
Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffent...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde

ist die verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist, den Aussteller erkennen lässt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist. Da die U. die Schriftlichkeit voraussetzt, fehlt sie den Germanen im Gegensatz (zu altorientalischen Kulturen und) Die Privaturkunden des Mittel...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Urkunde, plur. die -n, ein sehr altes, in den neuern Zeiten oft mißverstandenes Wort. Es bedeutet, 1. Ein Zeugniß, in welcher Bedeutung dieses Wort sehr alt ist, und schon im Isidor Archundi, bey dem Kero aber Urchundi lautet. Ther quam ci urkunde, der kam zum Zeugnisse, im Tatian. Ottf...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1523

Eine Urkunde ist eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung. Öffentliche Urkunden sind solche, die von einer Behörde in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind. Dazu gehören vor allem: notariell beurkundete Erklärung, Urteile, Vernehmungsprotokolle...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Urkunde: Ausschnitt einer Urkunde Kaiser Heinrichs III. (1054) Urkunde, jeder Gegenstand, der einen menschlichen Gedanken verkörpert (z. B. Grenzstein), im engeren Sinn die schriftliche Festlegung eines Gedankens (Dokument). Von einer öffentlichen Behörde oder einer Person mit öffentlichem Glauben (...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Unter Beachtung bestimmter Formen angefertigtes und beglaubigtes Schriftstück über Vorgänge rechtserheblicher Natur. Die historische Hilfswissenschaft, die sich mit Urkunden beschäftigt, ist die Diplomatik.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42594

Eine Urkunde ist eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenerklärung. Strafrecht Im Strafrecht gilt ein ein anders gefasster Urkundenbegriff.
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https://www.lexexakt.de/glossar/urkunde.php

Urkunde (mhd. urkunde, ahd. urchundi, eigtl. = Zeichen, Kennzeichen, Merkmal; mlat. testimonium, diploma, carta, instrumentum, mandatum). Schriftlich niedergelegte, rechtskräftige Dokumentation eines rechtserheblichen Vorgangs oder Tatbestandes. In diesem Sinn wurde das Wort erst seit dem 15. Jh. ve...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
(Börse & Finanzen) Eine Urkunde ist ein Schriftstück, das die Teilhaberschaft an einem Unternehmen dokumentiert, also die Anzahl der Aktien sowie den Namen des Unternehmens und des Inhabers der Anteilscheine...
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https://www.onpulson.de/lexikon/5122/urkunde/

Urkunde (Instrumentum, Documentum), im weitesten Sinn jeder äußere Gegenstand, durch den eine Thatsache bewiesen werden soll, also auch Zeugen und Sachverständige; in engerer Bedeutung ein lebloser Gegenstand, dessen Beschaffenheit die Einwirkung menschlicher Thätigkeit erkennen und daraus auf diese Thätigkeit selbst schließen läßt. Hiernac...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Geschichte) ein in bestimmten Formen ausgestelltes und beglaubigtes Schriftstück über rechtsverbindliche Vorgänge. Unterschieden wird zwischen Diplom (auch Präzept oder Privileg ) und Mandat (auch Reskript ). Das Diplom ist eine Urkunde, die in feierlicher Form von einem Inhaber der öffentlichen Gewalt (Papst...
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https://www.wissen.de//lexikon/urkunde-geschichte
(Prozessrecht) jedes Schriftstück, mit dessen Inhalt etwas bewiesen werden soll und dessen Urheber erkennbar ist. Erhöhten Beweiswert haben die öffentlichen Urkunden, die von Behörden innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnis oder von Notaren innerhalb ihrer Zuständigkeit formgerecht ausgestellt sind (§ 415 ZPO). Alle...
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https://www.wissen.de//lexikon/urkunde-prozessrecht
(Strafrecht) Gedankenerklärung eines erkennbaren Ausstellers, die zum Beweis rechtserheblicher Tatsachen geeignet und von vornherein (Absichtsurkunde) oder nachträglich ( Zufallsurkunde, z. B. Briefe in einem Prozess) dazu bestimmt ist.
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https://www.wissen.de//lexikon/urkunde-strafrecht
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