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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen > Lexikon zur Existenzgründung und Selbstaendigkeit
Datum & Land: 24/05/2011, De.
Wörter: 953


Krankenversicherung
Für Selbständige ist die Krankenversicherung ein freiwilliger Schutz, der das Erkranken und die damit verbundenen Kosten abdeckt. Es besteht prinzipiell das Wahlrecht zwischen einer privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Wahl kommt es sehr stark auf die persönlichen Verhältnisse und Umstände an. So zum Beispiel ob der Versicherte verheiratet ist oder Kinder hat. Das Alter des Versicherten ist neben seiner Krankengeschichte sehr entscheidend. Auch wenn es eine freiwillige Entscheidung für oder gegen eine Krankenversicherung ist, sollte jeder Existenzgründer diese finanzielle Belastung auf sich nehmen, denn davon kann in Zukunft die eigene Existenz abhängen.

Krankenzusatzversicherung
Die Krankenzusatzversicherung sichert zu der gewöhnlichen Krankenversicherung Risiken ab, die in der Regel bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgesichert sind. So hat der gesetzlich versicherte Existenzgründer oder Selbständige mit einer Krankenzusatzversicherung freie Arztwahl, zusätzliche Heilpraktikerleistungen, keine Zuzahlung bei Medikamenten, hohe Erstattung für Sehhilfen (Brillen, Sonnenbrillen) sowie hochwertigen Zahnersatz ohne Beschränkungen zu erwarten. Die Leistungen der Krankenzusatzversicherung sind bei der privaten Krankenversicherung in den meisten Fällen bereits enthalten.

Kredit
Die entgeltliche Überlassung von Geldmitteln wird als Kredit oder Darlehen bezeichnet. Der Schuldner oder Kreditnehmer erhält dabei einen bestimmten Betrag über eine bestimmte Laufzeit zur Verfügung gestellt. Dafür muss er Zinsen an den Kreditgeber oder Gläubiger bezahlen. Diese Zinsen werden als Zinsaufwendungen erfasst und mindern seinen Gewinn. Darüber hinaus gibt es noch andere Zinsähnliche Belastungen bei der Aufnahme eines Kredits. So z.B. das Disagio und die Bearbeitungsgebühren. Der Existenzgründer sollte vor der Aufnahme eines Kredites unbedingt mit einem Berater oder einer fachkundigen Stelle mögliche Kreditangebote und Modelle auf ihre Verwendungsmöglichkeit prüfen. Neben den gewöhnlichen Krediten gibt es für Existenzgründer auch Förderkredite und Existenzgründerdarlehen. Diese Formen der Finanzierung sind in der Regel günstiger und speziell für Existenzgründer zugeschnitten.

Kredite online
Im Zeitalter von Internet und Onlinebanking kann selbstverständlich auch ein Darlehen online aufgenommen werden. Dabei wird der Antrag zur Gewährung des Fremdkapitals per Internetformular ausgefüllt. Die Onlinebank prüft den Antrag anhand diverser Kriterien und gibt gegebenfalls eine sofortige Zusage an den Kreditnehmer. Der Vorteil der Onlinekredite ist der geringere bürokratische Aufwand für den Kreditnehmer. Umfangreiche Gespräche mit dem Bänker entfallen sowie die Zeit von der Antragstellung bis zur Zusage des Kredits verkürzt sich erheblich. Darüber hinaus sind Kredite online meist mit geringeren Zinsen behaftet. Der Kreditbeantragende kommt aber in den meisten Fällen nicht um eine Schufaprüfung seitens der Bank herum. Einen Kredit online zubeantragen sorgt auch beim künftigen Schulder für mehr Sicherheit, das Wohlbefinden steigt, da in vertrauter Umgebung ohne lästige und spitzfindige Fragen der Bänker das Formular ausgefüllt werden kann. Wir haben einige Onlinekredite getestet und die günstigsten veröffentlicht.

Kreditgeber
Als Kreditgeber wird derjenige bezeichnet, der einen Geldbetrag an einen anderen gegen Zahlung von Zinsen verleiht. Der Kreditgeber kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. In der Regel treten Banken und andere Geldinstitute als Kreditgeber auf und stellen bei Bonität des Kunden, einen Kredit zur Verfügung. Aber auch Privatpersonen können als Kapitalgeber auftreten, was sich im Modell von smava etabliert hat. Hier sind vorwiegend Privatpersonen Kapitalgeber.

Kreditfinanzierung
Kreditfinanzierung'  ist ein Teil der Außenfinanzierung. Das benötigte Kapital kann langfristig als Darlehen bspw. von Banken aufgenommen werden. Kontokorrentkredite oder Lieferantenkredite zählen dagegen zur kurzfristigen Finanzierung.

Kreditfähigkeit
Die Fähigkeit Darlehen aufzunehmen wird durch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit begründet. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit tritt in der Regel mit der Vollendung des 18 Lebensjahres ein.

Kreditinstitut
Ein Kreditinstitut ist ein Unternehmen, welches Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreibt und Kunden im Bankbereich betreut. Zu den Kreditinstituten zählen Groß- und Privatbanken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Die Aufgabenfelder der Kreditinstitute sind unter anderem die Kreditvergabe, die Gewährleistung des Zahlungsverkehrs, die Verwaltung von Wertpapieren und Spareinlagen etc. Zu den Kunden der Kreditinstitute zählen z. B. Unternehmen, Privatkunden, Gebietskörperschaften und andere Kreditinstitute.

Kreditkarte
Anders als bei der Verwendung einer EC Karte wird bei der Bezahlung mit einer Kreditkarte der entsprechende Betrag erst nach einem gewissen Zeitraum dem Käufer vom Bankkonto abgebucht. Alle über eine Kreditkarte bezahlten Beträge werden in einer Sammelabrechnung in der Regel nach einem Monat in einem Betrag in Rechnung gestellt. Der Benutzer erhält somit einen kurzfristigen Kredit. Die Kreditkartenunternehmen lassen sich diese Kreditgewährung von den Verkäufern in Form einer Provision bezahlen. Kreditkarten verschaffen durch den Zahlungsaufschub einen gewissen Liquiditätsvorteil, verleiten jedoch den Nutzer bei nicht kontrolliertem Gebrauch zum Kauf.

Kreditnebenkosten
Neben der Tilgungs- und Zinsbelastung können bei der Aufnahme von Fremdkapital Bearbeitungsgebühren von bis zu 1% der Darlehenssumme, Restschuldversicherungen oder Disagio (Abgeld) anfallen. Diese finanziellen Belastungen müssen bei der finanziellen Kalkulation und der Liquiditätsbelastung mit berücksichtigt werden. Werden die Kreditnebenkosten und die Zinsbelastungen kombiniert betrachtet, so ermittelt sich der effektive Zinssatz des Darlehens.

Kreditklemme
Die Kritikklemme resultiert aus der Bankenkrise (Geldmarktskrise) und verhindert die Vergabe von Krediten an Selbstständige, Existenzgründer und Privatpersonen. Durch eine derartige Kreditklemme werden notwendige Investitionen von Unternehmen verhindert und somit das wirtschaftliche Wachstum gebremst. Des weiteren hat die Kreditklemme zusätzliche Insolvenzen und den Konkurs der ein oder anderen Firma zur Folge. Die Kreditklemme lässt sich auch durch finanzmarktpolitische Maßnahmen wie eine Zinssenkung schwer lösen.

Kreditor
Sämtliche Gläubiger eines Unternehmers werden als Kreditoren bezeichnet. Darunter werden vorwiegend die Warenlieferanten und Dienstleistungsgläubiger verstanden. Im weitesten Sinne zählen zu den Kreditoren auch die darlehensausreichenden Banken. In der Buchhaltung werden auf den Kreditorenkonten alle Verbindlichkeiten eines Unternehmers erfasst, welche bei einem bestimmten Gläubiger zu einem gewissen Zeitpunkt bestehen. Somit lässt sich sehr leicht feststellen, ob und wie hoch die Verschuldung bei den einzelnen Lieferanten ist. Vgl. auch Debitor.

Kreditnehmer
Als Kreditnehmer wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die einen Geldbetrag von einem Kreditgeber leiht. Neben der Rückzahlung des geliehenen Betrages verpflichtet sich der Kreditnehmer gleichzeitig zur Zahlung von Zinsen als Vergütung für die Gewährung des Kredits.

Kreditsicherung
Als Kreditsicherung wird ein Rechtsgeschäft bezeichnet, welches einen Darlehensvertrag zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner eines Kredites absichern soll. Grundsätzlich unterscheidet man zwei verschiedene Arten von Kreditsicherungen. Zum einen gibt es die sogenannten dinglichen Sicherheiten. Damit sind Sicherheiten gemeint, die dem Gläubiger Verwertungsrechte an Grundstücken oder beweglichen Sachen einräumen, wie z. B: Grundschuld oder Hypothek. Zum anderen gibt es auch persönliche Sicherheiten. Das sind Sicherheiten, die einen Anspruch des Gläubigers gegen die sicherungsgebende Person einräumen, wie es z. B. bei einer Bürgschaft der Fall ist.

Kreditwürdigkeit
siehe Bonität

Kreditvermittlung
Die Kreditvermittlung ist die gewerbliche Vermittlung von Krediten an Kreditnehmer, bei der aufgrund des Darlehensvermittlungsvertrages Provisionen an den Kreditvermittler zu zahlen sind. Die Kreditvermittlung ist gem. § 34 GewO zulassungspflichtig. Die Unternehmen, welche Kreditvermittlung betreiben leiten die Anfragen nach einem Kredit in der Regel an die Banken weiter. Diese entscheiden dann über die Vergabe des Kredites. Da die Banken strenge Vergabekriterien für die Gewährung eines Kredites haben, steigt nicht allein durch die Einschaltung eines Kreditvermittlers die Chance, einen Kredit zu erhalten. Der Kreditvermittlungsvertrag muss in Schriftform abgeschlossen werden. Außerdem muss die Provision des Kreditvermittlers als Prozentsatz des Darlehens angegeben werden. Auch die Vergütung, die der Kreditvermittler eventuell zusätzlich vom Darlehensgeber erhält, muss im Kreditvermittlungsvertrag ausgewiesen werden. Weiterhin darf der Kreditvermittlungsvertrag darf nicht mit dem Darlehensantrag verbunden sein. Der Kreditvermittler hat nach § 655c BGB erst dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn der Kredit als Folge der Vermittlung ausgezahlt wurde und ein Widerruf des Kreditvertrages nicht mehr möglich ist. Gem. § 655b Bürgerliches Gesetzbuch führen Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen zur Unwirksamkeit des Kreditvermittlungsvertrages.

Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft ( KG) ist eine Personengesellschaft, deren gesetzliche Grundlage die §§ 161 - 177 HGB sind. Zusätzlich werden die Vorschriften für die OHG und damit auch der BGB-Gesellschaft herangezogen. Bei der Kommanditgesellschaft gibt es zwei verschiedene Typen von Gesellschaftern: Komplementär und Kommanditist. Mindestens ein Gesellschafter, der Komplementär, haftet unbeschränkt. Im Gegensatz zur OHG' ist die Haftung bei den Kommanditisten auf die Vermögenseinlage - die in Geld- oder Sachwerten erfolgen kann - beschränkt. Demzufolge sind die Kommanditisten bei der KG von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen. Ihnen steht aber nach § 166 HGB ein Kontrollrecht und bei außergewöhnlichen Geschäften nach § 164 ein Widerspruchsrecht zu. Die KG wird durch Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens einem Kommanditisten und mindestens einem Kommanditisten gegründet.

Koerperschaftsteuer
Kapitalgesellschaften zahlen auf ihre Einkünfte Steuern. Diese Steuer wird mit Körperschaftsteuer bezeichnet und ist das Pendant zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen.

Koerperschaftssteuer
Körperschaftssteuer ist ein typischer Schreibfehler. richtig heißt es Körperschaftsteuer.

Koerperschaft
Unternehmen können in zwei verschiedenen Rechtsformen auftreten. Zum Einen als Einzelunternehmen / Personengesellschaft zum Anderen als Kapitalgesellschaft. Erstere zeichnen sich durch natürlichen Person als Inhaber aus. Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. In einem Streitfall wird so nicht der Gesellschafter oder Geschäftsführer verklagt, sondern die Kapitalgesellschaft. Städte, Gemeinden, Vereine oder Universitäten sind auch Körperschaften, allerdings solche des öffentlichen Rechts. Körperschaften zeichnen sich durch die Unabhängigkeit von ihren Mitgliedern aus, das heißt, sowohl bei der Kapitalgesellschaft als auch bei dem Verein ist es unerheblich wie viele Mitglieder wechseln, die Gesellschaft verändert sich deswegen nicht.

Kommissionsgeschäft
Kauft oder verkauft eine Person (Kommissionär) gewerbsmäßig Ware auf Rechnung eines anderen (Kommittenten) in eigenem Namen, dann liegt ein Kommissionsgeschäft und somit ein Kommissionsvertrag vor. Der Kommissionär ist verpflichtet seinem Auftraggeber (Kommittenten) das Entgelt für den erfolgreichen Verkauf der Waren zahlt oder die erfolgreich eingekaufte Ware übergibt. Eine Haftung gegenüber dem Drittem muss gesondert vereinbart werden. Der Auftraggeber muss dem Kommissionär für seine Dienste eine Provision zahlen sowie eine Aufwandsentschädigung. Im Falle der zusätzlich vereinbarten Haftung wird eine besondere Vergütung fällig.

Kommanditist
Der Gesellschafter einer KG, welcher als Teilhafter auftritt. Vgl. KG und Komplementär.

Kommissionär
siehe Kommissionsgeschäft

Kommittent
siehe Kommissionsgeschäft

Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien stellt eine Rechtsform für Unternehmen dar. Beteiligt ist eine juristische Person, die mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist. Sie hat mindestens einen Gesellschafter, der mit seinem gesamten persönlichen Vermögen für das Unternehmen haftet. Deshalb stellt die KGaA das Komplementär zu einer GmbH dar, die eine eingeschränkte Haftung beinhaltet. Statt eines Vorstandes verfügt die Aktiengesellschaft über die sogenannten Komplementäre, d.h. Gesellschafter. Diese Rechtsform eignet sich insbesondere für Familienunternehmen, die Kapital an der Börse aufnehmen möchten.

Konkurrenzanalyse
Als Bestandteil der Marketing dient die Konkurrenzanalyse dazu, möglichst umfassende Informationen über Mitbewerber und deren Produkte oder Dienstleistungen zu erlangen. Ziel der Konkurrenzanalyse Das Ziel der Konkurrenzanalyse besteht darin, die Informationen über tatsächliche und potentielle Mitbewerber und deren Produkte nach Stärken und Schwächen zu analysieren, um sich durch gezieltes Hervorheben eigener Stärken dauerhaft am Markt zu positionieren und sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Informationen sammeln Zunächst werden möglichst umfassend Informationen über die Mitbewerber zusammen getragen. Wichtige Fragen hierbei sind:

Konkurrenz
In der Wirtschaft wird der Wettbewerb, von verschiedenen Anbietern des gleichen Produktes, um Kunden auch als Konkurrenz bezeichnet. Das Streben der Mitbewerber nach Wettbewerbsvorteilen, um sich am Markt zu behaupten, hat hohe Priorität. Diese Wettbewerbsvorteile können durch verschiedene Strategien, wie z. B. höhere Produktqualität, Preisvorteile aber auch bessere Serviceleistungen, erzielt werden.

Komplementär
Die Gesellschafter einer KG, OHG oder KGaA, welche als Vollhafter auftreten. Die Rechte und Pflichten des Komplementär sind mit denen der Gesellschafter der OHG gleichzusetzen.

Konditionen
Die Bedingungen eines Geschäftes oder Vertrages werden Konditionen genannt. Vgl. AGB.

Konkurs
Bis zum 1.1.1999 galt der Konkurs als Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Heute wird der Begriff synonym mit der Insolvenz gebraucht. Die Insolvenzordnung hat alle bis zum genannten Datum bestehenden Sonderregelungen in Deutschland abgelöst. Wer heute von einem Konkurs spricht, meint die Insolvenz. Sie muss vom Gläubiger angemeldet werden und hat das Ziel die bestehenden Forderungen durch den Verkauf oder die Verwertung der Wirtschaftsgüter des Schuldners zu decken. Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es auf einen längeren Zeitraum zahlungsunfähig ist. Jedes Unternehmen kann selbst eine Zahlungsunfähigkeit eintragen lassen. Diese liegt vor, wenn das Unternehmen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten aller Voraussicht nach zahlungsunfähig ist. Vgl. Insolvenz, Bankrott

Konkursware
Bevor die neue Insolvenzordnung am 1.Januar 1999 in Kraft getreten ist, galt in Deutschland das Konkursgesetz von 1879. Der Zustand der Zahlungsunfähigkeit wurde bis zu diesem Zeitpunkt als Konkurs bezeichnet. Als Konkurswaren wurden alle Vermögensgegenstände des Unternehmens bezeichnet, welche im Zuge des Konkursverfahrens zur Veräußerung standen. Da das Konkursverfahren mittlerweile durch das Insolvenzverfahren abgelöst wurde, ist als Synonym heute die Bezeichnung Insolvenzware gebräuchlich.

Konsolidierung
Betrifft in der Regel Kapitalgesellschaften, welche Ihren Jahresabschluss aus mehreren Tochterjahresabschlüssen erstellen. Dabei werden die Einzelabschlüsse zu dem Konzernabschluss zusammengefasst konsolidiert.

Kontenblatt
In der Buchhaltung werden Aufwendungen und Erträge in Kontenform dargestellt. So ist es durch die doppelte Buchführung möglich, auch die Herkunft eines Geldbetrages festzustellen. Bspw. Eine Warenrechnung in Höhe von 100 € wird durch Banküberweisung bezahlt - der Vorgang wird auf dem Kontenblatt folgendermaßen dargestellt: 100 € Wareneinsatz / Bank) Es existiert für jede Aufwands-, oder Ertragsart ein separates Konto. Diese Konten werden jeweils auf einem Blatt (Papier) dargestellt, so dass beim Ausdruck eines Kontos, bspw. des Wareneinsatzes ein Kontenblatt entsteht. Vgl. Konto, Kontenform, Kontenrahmen.

Kontenform
Etwas in Kontenform darzustellen heißt, durch eine tabellarische Form zwei Dinge gegenüber zu stellen. Man spricht dabei auch von einem T - Konto. Vgl. Kontenblatt, Konto, Kontenrahmen.

Kontenplan
In einem solchen Plan sind sämtliche unternehmensspezifischen und individuell eingerichteten Konten aufgeführt, so dass der Kontenplan lediglich einen kleinen Teil des gesamten Kontenrahmens umfasst. Alle verwendeten Konten eines Unternehmen bilden den Kontenplan, dabei ist es möglich, das spezielle Konten eingerichtet werden oder unternehmenstypische Bezeichnungen für Konten vergeben werden. Vgl. Konto, Kontenrahmen

Kontierung
Das Einordnen von Belegen in die entsprechenden Aufwands- und Ertragskonten des individuellen Kontenplans nennt man Kontieren. Dabei werden meist kleine rote Zahlen auf die Rechnungen und Quittungen geschrieben, so dass der Fachkundige erkennt, welchem Konto der entsprechende Beleg zugeordnet wurde. Bspw mit dem DATEV Kontenrahmen SKR04 werden sämtliche Aufwendungen für Bürobedarf auf das Konto 6815 erfasst. So steht auf den Rechnungen über Bürobedarf die Kontierung 6815 vermerkt. Vgl. Konto, Kontenrahmen, Kontenplan

Kontenrahmen
Der Kontenrahmen umfasst sämtliche Konten einer Branche. Es gibt in Deutschland bisher keinen gesetzlich festgelegten Kontenrahmen, so dass jede Firma einen anderen benutzen könnte. Aus Transparenz- und Einfachheitsgründen haben sich jedoch einige Kontenrahmen durchgesetzt, so z.B. die der DATEV eG. Der Kontenrahmen strukturiert die Vielzahl der verschiedenen Konten für Aufwendungen, Erträge, Geldkonten, aktive- und passive Bestandskonten eines Wirtschaftszweiges. Er bildet somit das gesamte Rechnungswesen einer Unternehmung in einem Plan ab. Aus diesem Plan werden jedoch bei weitem nicht alle Konten benötigt oder verwendet. So entnimmt sich jede Firma nur die für sie relevanten Konten und erstellt sich ihren eigenen Kontenplan. Vgl. Kontenplan, Konto

Kontoauszug
Ein Kontoauszug ist ein schriftlicher Beleg, welcher alle Umsätze eines Bankkontos sowie alle relevanten Kontodaten aufweist. Der elektronische Kontoauszug, bei dem die Kontoauszugsdaten beispielsweise im Online-Banking in Dateiform bereitgestellt werden, stellt eine spezielle Variante des Kontoauszuges dar. Für Umsätze und Salden werden von den Kreditinstituten die Bezeichnungen Soll und Haben anstelle von Gutschrift oder Belastung verwendet. Soll bedeutet für den Kunden eine Belastung des Kontos, Haben eine Gutschrift. Auf dem Kontoauszug ist in der Regel der Name des Kontoinhabers (evtl. auch dessen Adresse), die Kontonummer und Bankleitzahl, der Name des Kreditinstitutes, Datum der Auszugserstellung und Auszugsnummer, Anfangs- und Endsaldo für den entsprechenden Zeitraum, einzelne Buchungsposten mit Buchungsdatum, Wertstellung, Verwendungszweck und Betrag (Soll oder Haben) abgedruckt. Der Kunde hat die Pflicht, die Kontoauszüge zu kontrollieren.

Kontokorrentkredit
Der Bankkunde kann mit dem Kreditinstitut einen Überziehungskredit (bei Privatkonten Dispositionskredit oder kurz Dispo) vereinbaren, so dass bis zu einem bestimmten Kreditlimit das Konto überzogen werden kann. Dafür sind in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme entsprechend vereinbarte Zinsen und Provisionen zu zahlen. Die Zinsen und Gebühren sind in der Regel wesentlich höher als bei einem Darlehen oder Existenzgründerdarlehen. Ein Kontokorrentkredit kann auch mit Lieferanten vereinbart werden, so dass die gelieferte Ware zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden muss. Der dadurch entstandene Liquiditätsspielraum ist mit dem eines Kontokorrentkredites vergleichbar. Vgl. Kontokorrentkonto

Kontokorrentkonto
In der Regel wird das bei einer Bank geführte Girokonto als Kontokorrentkonto bezeichnet. Auf ihm werden Einzahlungen und Auszahlungen erfasst und gebucht und nach einem bestimmten Zeitraum ein Saldo ermittelt. Vgl. Kontokorrentkredit

Kontoführungsgebuehr
siehe Kosten des Geldverkehrs

Kontovollmacht
Eine Kontovollmacht berechtigt eine Person, die nicht Kontoinhaber ist, über dieses Konto zu verfügen. Eine Kontovollmacht wird üblicherweise bei einer Kontoeröffnung vereinbart. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich, sie behält ihre Gültigkeit bis zum Zugang der schriftlichen Widerrufserklärung bei der Bank. Zur Auflösung des Kontos ist der Bevollmächtigte erst nach dem Tod des Vollmachtgebers berechtigt. Die Kontovollmacht kann erteilt werden:

Konzept
Das Unternehmenskonzept auch Geschäfts- oder Businessplan genannt, bildet das Fundament einer jeden Existenzgründung. Durch diese Ausarbeitung befasst sich der Gründer mit den wesentlichen Dingen seiner Existenzgründung. So zum Beispiel der Marktübersicht, der Konkurrenz- und Zielgruppenanalyse, Produkte oder Dienstleistungen, Standortwahl. Aber auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit des künftigen Unternehmens werden betrachtet. So zum Beispiel mittels einer Rentabilitätsvorschau sowie eines Kapital- und Investitionsplanes. Das Konzept dient im Wesentlichen der kritischen Beschäftigung mit der eigenen Existenzgründung. Nicht weniger dient es auch zur Vorlage bei Gläubigern, um bspw. Fremdkapital aufzunehmen.

Konventionalstrafe
Ein Synonym zur Vertragsstrafe. Zwei Parteien vereinbaren eine Konventionalstrafe für den Fall, dass die eine Partei den geschlossenen Vertag nicht oder nur teilweise erfüllt.

Konzession
Unter diesem Begriff können mehrere Situationen gefasst werden. Zum einen stellt die Verleihung einer kommunalen Sache durch eine Behörde eine Konzession dar. Darüber hinaus müssen einige Gewerbebetriebe in Deutschland eine Konzession / Erlaubnis für ihre Tätigkeit einholen. So z.B. Gaststätten. Die Aufgabenübertragung an Privatpersonen für eine öffentlich - rechtliche Sache wird ebenfalls als Konzession bezeichnet. Letztlich ist auch die Übertragung einer dem Staat vorbehaltenen Angelegenheit an eine Person des Privatrechts eine Konzession, so dass im Wesentlichen die Erteilung einer Erlaubnis mit dem Begriff gemeint ist. Konzessionen sind unter Umstände bei buchführungspflichtigen Unternehmern zu bilanzieren.

Kosten
Mit diesem Begriff wird im Allgemeinen jede Art von Aufwand oder Zahlung definiert. Im Betriebswirtschaftlichen insbesondere im Sinne des Controllings (Kosten- und Leistungsrechnung) existiert jedoch eine klare Abgrenzung der Begriffe. Der Kostenbegriff taucht vorwiegend im Controlling auf. In einem Unternehmen ist es neben der Ermittlung des jährlichen Gewinns nötig, Berechnungen anzustellen, welche zur Preisfindung von Produkten und Dienstleistungen dienen. Zu diesem Zweck ermittelt das Controlling alle anfallenden fixen Kosten (verändern sich nicht, wenn der Ertrag des Unternehmens steigt) und variablen Kosten (in Abhängigkeit vom Ertrag steigen oder fallen diese Kosten). Diese können auch Aufwendungen beinhalten, die in der Gewinnermittlung enthalten sind. Jedoch werden auch Beträge berücksichtigt, die in der Gewinnermittlung nichts zu suchen haben, da der Gesetzgeber den Ansatz verbietet. Zur preislichen Gestaltung eines Produktes müssen sie dennoch berücksichtigt werden, da es tatsächlich angefallene Zahlungen sind. Man sprich hier auch von kalkulatorischen Kosten, so zum Beispiel kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen, Mieten oder Risiken.

Kosten der privaten Lebensführung
Obwohl vom Geschäftskonto eines Unternehmens gewisse Zahlungen geleistet werden, sind nicht alle Ausgaben betrieblich veranlasst. Diese Ausgaben mindern am Jahresende auch nicht den Gewinn der Firma. Man spricht bei diesen Auszahlungen auch von Kosten der privaten Lebensführung. Das können zum Beispiel private Versicherungen, wie Kranken- oder Unfallversicherung sein. Im Gesetz sind Ausgaben für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen, Geldstrafen, Bußgelder, Einkommensteuern sowie die Umsatzsteuer auf Privatentnahmen als nicht abzugsfähige Ausgaben benannt.

Kosten des Geldverkehrs
Die Verfügbarkeit eines Bankkontos, die Möglichkeit Zahlungen vorzunehmen oder zu empfangen, eine Kreditkarte zu nutzen oder Kontoauszüge erstellen zu lassen ist ein Service, den sich eine Bank bezahlen lässt. Diese Aufwendungen werden Kosten oder Nebenkosten des Geldverkehrs genannt. Die Kosten des Geldverkehrs setzen sich in der Regel aus einem pauschalen Betrag für die Kontoführung und einem variablen Betrag, welcher von der Anzahl der monatlichen Buchungen abhängig ist, zusammen. Bei der Eröffnung eines Bankkontos sollte der Existenzgründer stets Auskünfte mehrere Banken zu diesen Kosten einholen, so dass ein realistischer Vergleich der Bankmodelle durchgeführt werden kann. Es gibt selbstverständlich auch Bankkonten, die frei von Gebühren oder ähnlichen Belastungen sind. Hier sollten allerdings die Bedingungen der Banken genau unter die Lupe genommen bzw. ein klärendes Gespräch mit einem Berater geführt werden. Häufig ist die Kontoführung nur ab einem bestimmten monatlichen Habesaldo gebührenfrei. Andere Modelle verlangen eine monatlichen Mindesteingang an Geld, welcher in einigen Fällen nicht bar erfolgen darf.

Kostenstelle
Der Ort der Kostenentstehung bzw. der Leistungserbringung - da, wo Güter oder Dienstleistungen verbraucht werden, wird als Kostenstelle bezeichnet. Die Kostenstelle wird z. B. nach Verantwortungsbereichen gegliedert. Zur Kostenerfassung wird das Unternehmen nach funktionellen oder räumlichen Gesichtspunkten in Kostenstellen gegliedert. Die verschiedenen Abteilungen und Filialen eines Unternehmens können solche Kostenstellen sein.

Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Normen zum Werkvertrag als sogenannter `Kostenanschlag†œ geregelt. Er stellt die Berechnung der voraussichtlichen Kosten eines Werkes dar. Dabei ist der unverbindliche (einfache) Kostenvoranschlag vom verbindlichen (garantierten) Kostenvoranschlag zu unterscheiden. Der einfache Kostenvoranschlag beziffert die voraussichtlich anfallenden Kosten. Er ist zwar Geschäftsgrundlage, wird aber nicht zum Vertragsbestandteil. Bei wesentlicher Kostenüberschreitung muss der Werkunternehmer diese dem Kunden rechtzeitig anzeigen. Eine wesentliche Kostenüberschreitung liegt vor, wenn der ursprüngliche Kostenanschlag um 10-20 Prozent überschritten wird. Der Kunde kann dann entweder die Kostenüberschreitung genehmigen oder aber den Vertrag kündigen und die bisher entstanden Kosten erstatten. Der garantierte Kostenvoranschlag wird zum Vertragsbestandteil. Liegt dieser vor, ist der Werkunternehmer an die von ihm angegebene Summe gebunden. Er hat aber die Möglichkeit, bei fehlerhafter Kalkulation, anzufechten. Prinzipiell ist der Kostenvoranschlag nicht zu vergüten. Eine Vergütung kann jedoch durch Individualvereinbarung ausgehandelt werden. Strittig ist, ob eine Vergütung des Kostenvoranschlages auch in den AGB festgelegt werden kann.

Kostenträger
Als Kostenträger werden diejenigen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, die von einem Unternehmen produziert bzw. erstellt werden und damit Kosten verursachen. Kostenträger können entweder zur Verwertung am Markt oder auch zur Wiederverwertung im Unternehmen bestimmt sein.

KMU
Kleine und mittelständische Unternehmen lautet die ausgeschriebene Variante von KMU. Eine einheitliche Definition für kleine und mittelständische Unternehmen existiert bereits seit einigen Jahren. Die Eckdaten wurden mit Wirkung zum 01.01.2005 etwas abgeändert, so dass Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmer, kleine Unternehmen mit weniger als 50 und mittlere Firmen mit weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigen. Darüber hinaus wird auch eine Einteilung hinsichtlich des Umsatzes und der Bilanzsumme der Unternehmen vorgenommen.

Kleine und mittelständische Unternehmen
Siehe KMU.

Kleingewerbe
Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetztes in Anspruch nehmen. Eine Rechtsform, welche Kleingewerbe heißt, gibt es in Deutschland gar nicht. Synonym für das Kleingewerbe werden häufig auch die Begriffe Kleinstgewerbe oder Kleinunternehmen verwendet. Ein Unternehmer, der nicht nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufmann bezeichnet werden kann, betreibt ein Kleingewerbe. Er ist somit nicht verpflichtet die Rechte und Pflichten der Kaufmänner auszuleben. Bspw. entfällt für ihn die Buchführungspflicht, sofern sein Umsatz nicht 500.000 € oder sein Gewinn 50.000 € übersteigt. Von einem Kleingewerbe kann man auch ausgehen, wenn der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung anwendet. Die Bezeichnung Kleingewerbe gibt daher keine unternehmerische Auskunft über den Umfang hinsichtlich Zeit, Arbeitsaufwand oder Mitarbeiterzahl. Rein steuerrechtlich kann nur auf die obige Regelung im Sinne der Umsatzsteuer hingewiesen werden, so dass das Kleingewerbe an bestehende steuerliche Regelungen angelehnt wird.

Kleinbetragsrechnung
Diese Art von Rechnungen stellen eine Unterkategorie der handelsüblichen Waren- oder Dienstleistungsrechnungen dar. Ihr Gesamtbetrag (inkl. der Umsatzsteuer) darf 100 € nicht überschreiten. Zur Vereinfachung der steuerlichen Anwendungsvorschriften hat der Gesetzgeber die Rechnungsbestandteile auf den Namen und die Adresse des Ausstellers der Rechnung, den Bruttobetrag der Rechnung, den angewandten Steuersatz (bspw. 16%), das Ausstellungsdatum, die Menge / der Umfang und die Art der Lieferung oder Leistung, die reduziert.

Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen, welche mit ihrem jährlichen Gesamtumsatz einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer festgesetzte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Derzeit liegt diese Grenze für Existenzgründer bei 17.500 € im Jahr der Geschäftseröffnung. In den folgenden Jahren wird sowohl das Berichtsjahr als auch das Vorjahr zur Überprüfung der Kleinunternehmereigenschaft herangezogen. Entscheidend ist dann ein Umsatz von 50.000 € im aktuellen Jahr und 17.500 € im Vorjahr. Es handelt sich bei den Werten um Jahresbeträge, so dass die Umsätze auf 12 Kalendermonate hochzurechnen sind, sofern das Unternehmen nicht am 1. Januar gegründet wird. Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, sich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Eine Entscheidung für die Umsatzsteuer hat zur Folge, dass auf die erzielten Umsätze die Umsatzsteuer aufzuschlagen ist. Der Kleinunternehmer ist 5 Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden. All diese Regelungen sind in der Kleinunternehmerregelung für Kleinunternehmer im Umsatzsteuergesetz § 19 zusammengefasst und geregelt. Optiert der Existenzgründer für die Umsatzsteuerbefreiung, so bekommt er aus seinen Anschaffungen die Vorsteuer vom Finanzamt nicht erstattet. Ein Nachteil, der gerade in der Existenzgründungsphase bedacht werden sollte, da die Anschaffungen in dieser Zeit bedeutend höher sind als in folgenden Geschäftsjahren. Vorlagen und Muster Wie die Vorsteuer bzw. die Umsatzsteuer in der vom Unternehmer zu erstellenden Rechnung auszuweis...

Kleingründung
Mit diesem Ausdruck sind Unternehmensgründungen gemeint, die im Wesentlichen nur einen Arbeitsplatz schaffen und zwar für den Existenzgründer selbst. Zu dieser Unternehmensgründung ist in der Regel kein Fremdkapital nötig, sondern sämtliche Anschaffungen und Investitionen können durch den Gründer selbst finanziert werden.

Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung schafft speziell für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuerrecht. Unter den Voraussetzungen des erzielten Umsatzes im Vorjahr bzw. des voraussichtlichen Umsatzes des laufenden Jahres, kann der Unternehmer eine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen. Der Antrag zur Kleinunternehmerregelung ist bei Existenzgründern im Rahmen des steuerlichen Erfassungsbogens zu stellen oder später formlos beim Finanzamt. Im Jahr der Existenzgründung gelten besondere Vorschriften. In diesem Fall wird nur der im Gründungsjahr prognostizierte Umsatz als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Dieser darf dabei nicht größer als 17.500 EUR sein. Der Selbstständige muss zu Beginn eines jeden Jahres erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für eine weitere Anwendung der Kleinunternehmerregelung in diesem Jahr vorliegen. So muss im zweiten Jahr der tatsächliche Vorjahresumsatz (max. 17.500 EUR) und gleichzeitig der prognostizierte Umsatzes des neuen Geschäftsjahres (maximal 50.000 EUR) geprüft werden. Zur individuellen Ermittlung der Umsatzgrenzen sowie der Beurteilung der Situation kann der Onlinerechner zur Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Warum überhaupt eine Kleinunternehmerregelung? Die Kleinunternehmerregelung soll kleinen Unternehmen oder auch Unternehmen in der Start- und Gründungsphase finanziell helfen. Die Idee dabei ist, dass der Unternehmer bis zum Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen keinen ' '  zusätzliche Aufwendungen für Bürokratie und auch finanzielle Belastungen für das Erstellen von Umsatzsteuererklärungen etc. aufbringen muss. So wird das Wachstum der kleinen oder ...

Kilometerpauschale
Unternehmer sind nicht immer gezwungen ihre Kfz - Kosten mit den tatsächlich angefallenen Aufwendungen abzurechnen. Es besteht die Möglichkeit eine gesetzliche Pauschale pro gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe anzusetzen. Mit dieser Pauschale sind allerdings alle Kosten wie Benzin/Diesel, Reparaturen, Wartung, Versicherungen und Kfz-Steuern etc. abgegolten. Außerdem gibt es immer Streitigkeiten, in wieweit sich der Unternehmer aus diesen pauschalen Reisekosten die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen darf.

Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag und eng mit der Zahlung des Kindergeldes verbunden. Das Einkommen der Eltern wird für jedes Kind in der Höhe des Mindestbedarfes steuerfrei gestellt. Der Kinderfreibetrag entspricht dem Mindestbedarf, der für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung aufgewendet werden muss. Die Höhe des Kinderfreibetrages liegt derzeit (Stand 2009) bei 6024 Euro. Im Laufe der Jahre wurde der Kinderfreibetrag immer wieder angepasst. Der Kinderfreibetrag wird im Gegensatz zum Grundfreibetrag der Eltern nicht steuerfrei gestellt. Als Ausgleich dazu, dass Eltern mit Kindern genauso viel Lohnsteuer zahlen, wie ein kinderloses Ehepaar mit gleichem Einkommen wird für jedes Kind das monatliche Kindergeld gezahlt. Die Kindergeldzahlungen entsprechen der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums der Kinder.

Kindergeld
Das Kindergeld ist eine staatliche, einkommensunabhängige' Zahlung und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit monatlich an Empfänger gezahlt, die

KG
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, welche den Zweck verfolgt ein Handelsgewerbe zu betreiben. Es können ein oder mehrere Personen Gesellschafter der KG sein, wobei mindestens einer davon unbeschränkt und persönlich haftbar ist, der Komplementär. Alle anderen Gesellschafter sind Teilhafter (Kommanditisten). Ihre Haftung beschränkt sich auf die Höhe ihrer Vermögenseinlage. Der Teilhafter ist nicht zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Alle rechtlichen Vorschriften die KG betreffend sind im HGB geregelt. Für rechtliche Lücken im Regelwerk finden die Vorschriften der OHG Anwendung.

KGaA
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Kapitalgesellschaft bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter sowie ein oder mehrere Teilhafter (Aktionäre) beteiligt sind, welche nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen. Aufgrund der an die Aktiengesellschaft ( AG) angelehnten Struktur finden auch die rechtlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes Anwendung. Im Gegensatz zur AG steht bei der KGaA an der Stelle des Vorstandes die Kommanditaktionäre ( Teilhafter).

KfW Bank
Die Abkürzung steht für †`Kreditanstalt für Wiederaufbau†`, welche ursprünglich nach dem 2. Weltkrieg die deutsche Wirtschaft wiederbeleben sollte. Heute ist das Kapital der KfW zu 4/5 der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen. Der Rest wird von den Bundesländern gehalten. Neben Fördermitteln und Krediten für Existenzgründungen, werden auch Exportförderungen und Unternehmensprivatisierungen unterstützt. Existenzgründer müssen die Kredite über ihre Hausbank beantragen. Eine direkte Zusammenarbeit ist nicht möglich.

KfW Berater
Ein Unternehmensberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt welcher durch die KfW Bank zugelassen, bestätigt und akzeptiert bzw. akkreditiert wurde darf sich KfW Berater bezeichnen. Die KfW Bank hat im Zuge der Förderung Gründercoaching Deutschland ihre Beraterbörse ausgebaut. Durch diese Beraterbörse können Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen ohne Probleme einen qualifizierten Unternehmensberater finden. Nur zugelassene KfW Berater dürfen andere Unternehmer im Rahmen der KfW Fördermittel beraten.

KfW Startgeld
Unter dem KfW Startgeld ist ein Existenzgründerkredit der KfW Bank zu verstehen. Dieser wird nur bestimmten Existenzgründern gewährt, welche entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese sind zum Beispiel die Höhe des Existenzgründerkredits, der Hauptwohnsitz des Existenzgründers sowie die Dauer der bisherigen Tätigkeit als Unternehmer. Außerdem ist das KfW Startgeld nur für bestimmte Investitionen gedacht, die Laufzeit wird von der KfW Bank vorgeschrieben und die Höhe des Kredits begrenzt.

Kfz Versicherung
Die Kfz Versicherung stellt die Absicherung für alle Arten von Fahrzeugen dar. Halter von Pkws, Lkws, Motorädern oder Spezialfahrzeugen sind verpflichtet eine Kfz Versicherung, welche zumindest Personenschäden in Form der Kfz Haftpflicht absichert, abzuschließen. Darüber hinaus können Sachschäden über die Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abgedeckt werden. Die private Haftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung kann in diesem Fall nicht verwendet werden.

Kfz-Steuer
Als Kfz-Steuer ( Kraftfahrzeugsteuer) wird die Steuer bezeichnet, die ein Fahrzeughalter für ein auf ihn angemeldetes Kraftfahrzeug entrichten muss. Die Kfz-Steuer wird bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum bemessen, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden. Bei PKW erfolgt die Bemessung der Kfz-Steuer zusätzlich nach Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen. Die Kfz-Steuer entsteht mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und endet mit der ordnungsgemäßen Ab- bzw. Ummeldung des Kfz. Zu entrichten ist die Kfz-Steuer im Voraus für die Dauer eines Jahres.

Kalkulation
Als Kalkulation werden zunächst alle innerbetrieblichen Rechnungen bezeichnet, welche Zahlenmaterial zur weiteren Verwendung im Unternehmen zur Verfügung stellen sollen. Die Preiskalkulation, welche zur Ermittlung des Verkaufspreises eines Gutes oder einer Leistung dient, stellt neben der Selbstkostenkalkulation eine der wichtigsten Anwendungsgebiete im innerbetrieblichen Kalkulationswesen dar. Aber auch die Entscheidung, welche Verfahrensweise bei der Herstellung eines Produktes angewandt werden soll, ist eine Kalkulationsentscheidung. Es gibt verschiedene Arten Kalkulationen durchzuführen, wobei die größte Schwierigkeit darin besteht, den richtigen Kostenanteil dem Verursacher dieser Kosten zuzuordnen. In der Regel entscheiden Einzelsituationen und unternehmensinterne Ziele oder Produktionsverfahren welche Kalkulationsart Anwendung finden soll.

Kalkulatorische Kosten
Diese Kostenart dient lediglich der Berechnung von internen Unternehmensgrößen oder der Preisfindung eines Produktes oder Dienstleistung. Sie sind nicht tatsächlich angefallen, sondern erfüllen nur den Zweck, der Anpassung des Verkaufspreises und der damit verbundenen Gewinnerhöhung oder Realisierung. Darüber hinaus existieren noch kalkulatorische Mieten, Abschreibungen, Unternehmerlöhne, Zinsen oder Wagnisse.

Kaltmiete
Das vereinbarte Entgelt ohne die umlagefähigen Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser etc. wird Kaltmiete genannt. Sie richtet sich nach der Fläche in Quadratmetern, der Lage des Mietobjekts und der ortsüblichen Miete der Region. Außerdem ist entscheidend, ob es sich um ein gewerbliche oder privates Mietverhältnis handelt.

Kammer
Eine Kammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Den entsprechenden Kammern sind bestimmte Berufsgruppen oder Branchen angeschlossen. Die einzelnen Kammermitglieder werden von der Kammer vertreten, überwacht und beraten. Die vertraglichen Beziehungen zu den Auszubildenden werden ebenfalls über die Kammern geregelt. Selbstverständlich können Bürger über die zuständige Kammer Beschwerde bezüglich eines bestimmten Unternehmens einreichen. Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist in der Regel beitragspflichtig. Handwerker sind nach der Anmeldung ihres Gewerbes Pflichtmitglieder in der Handwerkskammer ( HWK). Alle anderen Unternehmer sind in der IHK Pflichtmitglieder. Mit Ausnahme weniger freier Berufe (Steuerberater, Ärzte etc.) sind freiberufliche Unternehmer nicht verpflichtet einer Kammer beizutreten.

Kannkaufmann
Alle Gewerbetreibenden die keine Ist Kaufleute sind, also kein Handelsgewerbe mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb betreiben können, müssen sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Sie gelten ab diesem Zeitpunkt als Kannkaufleute mit allen Rechten und Pflichten. Gleiches gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Kapazität
Sie bestimmt bei einem Unternehmen oder einer Maschine die maximal zur Verfügung stehende Leistung. Häufig wird die Kapazität durch einen Engpass begrenzt. Nicht zuletzt setzt die Physik der Maschine eine Grenze hinsichtlich der Kapazität. Die Unternehmensführung beschränkt die Kapazität des Unternehmens. Das Management hat neben der laufenden Produktion auch alle weiteren Faktoren im Unternehmen in der Hand. Es muss dafür Sorge tragen, dass das Unternehmen durch ein perfektes Zusammenspiel einzelner Komponenten wie Mitarbeiterführung und -motivation, nahezu 100% Leistung erbringen kann.

Kapitalbedarf
Die Summe aller finanziellen Mittel, die zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes oder zur Gründung eines Unternehmens oder algemein für eine Investition notwendig sind, wird Kapitalbedarf bezeichnet. Der Kapitalbedarf kann für Maschinen, Waren, Dienstleistungen o.ä. ermittelt und durch eine Kapitalbedarfsplanung bspw. einem Investor tabellarisch in einem Businessplan eingereicht werden. Zum Kapitalbedarf wird in der Regel immer der Finanzierungsbedarf mit einem Finanzierungsplan ermittelt.

Kapital
Alle zur Finanzierung in einem Unternehmen dienenden Mittel. Unterschieden wird hinsichtlich Eigenkapital und Fremdkapital (Darlehen oder Verbindlichkeiten).

Kapitalbedarfsplanung
In einem derartigen Plan werden sämtliche Kapitalbedürfnisse des Unternehmens zusammengefasst und mittels einer Kapitalbedarfsplanung ein Gesamtkapitalbedarf errechnet. Übersteigt der Kapitalbedarf das vorhandene Eigenkapital, so ist der Differenzbetrag durch Fremdkapital ( Darlehen etc.) zu finanzieren.

Kapitalertrag
Alle Erträge aus der Überlassung von Kapital werden als Kapitalerträge bezeichnet. Darunter fallen bspw. Dividenden, Beteiligungen oder Zinsen. Sie müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert werden.

Kapitalbeschaffung
Alle Maßnahmen zur Bereitstellung von liquiden Mitteln (Darlehen, Beteiligungen etc.) für ein Unternehmen. Es handelt sich dabei vorwiegend um Außenfinanzierungsmaßnahmen.

Kapitaldienst
Ein anderes Wort für Annuität. Es bezeichnet die Summe aus Tilgung und Zins bei einem Darlehen. Es gibt Darlehen mit konstantem oder fallendem Kapitaldienst. Rein rechnerisch ist die Zinsbelastung bei Darlehen mit fallendem Kapitaldienst (die Summe aus Tilgung und Zinsen wird über die Laufzeit hinweg weniger)immer geringer, so dass der Darlehensnehmer auf eine geringere Zinsbelastung hat.

Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer auf Zinserträge wird als Zinsabschlagsteuer bezeichnet. Sie wird vom auszahlenden Unternehmen (in der Regel Banken) einbehalten, sofern keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Die Zinsabschlagsteuer gilt ebenso wie die Kapitalertragsteuer als Steuervorauszahlung. Sie kann also bei der Einkommensteuererklärung als bereits gezahlte Einkommensteuer angerechnet werden. Für die Dividenden und die Beteiligungen wird die Kapitalertragsteuer erhoben. Diese gilt ebenfalls als Vorauszahlung und kann unter jährig durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags vermieden werden.

Kapitalgesellschaft
Diese Gesellschaftsform zeichnet sich durch ihre eigene Rechtsfähigkeit aus. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten und können somit Vermögen erwerben oder Darlehen aufnehmen und in eigenem Namen handeln. Nach außen werden Sie durch Geschäftsführer oder ein geschäftsführendes Organ vertreten. An der Kapitalgesellschaft können eine beliebige Anzahl an Personen beteiligt sein. Die Gesellschafter haften dabei nicht persönlich. Zu den Kapitalgesellschaften zählen in Deutschland die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die AG ( Aktiengesellschaft), die KGaA ( Kommanditgesellschaft auf Aktien).

Kapitalkonto
Grundsätzlich wird das Eigenkapital eines Unternehmers mit dem Kapitalkonto in Verbindung gebracht. Das Kapitalkonto zeigt das Kapital etwas detaillierter. So werden auf diesem Konto sowohl die Privateinlagen und -entnahmen als auch der Gewinn oder Verlust des entsprechenden Wirtschaftsjahres ausgewiesen. Der Saldo muss dann mit dem Eigenkapital der Bilanz übereinstimmen. Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) müssen diese Kapitalkonten eingerichtet werden. Nur so kann für jeden Gesellschafter der entsprechende Kapitalanteil ermittelt werden. Kapitalgesellschaften haben ihre Bilanz nach dem Schema des HGBs zu gliedern.

Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung. Die Kapitallebensversicherung spart für den Versicherungsnehmer während der Laufzeit Kapitalerträge und Versicherungsprämien ein. Am Ende der Laufzeit kann so der Versicherte seine Kapitallebensversicherung zur Auszahlung bringen und den angesparten Kapitalstock für sich und seine Altersvorsorge weiter verwerten. Darin liegt der große Unterschied zur Risikolebensversicherung.

Kartell
Im wirtschaftlichen Sinne ist ein Kartell ein vertraglicher Zusammenschluss einzelner Unternehmen, um einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil gegenüber den Nichtkartellmitgliedern zu erreichen. Durch derartige Beschränkungen verstoßen Kartelle meist gegen geltendes Recht. Problematisch jedoch ist das nach außen hin unscheinbare Auftreten, so dass Kartelle schwer zu identifizieren und nachzuweisen sind. Beispiel für ein Kartell ist der Zusammenschluss mehrerer Staaten zur OPEC, um die Stabilität des Erdölmarktes zu erhalten. Kartelle können auch durch Unternehmen oder Arbeitnehmer geschlossen werden. Die Ziele der Kartelle liegen meist in der Beeinflussung des Produktpreis-, Produktions- oder Absatz- und Beschaffungsbereich.

Kapitalvermögen
Als Kapitalvermögen werden das gesamte Eigentum an Gütern und sämtliche Ansprüche auf Güter, wie z. B. Zinsen, Aktien usw., bezeichnet. Kapitalvermögen kann sich sowohl in Privathand aber auch in Betriebsvermögen befinden. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Kapitalertragssteuer.

Kasko
Die als Fahrzeugversicherung, Autoversicherung oder Kfz Versicherung bekannt Teilkasko sichert den Fahrzeughalter gegen Diebstahl, Brand, Explosion, Naturkatastrophen, Glasbruch, Wild- und Marderschäden ab. Die Vollkasko beinhaltet die Teilkasko und versichert darüber hinaus selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug sowie Vandalismus. Die Details können allerdings bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften verschieden geregelt sein.

Kassenbeleg
Rechnungen, Quittungen oder ähnliche Belege, die bar ein- oder ausgezahlt werden, sind Bestandteile der Kassenbuchführung. Sie werden chronologisch aufbewahrt und in dieser Reihenfolge in das Kassenbuch übernommen. Kassenbeleg können auch selbst erstellt werden, wenn es sich bspw. Um Einnahmen handelt, die nicht durch eine entsprechende Quittung nachgewiesen werden können. In diesem Fall hilft ein so genannter Eigenbeleg.

Kassenbestand
Der Geldmittelbestand zu einem bestimmten Zeitpunkt (meist zum Monatsende oder zum Ende eines Jahres). Vom Anfangbestand werden die Ausgaben abgezogen und die Einnahmen hinzugerechnet. Auf diesem Weg wird der Kassenendbestand ermittelt. Diese Berechnung wird allerdings in der chronologisch abgehefteten Reihenfolge der Belege durchgeführt.

Kassenblatt
Das Kassenblatt ist der Auszug aus dem Kassenbuch, mit welchem die regelmäßigen Bareinzahlungen und Barauszahlungen eines Unternehmens aufgezeichnet und dokumentiert werden.

Kassenbuchführung
Die chronologische Aufzeichnung sämtlicher baren Geschäftsvorfälle eines Unternehmens wird Kassenbuchführung genannt. Der Kassenbestand laut Kassenbuch muss dabei stets mit dem tatsächlichen Geldmittelbestand der Kasse übereinstimmen. Es sollte eine tägliche Kassenbuchführung entweder in einem gebundenen Buch oder auf losen Blättern erfolgen. Im Bürobedarfshandel werden zu diesem Zweck vorgedruckte Kassenblätter angeboten. Die Kassenbuchführung kann auch Computer unterstützt mittels eines PC Programms erfolgen, sofern die Ordnungsmäßigkeit gewahrt bleibt.

Kassenbuch
In diesem Buch werden alle Ein- und Ausgaben in der zeitlich geordneten Reihenfolge erfasst. Somit kann täglich ein Kassenbestand ermittelt werden. Das Kassenbuch ist eine Spiegelung der in der Barkasse ablaufenden Geldbewegungen.

Kassendifferenz
Weichen der tatsächliche Kassenbestand und der buchmäßig erfasste Bestand voneinander ab, so entsteht eine Kassendifferenz. Diese sind auf dem so genannten Kassendifferenzkonto buchhalterisch zu erfassen.

Kassenprüfung
Die Überprüfung des Soll- mit dem Ist - bestand der Kasse. Eine ausführlichere Form der Überprüfung ist die Kassenrevision, wobei auch die dazugehörigen Kassenbeleg in die Prüfung einbezogen werden. Die Prüfungen müssen von unabhängigen Prüfern durchgeführt werden und sind in einem Kassenprotokoll festzuhalten.

Kaufmann
Der Begriff hat nichts mit der Berufsbezeichnung zu tun. Kaufleute werden vom Handelsgesetz definiert und wer danach Kaufmann ist, unterliegt besonderen Rechten aber auch Verpflichtungen, so zum Beispiel die Buchführungspflicht. Das Handelsrecht gibt keine eindeutigen Anhaltspunkte ab wann ein Unternehmer Kaufmann ist. Anlehnend können die steuerrechtlichen Bezugsgrößen (Jahresumsatz- und -gewinn) verwendet werden. Ein Unternehmer, der kein Kaufmann ist, kann durch Eintragung ins Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwerben, damit aber auch alle Rechte und Pflichten. Freiberufler können nie die Kaufmannseigenschaft erwerben.

Katalogberuf
Die nicht gewerblichen Berufe, so zum Beispiel Ärzte, Ingenieure, Steuerberater, Notare oder der beratende Betriebswirt, Heilberufe, Journalisten oder Künstler werden abschließend im Einkommensteuergesetz aufgeführt. Diese Aufzählung ähnelt einem Katalog, wodurch die Bezeichnung der Katalogberufe entstand. Diese Katalogberufe beziehen Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit und unterliegen somit nicht der Gewerbeordnung und damit der Gewerbesteuer.

Kaufmannseigenschaften
Es existieren mehrere Formen des Kaufmanns. Diese werden im Handelsgesetz definiert und zusammenfassend als Kaufmannseigenschaft bezeichnet. So gibt es den Istkaufmann oder Musskaufmann, den Kannkaufmann und den Formkaufmann. Der Musskaufmann ist Kaufmann aufgrund der Größe seines Gewerbebetriebs. Der Kannkaufmann darf sich auf eigenen Wunsch hin in das Handelsregister eintragen lassen und somit die Kaufmannseigenschaft erwerben und der Formkaufmann ist aufgrund seiner Rechtsform ( GmbH, AG) Kaufmann.

Kaution
Sicherheiten hinsichtlich der Erfüllung einer vertraglichen Vereinbarung werden als Kautionen bezeichnet. Sie können in Geld- oder Sachleistungen erfolgen. Aber auch durch die Abgabe einer Bürgschaft. Sehr oft werden Kautionen bei Abschlüssen von Mietverträgen an den künftigen Vermieter geleistet und nach dem Mietverhältnis, sofern es keine Beanstandungen seitens des Vermieters gibt, wieder ausbezahlt.

Kaufvertrag
Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer eine Kaufsache zu bezahlen und zu übergeben. Bei einseitigen Kaufverträgen (Vertrag zwischen Privatleuten oder einem Kaufmann und einem Nichtkaufmann) dient das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Grundlage. Bei zweiseitigen Kaufverträgen (Vertrag zwischen zwei Kaufleuten) wird das Handelsgesetzbuch hinzugezogen. Aus dem Kaufvertrag entstehen bestimmte Rechte aber auch Pflichten für Käufer und Verkäufer, so zum Beispiel das Rücktrittsrecht, das Gewährleistungsrecht oder das Verjährungsrecht.

Juristische Person
Juristische Personen zeichnen sich durch ihre eigene Rechtspersönlichkeit aus. Sie können Träger von Rechten und Pflichten sein, können klagen und verklagt werden. Diese Bezeichnung umfasst sämtliche Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine und ähnliche Organisationen. Hinsichtlich der Besteuerung ist ein wesentlicher Unterschied gegenüber den natürlichen Personen zu sehen, denn j. Personen unterliegen nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaftsteuer. Beispiel: Die GmbH ist juristische Person. Sie kann wegen einer Pflichtverletzung von anderen natürlichen oder juristischen Personen verklagt werden.