bewertung der Sacheinlagen durch unabhängige Prüfer gesetzlich vorgeschrieben, um eine Überbewertung der Sacheinlagen durch die Einbringenden zu vermeiden.
Sachspende
Häufig werden Existenzgründer von gemeinnützigen Vereinen oder mildtätigen Organisationen gebeten für einen guten Zweck eine Spende zu leisten. Dabei wird in den meisten Fällen ein Gegenstand oder eine Ware aus dem Unternehmen entnommen und großherzig als Sponsor überlassen. Der Spender profitiert in den meisten Fällen durch die Steigerung seines Firmenimages. Zu dem kann man auf diese Weise einfach ausgediente Anlagengegenstände oder Ladenhüter loswerden und damit anderen Menschen oder Vereinigungen noch eine Freude bereiten. Doch wie ist dieser Vorgang aus steuerlicher Sicht zu sehen? In jedem Fall handelt es sich um eine Entnahme einer Ware oder eines Gegenstandes aus dem Anlagevermögen des Unternehmens. Diese Entnahme muss zunächst buchhalterisch erfasst werden, was in der Regel mit dem Ausbuchen des Restbuchwertes geschieht. Eine Sachspenden führt daher stets zu einer Einnahmenerhöhung und kann wie ein fiktiver Umsatz gesehen werden. Allerdings erhält der Unternehmer für diesen Umsatz keinerlei Gegenleistung in Form von Geld. Da der Unternehmer durch seine mildtätige Gabe keine steuerlichen Nachteile erleiden soll, kann er die Spende gleichzeitig in Form einer Sonderausgabe in seiner privaten Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen. Dazu muss er allerdings von der Körperschaft (zum Beispiel dem Verein) eine gültige und ordnungsgemäße Spendenbescheinigung erhalten. Durch den Ansatz dieser Sachspende wird die zuvor erzielte Einnahmenerhöhung durch einen Einkommensteuerspareffekt ausgeglichen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Unternehmer auch einen entspre...
Saldenbestätigung
Eine schriftliche Erklärung zum Saldo eines Kontos wird Saldenbestätigung genannt. Dabei kann es sich sowohl um ein Kontokorrentkonto, ein Darlehenskonto, ein Wertpapierkonto oder andere Geldkonten handeln. Mit dem Erstellen einer Saldenbestätigung erkennt das ausstellende Institut den Saldo zu einem bestimmten Zeitpunkt an, so dass spätere Reklamationen dahingehend ergebnislos verlaufen. Saldenbestätigungen werden häufig zum Abstimmen von Geldkonten in der Buchführung bzw. im Rechnungswesen verwendet. Im weitesten Sinne sind die Kontoauszüge eines gewöhnlichen Girokontos Saldenbestätigungen. Weicht bspw. der Saldo eines Kontos im Rechnungswesen von der Saldenbestätigung der Bank ab, so ist dies ein sicheres Zeichen für einen Buchungsfehler in der Rechenwerk des Unternehmens. Durch das Unterlassen des Einlegens eines Widerspruches erkennt der Kunde den Saldo sowie die bis dato vorgenommenen Buchungen an.
Saldo
Ein Saldo ist der Differenzbetrag, der sich nach der Aufrechnung der Soll- und Habenseite eines Kontos ergibt. Der Saldo steht immer auf der wertmäßig kleineren Seite des Kontos. Soll also ein Bestand ermittelt werden, muss zunächst das Konto zu diesem Zweck abgeschlossen werden. Den ermittelten Endbestand nennt man Saldo, den Vorgang des Kontoabschlusses saldieren. Um nach dem Abschluss weitere Buchungen auf einem Konto vornehmen zu können, muss das einmal abgeschlossenes Konto neu eröffnet werden. Beispiel: Das Girokonto eines Unternehmers weist ein Guthaben von insgesamt 12.000 EUR zum 12.4. auf. Am 13.4. des Monats werden 500 EUR abgebucht und am 18.04. erhält der Unternehmer 1.200 EUR durch eine Überweisung auf seinem Konto gutgeschrieben. Der Saldo zum 19.04. beträgt +12.700 EUR (12.000 - 500 + 1.200)
Saldierungsverbot
Das Saldierungsverbot ist gesetzlich in § 246 HGB normiert und dient als Vorschrift der bilanziellen Rechnungslegung dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit. Es bedeutet, dass die Posten der Aktivseite einer Bilanz nicht mit den Vorschriften der Passivseite verrechnet werden dürfen. In der Gewinn-und Verlustrechnung dürfen wegen des Saldierungsverbotes Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet werden. Das Saldierungsverbot wird auch als Verrechnungsverbot bezeichnet.
Saldieren
Siehe Saldo.
Saldenvortrag
Der Saldo eines Kontos wird in der Regel bei den Abschussarbeiten ermittelt. Der Saldo stellt die Differenz zwischen der Soll- und Habenseite eines Kontos dar. Bestandskonten weisen im Gegensatz zu den Erfolgskonten einen Saldo zum Jahresende aus. Dieser Saldo wird in das neue Geschäftsjahr vorgetragen. Dabei weisen im allgemeinen Aktivkonten einen Sollsaldo und Passivkonten einen Habensaldo aus. Beispiel: Der Bankbestand zum 31.12. beträgt 10.200,- EUR. Damit beträgt der Saldo zum 31.12. 10.200,- EUR. Buchung 31.12. Schlußbilanz an Bank 10.200,- EUR Buchung 01.01. Bank an Eröffnungsbilanz 10.200,- EUR
Sammelbeleg
Ein Sammelbeleg ist die Zusammenfassung von Belegen aus mehreren gleichartigen Geschäftsfällen. Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung hat jede Buchung mit einem Beleg zu erfolgen. Die Belege entstehen entweder direkt aus dem Geschäftsvorfall oder werden als Eigenbelege angefertigt. Da Sammelbelege gleich mehrere Geschäftsfälle erfassen, werden sie erstellt, um die Anzahl der Buchungen zu reduzieren und damit die Buchhaltung übersichtlicher zu gestalten.
Sammelbuchung
Die Zusammenfassung gleichartiger Buchungen wird als Sammelbuchung bezeichnet. Sammelbuchungen werden möglich, indem die Belege in der Belegvorbereitung nach Belegarten sortiert werden. Dadurch können z. B. mehrere Zahlungen eines Kunden mit einer Sammelbuchung erfasst werden.
Rürup Rente
Als Altersvorsorge für Unternehmer, Selbständige und Existenzgründer stellt die Rürup-Rente eine besondere staatliche Rentenförderung dar. Die Förderung wird mittels einer Steuerersparnis an den Selbständigen erstattet, was allerdings einen betrieblichen Gewinn voraussetzt. Die Rüruprente ist vor Harzt IV Forderungen sicher. Der Gesetzgeber kann also angesparte Beiträge durch eine Vermögensanrechnung bei der Grundsicherung nicht zurückfordern. Darüber hinaus ist die Rürupp Rente pfändungssicher und kann somit im Insolvenzfall nicht verwertet werden. Die Rürupprente gehört wie andere Versicherungen der privaten Vorsorge, bspw. Krankenversicherung, Lebensversicherung oder Unfallversicherung nicht zu den Betriebsausgaben. Als Sonderausgabe gem. § 10 EStG können die eingezahlten Beträge der Rürup Rente, nach der geltenden Staffelung, in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden .
rückstellung
Ein bilanzierender Unternehmer muss nach dem Handelsgesetzbuch für ungewisse Verbindlichkeiten und Verluste aus schwebenden Geschäften eine Rückstellung bilden. Rückstellungen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: Verbindlichkeiten, deren Ursache bzw. deren Höhe am Stichtag der Bilanzerstellung noch nicht feststehen. Die Verbindlichkeit muss aufgrund einer gesetzliche oder vertraglichen Verpflichtung entstehen ( Kaufvertrag, Mietvertrag etc.). Darüber hinaus eine ernsthafte Absicht des Eintretens der Verbindlichkeit vorliegen. Beispiel: Der Unternehmer lässt seine Bilanz sowie alle anderen Steuererklärungen des Jahres 2004 vom Steuerberater erstellen. Aus diesem vertraglichen Verhältnis resultiert für den Unternehmer eine finanzielle Belastung, welche nach der Erstellung entsprechender Dokumente im Jahr 2005 auf das Unternehmen zukommen werden. Daher ist für diese Verbindlichkeit, welche jedoch in Ihrer Höhe und in Ihrem Zeitpunkt sehr ungewiss sind, eine Rückstellung in der Bilanz des Jahres 2004 zu bilden.
rücklage
Die Rücklage als Teil des Eigenkapitals bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften wird offen ausgewiesen, das heißt der Leser der Bilanz findet die offene Rücklage auf der Passivseite. Offene Rücklagen sind zum Beispiel die steuerfreien Rücklagen, Gewinnrücklagen oder Kapitalrücklagen. Stille Rücklagen tauchen hingegen in der Bilanz nicht auf. Sie entstehen durch eine Unterbewertung des Vermögens und werden auch stille Reserven genannt. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen müssen Rücklagen gebildet werden. Darüber hinaus existieren auch freie Rücklagen, welche ohne eine gesetzliche Grundlage gebildet werden können.
rücksendung
Die verspätete Lieferung, eine fehlerhafte Ware oder gar die Lieferung einer falschen Sache führen in der Regel zur Rücksendung der Ware an den Verkäufer. Zu Rücksendungen kommt es vorwiegend im Onlinehandel, da bei derartigen Käufen das Bürgerlic...
Rundfunkgebuehren
Diese Gebühr wird von der GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland) erhoben. Sofern eine Privatperson ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält ist sie Rundfunkgebührenpflichtig. Das gilt auch für Unternehmen. Auch das Autoradio führt zu einer Rundfunkgebührenpflicht. Es reicht also vollkommen aus, wenn ein Fernseher im Haushalt oder Unternehmen steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät an eine Antenne angeschlossen ist oder nicht. Für Unternehmen kann die GEZ Gebühr eine Betriebsausgabe sein, wenn es eine betriebliche Veranlassung für das Betreiben von Radio- oder Fernsehgeräten gibt. Beispiel: Ein Friseurgeschäft betreibt im Salon ein Radio, um den Aufenthalt der Kunden angenehmer zu gestalten. Da dieses Radio aus betrieblichen Anlass betrieben wird, ist auch die vierteljährliche Rundfunkgebühr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Rumpfwirtschaftsjahr
Ein Wirtschaftsjahr mit weniger als 12 Monaten wird Rumpfwirtschaftsjahr bezeichnet. In der Regel läuft ein Wirtschaftsjahr vom Januar bis zum Dezember. Das Wirtschaftsjahr ist dann mit dem Kalenderjahr übereinstimmend. In einigen Branchen existiert auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr, bspw. in der Landwirtschaft. Bei einer Existenzgründung kommt es sehr häufig zu einem Rumpfwirtschaftsjahr, da das erste Geschäftsjahr des Existenzgründers sehr selten im Januar beginnt und somit volle 12 Monate verzeichnet. Auch bei der Aufgabe oder dem Verkauf eines Unternehmens kommt kann es zu einem Rumpfwirtschaftsjahr kommen. Beispiel: Ein Existenzgründer meldet sein Gewerbe zum 01.09. an, somit ist das Gründungsjahr ein Rumpfwirtschaftsjahr, da es vom 01.09. bis zum 31.12. läuft und daher weniger als 12 Monate hat.
Rohergebnis
Nach § 276 HGB dürfen kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung die Positionen Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse, andere aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge und den Materialaufwand unter der Bezeichnung Rohergebnis zusammenfassen. Der Begriff `Rohergebnis†œ sollte daher vom `Rohgewinn†œ unabhängig behandelt werden.
Rohaufschlag
Siehe Rohgewinnaufschlag.
Rohgewinn
Unter Rohgewinn wird synonym auch der Rohertrag oder die Handelsspanne verstanden. Der Rohgewinn kann in den Rohgewinn I und den Rohgewinn II unterteilt werden, wobei sich der Rohgewinn im ersten Grad aus dem Verkaufspreis abzüglich des Einkaufspreises berechnet. Der Rohgewinn II berechnet sich aus dem Rohgewinn I abzüglich der Bezugskosten der Ware. Bei allen Werte handelt es sich um Nettowerte, das heißt Beträge ohne enthaltene Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer.
Rohertrag
Im produzierenden Gewerbe wird die Differenz zwischen Umsatzerlösen und Materialkosten Rohertrag genannt. Im Dienstleistungssektor dagegen wird der Rohertrag als Differenz von Umsatzerlösen und den Personalkosten verstanden.
Rohgewinnaufschlag
Um den Verkaufspreis eines Produktes zu berechnen, muss der Geschäftsmann dem Einkaufspreis des Produktes einen individuellen Aufschlag hinzurechnen. In der Regel umfasst dieser Aufschlag den Betriebsgewinn des Produktes sowie alle damit zusammenhängenden Gemeinkosten, welche durch den Artikel entstehen. Beispiel: Ein Büroartikelhändler kauft zu einem Preis von 1,00 EUR Schreibblöcke im Großhandel ein. Er kalkuliert mit einem Aufschlag von 50%. Darin sind die anteiligen Lagerkosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der Gewinn enthalten. Die Blöcke werden zu einem Verkaufspreis von 1,50 EUR dem Kunden angeboten.
Roh-Hilfs-und Betriebsstoffe
Die zum Vorratsvermögen gehörenden Grundbestandteile einer Fertigung. Die Rohstoffe sind bei der Erstellung eines Erzeugnisses der Hauptbestandteil, während die Hilfsstoffe als Nebenbestandteile in das Produkt eingehen. Betriebsstoffe sind Verbrauchsstoffe, welche ebenfalls in die Herstellung eines Produktes mit einfließen, jedoch von materiell untergeordnet sind. Alle drei Elemente gehören zum Umlaufvermögen und müssen bei bilanzierenden Unternehmen regelmäßig bewertet und im Rahmen einer Inventur erfasst werden. Beispiel: Die Herstellung eines modernen Stuhls. Rohstoff: Holz Hilfsstoff: Textilien für den Bezug Betriebsstoff: Leim für die Holzverbindungen
Rollgeld
Diese Versandkosten entstehen insbesondere bei Bahntransporten. So werden die Transportkosten vom Absender zur Bahnverladung mit Rollgeld bezeichnet. Aber auch die entstehenden Kosten von der Bahn zum Empfänger. Das Rollgeld ist den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes hinzuzurechen und muss aktiviert und somit auch jährlich abgeschrieben werden.
Rohstoff
Siehe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
Richtlinie
Richtlinien werden bspw. vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und behandeln Zweifelfragen sowie Anwendungsfragen die von allgemeiner Bedeutung sind. Sie sollen die einheitliche Behandlung durch die Behörden der Finanzverwaltung sicherstellen. In den jeweiligen Richtlinien ist die aktuelle Rechtsprechung enthalten. Die Behörden sind an die Richtlinien gebunden. Beispiel für Richtlinien: Umsatzsteuerrichtlinie, Einkommensteuerrichtlinie.
Riester Rente
Für Existenzgründer und Selbständige ist die Riesterrente nur bedingt einsetzbar, da diese Form der Altersvorsorge in der Regel Arbeitnehmern zugedacht ist. Unter bestimmten Umständen kann jedoch auch der Selbständige Unternehmer in den Genuss der Riester Rente gelangen. So zum Beispiel, wenn der Ehepartner selbst gesetzlich rentenversichert ist. Details zur Risterrente sollten auf jeden Fall mit einem Fachmann erörtert werden. Die Riester Rente ist ein Modell der Altersversorgung, welches auf der privaten Initiative der Versicherten aufbaut. Als Anreiz gibt der Staat über die Riesterförderung einen jährlichen Bonus in Abhängigkeit von der Höhe der Riesterzahlungen, von Kindern und anderen Parametern hinzu. So soll neben der gesetzlichen Rentenversicherung die private Rentenabsicherung staatlich angespornt werden, da die gesetzliche Altersversorgung auf absehbare Zeit unzureichend wird und nicht mehr den vollen Versicherungszuschutz bietet. Für Selbständige ist neben der Rister Rente die so genannte Rüruprente entwickelt worden.
Richtsatz
Siehe Richtsatzsammlung.
Richtsatzsammlung
Aufgrund statistischer Erhebungen und der Sammlung von Kennzahlen über sehr lange Zeiträume, hat die Finanzverwaltung eine Ansammlung von Zahlenmaterial geschaffen, welche in nahezu alle Branchen Verwendung finden kann. Sofern der Steuerpflichtige keine Zahlen aufgrund einer erstellten Buchführung vorlegen kann, ist die Finanzverwaltung berechtigt, eine Schätzung anhand dieser Richtwertsammlung durchzuführen. Mittels dieser Richtsätze kann die Finanzverwaltung auch Verprobungen und revisionsähnliche Maßnahmen einleiten, um eine Besteuerungsgrundlage zu ermitteln. Der Steuerpflichtige kann dies aufgrund von plausiblen Nachweisen widerlegen.
Risikokapital
Siehe Venture Capital.
Risikolebensversicherung
Diese Versicherung sichert den Todesfall des Versicherungsnehmers innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab. Da es sich hier um keine kapitalbindende Versicherung handelt, ist dies die etwas günstigere Alternative zur Kapitallebensversicherung, leistet jedoch im Gegensatz dazu keinen Beitrag zur Altersvorsorge.
Realisationsprinzip
Für bilanzierende Unternehmen ist dieser Grundsatz eine gesetzliche Verpflichtung, welche den Unternehmer an der Berücksichtigung eines noch nicht realisierten Gewinns hindert. Derartige Beträge sind vorerst neutral zu erfassen und frühestens im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens auszuweisen. Nicht realisierte Verluste werden unter dem Stichwort des Vorsichtsprinzips gefasst. Beispiele für nicht realisierte Gewinne werden häufig im Zusammenhang mit dem Vorratsvermögen eines Unternehmens aufgeführt. Durch die Bewertung der Rohstoffe im Lager eines Unternehmens kann es vorkommen, dass dieser Wert aufgrund von Währungsschwankungen plötzlich steigt. Diese erzielte Wertsteigerung darf nicht in den Büchern des Unternehmens erfasst werden, da es sich hierbei um einen nicht realisierten Gewinnen handelt. Sofern der Gewinn realisiert ist, das heißt die Rohstoffe zum höheren Preis verkauft wurden, wird er entsprechend ausgewiesen und somit dem Realisationsprinzip Rechnung getragen.
Rechnung
Die Lieferung oder Leistung eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer oder einen Endverbraucher wird in Form einer Rechnung dokumentiert. Eine Rechnung ist jedoch nicht als Vertrag zu verstehen verpflichtet auch nicht zu einer Gewährleistung oder ähnlichen Ansprüchen. Eine Rechnung muss nicht zwangsläufig auch eine Quittung darstellen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind auf einer Rechnung Angaben zu machen, welche den Rechnungsaussteller sowie den Rechnungsempfänger zu steuerlichen Pflichten bzw. Rechten befähigen. Dabei ist in Abhängigkeit vom Gesamtbetrag der Rechnung zu unterscheiden, ob es sich um eine so genannte Kleinbetragsrechnung handelt. Diese Sonderformen einer Rechnung verlangt weniger Pflichtbestandteile auf dem Dokument. Der Vorsteuerabzug eines Rechnungsempfängers wird vom Vorhandensein der Pflichtbestandteile auf der Rechnung abhängig gemacht. Auf der Kleinbetragsrechnung muss der Name und die Adresse des Ausstellers der Rechnung, der Bruttobetrag der Rechnung, der angewandte Steuersatz (bspw. 16%), das Ausstellungsdatum, die Menge / der Umfang und die Art der Lieferung oder Leistung vermerkt sein. Eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag über 100 EUR muss dagegen folgende Bestandteile aufweisen: 1. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers. 2. Die Steuernummer in der Form xxx/xxx/xxxxx oder aus Sicherheitsgründen die Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers so bspw. DE7xxxxxxxx. 3. Eine fortlaufende Rechnungsnummer, wie bspw. 1/2005. 4. Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstä...
Realsteuern
Die Besteuerung eines Objektes wie bspw. der Gewerbebetrieb eines Unternehmers oder ein Grundstück wird in Deutschland durch so genannte Objektsteuern, Sachsteuern oder die dazu synonym zu verwendende Realsteuer erzielte. Beispiele für Realsteuern sind die Gewerbesteuer oder die Grundsteuer.
Rechnungsabgrenzung
Die Rechnungsabgrenzung stellte für bilanzierende Unternehmer eine Verpflichtung dar, durch welche die Ausgabe und der Aufwand beziehungsweise die Einnahme und der Ertrag voneinander getrennt werden. Eine Rechnungsabgrenzung muss beispielsweise gebildet werden, sofern der Unternehmer eine vorliegende Rechnung bezahlt, die Leistung jedoch erst in dem darauf folgenden Jahr in Anspruch genommen werden kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Versicherungen vorfristig bezahlt werden müssen. Beispiel: Ein Unternehmer bezahlt im Jahr 01 die betriebliche Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.200 EUR. Die Versicherung beginnt am 1.10.01 und endet am 30.9.02 - somit darf der Unternehmer von dem Gesamtbetrag lediglich drei Monate (300 EUR) im Jahr 01 aufwandswirksam erfassen, obwohl er in 01 den gesamten Betrag bezahlt hat. Der Rest in Höhe von 900 EUR muss in 01 als Rechnungsabgrenzungsposten gesondert behandelt werden. Dieser Betrag kann erst im Jahr 02 als Aufwand erfasst werden und verursacht somit die Auflösung des Rechnungsabgrenzungsposten in diesem Jahr. Die Rechnungsabgrenzung spiegelt den Grundsatz der Periodenabgrenzung wieder.
Rechnungsnummer
Die Rechnungsnummer ist ein Bestandteil einer Rechnung. Sofern der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, müssen seine Ausgangsrechnungen eine fortlaufende Rechnungsnummer aufweisen. Zum Beispiel: 1/2005 (erster Rechnung im Jahr 2005), 2/2005 (zweite Rechnung im Jahr 2005) usw. Der Nummernkreis sollte einer Logik folgen und lückenlos die Rechnungsnummern erzeugen. Für den umsatzsteuerpflichtigen Rechnungsempfänger ist die Rechnungsnummer eine der Voraussetzungen, um aus der erhaltenen Rechnung die Vorsteuer beim Finanzamt geltend zu machen. Weitere Voraussetzungen für den berechtigten Vorsteuerabzug: Vgl. dazu das Stichwort Rechnung und Kleinbetragsrechnung.
Rechnungswesen
Alle betrieblichen Vorgänge eines Unternehmens müssen wert- und zahlenmäßig erfasst werden. Diese Erfassung wird als betriebliches Rechnungswesen bezeichnet. Dabei wird zwischen dem internen Rechnungswesen unterschieden, welches Zahlen zur internen Verwertung des Unternehmens liefert. Dazu gehören bspw. interne Statistiken oder Kalkulationen zur Preisermittlung von Produkten und Leistungen. Beim externen Rechnungswesen werden die Zahlen der Güterströme und Geldströme für externe, außerhalb des Unternehmens befindliche Zwecke bereitgestellt. Die können beispielsweise Zahlen für das Finanzamt oder für Kreditinstitute sein.
Rechtsberatungskosten
Dieser betriebliche Aufwand kann im Rahmen einer Beratung durch einen Rechtsanwalt entstehen. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Beratung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit durchgeführt wurde. Nur dann ist es möglich, diese Kosten als Betriebsausgabe geltend zu machen. Eine Rechtsberatung kann durch die Erstellung eines Vertrages, eines Versicherungsstreites oder eines Verkehrsunfalls sowie durch eine Personalangelegenheit (etwa eine Kündigung oder eine Abfindungsstreitigkeit mit einem Mitarbeiter) notwendig werden. Um die Beratungskosten betrieblich geltend zu machen ist jedoch eine ordnungsgemäß ausgefüllte Rechnung notwendig. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die in dieser Rechnung enthaltene Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Neben den Rechtsberatungskosten existieren noch Steuerberatungskosten, welche ähnlich behandelt werden.
Rechtsanspruch
Das Recht, von jemandem ein Tun oder ein Unterlassen zu fordern wird auch als Rechtsanspruch bezeichnet. Der Rechtsanspruch begründet sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch.
Rechtsform
Die Rahmenbedingungen sowie die in- und externe Organisation eines Unternehmens werden durch die Rechtsform bestimmt. Diese wird in der Regel durch einen Vertrag schriftlich fixiert. Vereinbarungen können aber auch mündlich abgesprochen werden. Einige Rechtsformen verlangen allerdings die Schriftform oder auch die notarielle Beglaubigung. Die Rechtsform bestimmt über die zukünftigen Haftungsverhältnisse des Unternehmens, die Geschäftsführung und -vertretung sowie die Verhältnisse zu den Gesellschaftern untereinander oder gegenüber außenstehenden Personen. Die Rechtsform unterscheidet auch die natürlichen (Einzelunternehmen, GbR, etc.) von den juristischen Personen ( AG, GmbH). Die Wahl der Rechtsform geschieht in aller Regel einmalig mit der Gründung des Unternehmens. Es ist allerdings auch möglich, die Rechtsform während der geschäftlichen Tätigkeit der Unternehmung zu wechseln. Das geschieht gewöhnlich dann, wenn aus einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft werden soll oder umgekehrt. Die Rechtsform stellt eine bedeutsame juristische und betriebswirtschaftliche Entscheidungsvariable dar, welche in sehr vielen Hinsichten die Gründung des Unternehmens sowie spätere Entscheidungen beeinflussen kann. Jeder Gründer sollte seine eigenen Maßstäbe, Gesichtspunkte und künftigen Absichten analysieren und daraus die optimale Rechtsform für sein Unternehmen herleiten. Zur Entscheidungsfindung sollte eine fachkundige Beratung in Anspruch genommen werden.
Rechtsfähigkeit
Ein Mensch ist rechtsfähig, wenn er Träger von Rechten und Pflichten ist. Somit sind alle Menschen (also die natürlichen Personen) rechtsfähig. Darüber hinaus können auch juristische Personen (private und öffentliche) rechtsfähig sein. So zum Beispiel eingetragene Vereine, die GmbH, die AG oder die Genossenschaft u.a. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt unmittelbar nach seiner Geburt und endet mit dem Tod. Durch die Eigenschaft der Rechtsfähigkeit kann eine natürliche oder juristische Person verklagt werden oder selbst Klage einreichen. Von der Rechtsfähigkeit sollte die Geschäftsfähigkeit klar abgegrenzt und unterschieden werden.
Rechtsgeschäft
Durch die gegenseitige Abgabe einer Willenserklärung kann ein Rechtsgeschäft zustande kommen. Die Art des Rechtsgeschäftes ist abhängig von der Zahl der abgegebenen Willenserklärungen. Ein einseitiges Rechtsgeschäft, wie zum Beispiel einer Kündigung oder das Testament, ist bereits durch eine einzige Willenserklärung realisierbar. Ein Vertrag jedoch setzt mindestens zwei Willenserklärungen voraus, um wirksam zu Stande zu kommen. Dabei verpflichtet sich die eine Partei zur Zahlung eines Entgeltes während dem die andere Partei zur Leistung oder Lieferung verpflichtet wird. Zweiseitige Rechtsgeschäfte oder Verträge können in Verpflichtungs- und Verfügungsverträge gegliedert werden. Dabei sind Verpflichtungsverträge für beide Seiten verpflichten, so z. B. der Kaufvertrag. Einseitig verpflichtende Verträge können beispielsweise das Versprechen einer Schenkung sein. Der Übereignungsvertrag könnte ein Beispiel für einen Verfügung sein.
Rechtsmangel
Ein Rechtsmangel liegt vor, sofern an einer Sache nicht nur die im Vertrag bezeichneten Personen Rechte besitzen, sondern Dritte ebenfalls einen Rechtsanspruch darauf haben. Beispielsweise existiert ein Rechtsmangel bei einem Kaufvertrag dann, wenn neben den beiden Vertragsparteien eine dritte Person einen Anspruch auf das Verkaufsobjekt hat. Aber auch die Belastung eines Grundstücks durch eine eingetragene Grundschuld kann im Fall des Verkaufs einen Rechtsmangelcharakter haben.
Rechtsquelle
Unter Rechtsquellen werden in einem Rechtsstaat sämtliche Rechtsprechungen, Gewohnheitsrechte aber auch die schriftlich fixierten Gesetzestexte verstanden. Außerdem können Rechtsquellen in nationales und supranationales Recht gegliedert werden, wobei das supranationale Recht dem nationalen übergeordnet ist. Bspw. das Menschenrecht oder das Völkerrecht dem deutschen Einkommensteuergesetz, aber auch dem EU-Recht übergeordnet. Andere Rechtsquellen können sein: Richtlinien, Durchführungsverordnungen, Urteile, Erlasse, Tarifverträge oder das Gewohnheitsrecht.
Rechtswidrigkeit
Eine rechtswidrige Handlung begeht eine Person, welche gegen gesetzliche Vorschriften oder andere Rechtsquellen verstößt. Somit liegt ein Straftatbestand vor. Ein Gericht kann durch ein Urteil die Person zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilen. In Ausnahmefällen ist ein rechtswidriges Verhalten jedoch nicht strafbar, so bspw., wenn es sich um Notwehr handelt.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer in Rechtsstreitigkeiten ab. Dabei werden Rechtsberatungskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare sowie gegebenenfalls die Kosten der Gegenpartei von der Versicherung getragen. Rechtsschutzversicherungen können verschiedene Rechtsgebiete umfassen, aber auch einige davon ausschließen. So sind standardmäßig das Verkehrsrecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht bei Arbeitnehmern sowie das Vertrags- und Sachenrecht versichert. Der Versicherungsnehmer kann einige Rechtsgebiete ausschließen, aber auch andere zusätzlich versichern lassen. So zum Beispiel das Steuerrecht, das Baurecht oder aber auch Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Selbstständigkeit. Welche Rechtsstreitigkeiten die Versicherung beinhalten sollte, ist jeweils im Einzelfall zu klären, so dass der Existenzgründer es vermeiden sollte überflüssige Rechtsgebiete kostenpflichtig zu versichern und somit den Versicherungsbeitrag unnötig in die Höhe zu treiben.
Regelbesteuerung
Von dieser Art der Besteuerung wird beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes gesprochen. Die Regelbesteuerung sieht vor, dass jeder Unternehmer, der im Inland im Rahmen seines Unternehmens einen Umsatz tätigt umsatzsteuerpflichtig ist. Auf den Umsatz ist entweder der ermäßigte Steuersatz oder der allgemeine Steuersatz anzuwenden. Dies ist im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung monatlich dem Finanzamt zu erklären. Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer hat aber auch das Recht, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen. Diese Beträge mindern entsprechend die Umsatzsteuerzahllast. Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (in der Regel ein Monat) die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Dies muss seit 2005 auf elektronischem Weg geschehen. Unternehmer die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen, brauchen dem Finanzamt nicht monatlich ihre Umsätze erklären und eine Umsatzsteuervorauszahlung leisten. Dementsprechend sind sie auch nicht berechtigt die verauslagte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.
Regelleistung
Die Regelleistung ist ein Begriff aus dem Sozialgesetzbuch. Für die Sicherung seines Lebensunterhaltes steht dem Arbeitslosengeld II Empfänger eine sogenannte Regelleistung zu. Die Höhe der Regelleistung ermittelt sich nach der Bedürftigkeit.
Regress
Der Rückgriff eines Vertragspartners auf eine dritte Person wird im zivilrechtlichen Verständnis als Regress bezeichnet. Das häufigste Beispiel zum Regress ist in Verbindung mit der Bürgschaft zu finden. Bei dieser vertraglichen Beziehungen leistet der Bürgschaftsgeber im Falle der Nichtzahlung des Hauptschuldners den entsprechend vereinbarten Betrag an den Gläubiger. Diesen Betrag versucht er sich vom Bürgschaftsnehmer zurückzuholen und ihn somit in Regress zu nehmen. Diese Konstellation taucht auch sehr oft bei Versicherungsfällen auf, bei welchen sich die Versicherung den bereits gezahlten Betrag vom Schadensverursacher wieder zu holen versuchte.
Reingewinn
Für Reingewinn wird auch synonym der Reinertrag verwendet. Er bezeichnet den positiven Unterschiedsbetrag zwischen Erträgen und Aufwendungen innerhalb einer Abrechnungsperiode.
Reisegewerbe
Das Reisegewerbe gehört zu den genehmigungspflichtigen Gewerben. Nach § 55 GewO (Gewerbeordnung) betreibt derjenige ein Reisegewerbe, der gewerbsmäßig und ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung bzw. ohne eine Niederlassung zu haben: 1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen (Aufträge) auf Leistungen aufsucht (annimmt) oder 2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Eine Reisegewerbekarte wird dann benötigt, wenn eine nicht reisegewerbekartenfreie Tätigkeit ausübt wird oder wenn man nicht als Marktverkehrstreibender innerhalb von festgesetzten Marktveranstaltungen tätig ist. Die Reisegewerbekarte kann beim zuständigen Gewerbeamt befristet oder unbefristet beantragt werden. Sowohl Betriebsinhaber als auch Angestellte müssen die Reisegewerbekarte ständig bei sich führen.
Reisekostenabrechnung
Die Reisekostenabrechnung wird insbesondere vom Unternehmer zur Dokumentierung und Abrechnung der betrieblichen Reisekosten genutzt. Dazu sind Ort, Zeit, Uhrzeit und Anlass der Reise oder Fahrt sowie die tatsächlich gefahrenen Kilometer aufzuschreiben. Außerdem sind auch Informationen zu den besuchten Firmen, Baustellen oder Projekten festzuhalten. Die Reisekostenabrechnung dient dabei dem Unternehmer aus Mangel an einer Rechnung oder Quittung als Eigenbeleg, um die erfassten Fahrtkosten und Spesen ordnungsgemäß als Betriebsausgaben geltend zu machen.
Reisekosten
Unter den Reisekosten sind Kosten für Verpflegung, Übernachtungskosten, Fahrtkosten und Reisenebenkosten (Parkgebühren oä.) zu verstehen. Reiskosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Allerdings sind dabei einige gesetzliche Bestimmungen, Pauschalen und Voraussetzungen zu beachten. Die Reise muss aus einem betrieblichen Grund nötig sein. Vgl. dazu Mehraufwand für Verpflegung, Übernachtungskosten, Fahrtkosten.
Reisegewerbekarte
Eine Reisegewerbekarte ist die vom Gewerbeamt erteilte Erlaubnis, ein Reisegewerbe auszuüben. Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt, wenn dem Gewerbeamt bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Zu diesen Unterlagen gehört u. a. die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, das Führungszeugnis des Antragstellers aber auch eine Gewerbezentralregisterauskunft.
Reisekostenerstattung
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die entstandenen Aufwendungen für Dienstreisen erstatten. Dabei werden vom Gesetzgeber Freibeträge und Pauschalen gewährt, welche beim Arbeitnehmer zu lohnsteuerfreien bzw. sozialversicherungsfreien Einnahmen führen. Zu den Reisekostenerstattungen zählen insbesondere die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer, der Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland in Höhe von 6 EUR (bei einer Abwesenheitsdauer von 8 bis 14 Stunden), 12 EUR (bei einer Abwesenheit dauern von 14 bis 24 Stunden) sowie 24 EUR (bei einer Abwesenheitsdauer von 24 Stunden, also von 0 bis 24 Uhr). Bei den Übernachtungskosten im Inland können neben den tatsächlichen Kosten, also einer Quittung oder Rechnung für die Übernachtung, auch Pauschalen für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei erstattet werden. Diese Pauschale beträgt 20 EUR (ohne Frühstück). Sofern ein Frühstück in der Übernachtung enthalten sein sollte, müssen 4,50 EUR als Privatentnahme berücksichtigt werden./> Unternehmer können diese Pauschalen ebenfalls nutzen, um ihre Geschäftsreisen als Betriebsausgaben geltend zu machen.
Reisenebenkosten
Sowohl bei Dienstreisen als auch bei Geschäftsreisen können Reisenebenkosten entstehen. In beiden Fällen kann es sich um Aufwendungen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Aufwendungen für Ferngespräche und Schriftverkehr mit beruflichem Inhalt sowie Kosten für die Straßen- oder die Parkplatzbenutzung handeln. Entsprechende Aufwendungen müssen durch einen Beleg, eine Rechnung oder eine Quittung nachgewiesen sein, so dass die Reisenebenkosten als Betriebsausgaben abziehbar sind. Ein Vorsteuerabzug aus oben genannten Kosten ist möglich.