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Urkunde Logo #42000 Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffent...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde

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Urkunde Logo #42015ist die verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist, den Aussteller erkennen lässt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist. Da die U. die Schriftlichkeit voraussetzt, fehlt sie den Germanen im Gegensatz (zu altorientalischen Kulturen und) Die Privaturkunden des Mittel...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Urkunde Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Urkunde, plur. die -n, ein sehr altes, in den neuern Zeiten oft mißverstandenes Wort. Es bedeutet, 1. Ein Zeugniß, in welcher Bedeutung dieses Wort sehr alt ist, und schon im Isidor Archundi, bey dem Kero aber Urchundi lautet. Ther quam ci urkunde, der kam zum Zeugnisse, im Tatian. Ottf...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1523

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Urkunde Logo #42072Eine Urkunde ist eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung. Öffentliche Urkunden sind solche, die von einer Behörde in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind. Dazu gehören vor allem: notariell beurkundete Erklärung, Urteile, Vernehmungsprotokolle...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Urkunde Logo #42134Urkunde: Ausschnitt einer Urkunde Kaiser Heinrichs III. (1054) Urkunde, jeder Gegenstand, der einen menschlichen Gedanken verkörpert (z. B. Grenzstein), im engeren Sinn die schriftliche Festlegung eines Gedankens (Dokument). Von einer öffentlichen Behörde oder einer Person mit öffentlichem Glauben (...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Urkunde Logo #42594Unter Beachtung bestimmter Formen angefertigtes und beglaubigtes Schriftstück über Vorgänge rechtserheblicher Natur. Die historische Hilfswissenschaft, die sich mit Urkunden beschäftigt, ist die Diplomatik.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42594

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Urkunde Logo #42834Eine Urkunde ist eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenerklärung. Strafrecht Im Strafrecht gilt ein ein anders gefasster Urkundenbegriff.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/urkunde.php

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Urkunde Logo #42173Urkunde (mhd. urkunde, ahd. urchundi, eigtl. = Zeichen, Kennzeichen, Merkmal; mlat. testimonium, diploma, carta, instrumentum, mandatum). Schriftlich niedergelegte, rechtskräftige Dokumentation eines rechtserheblichen Vorgangs oder Tatbestandes. In diesem Sinn wurde das Wort erst seit dem 15. Jh. ve...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Urkunde Logo #42709(Börse & Finanzen) Eine Urkunde ist ein Schriftstück, das die Teilhaberschaft an einem Unternehmen dokumentiert, also die Anzahl der Aktien sowie den Namen des Unternehmens und des Inhabers der Anteilscheine...
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/5122/urkunde/

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Urkunde Logo #42295Urkunde (Instrumentum, Documentum), im weitesten Sinn jeder äußere Gegenstand, durch den eine Thatsache bewiesen werden soll, also auch Zeugen und Sachverständige; in engerer Bedeutung ein lebloser Gegenstand, dessen Beschaffenheit die Einwirkung menschlicher Thätigkeit erkennen und daraus auf diese Thätigkeit selbst schließen läßt. Hiernac...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Urkunde Logo #42871(Geschichte) ein in bestimmten Formen ausgestelltes und beglaubigtes Schriftstück über rechtsverbindliche Vorgänge. Unterschieden wird zwischen Diplom (auch Präzept oder Privileg ) und Mandat (auch Reskript ). Das Diplom ist eine Urkunde, die in feierlicher Form von einem Inhaber der öffentlichen Gewalt (Papst...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/urkunde-geschichte

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Urkunde Logo #42871(Prozessrecht) jedes Schriftstück, mit dessen Inhalt etwas bewiesen werden soll und dessen Urheber erkennbar ist. Erhöhten Beweiswert haben die öffentlichen Urkunden, die von Behörden innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnis oder von Notaren innerhalb ihrer Zuständigkeit formgerecht ausgestellt sind (§ 415 ZPO). Alle...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/urkunde-prozessrecht

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Urkunde Logo #42871(Strafrecht) Gedankenerklärung eines erkennbaren Ausstellers, die zum Beweis rechtserheblicher Tatsachen geeignet und von vornherein (Absichtsurkunde) oder nachträglich ( Zufallsurkunde, z. B. Briefe in einem Prozess) dazu bestimmt ist.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/urkunde-strafrecht
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