
Urkundenfälschung ist die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden, und der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden in der Absicht, den Rechtsverkehr zu täuschen. Im Mittelalter waren Urkundenfälschungen recht aussichtsreich und deshalb häufig, wie 1189 der angebliche Barbarossa-Freibrief für Hamburg, die Goldene...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenfälschung

ist die Herstellung einer echten Urkunde, die Verfälschung einer unechten Urkunde oder der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde im Rechtsverkehr. Etwa die Hälfte der merowingischen Urkunden ist ebenso unecht wie das bekannte (lat.) privilegium (N.) maius (größeres Privileg) Rudolfs IV. von Habsburg für Österreich von 1358- 9. Se...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Straftat, wegen der bestraft wird, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Sie ist nach § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre ode...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Urkundenfälschung, die Herstellung einer unechten Urkunde, die Verfälschung einer echten sowie der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde, wenn diese Handlungen zur Täuschung im Rechtsverkehr begangen werden (§ 267 StGB); ferner das unbefugte Ausfüllen eines mit der Unterschrift eines an...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Urkundenfälschung ist das Herstellen einer unechten Urkunde, oder das Verfälschen einer echten Urkunde und der Gebrauch einer echten oder unechten Urkunde. Die Urkundenfälschung wird gemäß § 267 StGB. Prüfungsaufbau • Tatbestandsmäßigkeit • objektiv • Urkunde • • subjektiv • Vorsatz bezüglich den objektiven M...
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https://www.lexexakt.de/glossar/urkundenfaelschung.php

Urkundenfälschung , eine Fälschung (s. d.), welche an einer Urkunde (s. d.) vorgenommen wird, oder, wie das deutsche Strafgesetzbuch die U. näher definiert, das Vergehen desjenigen, welcher in rechtswidriger Absicht eine inländische oder ausländische öffentliche Urkunde oder eine solche Privaturkunde, welche zum Beweis von Rechten oder Rechts...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Herstellung einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde oder der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr; nach § 267 StGB strafbar; das Beschädigen, Zerstören oder Unbrauchbarmachen einer anvertrauten Urkunde durch einen Amtsträger oder Gleichgestellten (§ 133 Abs. 3...
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https://www.wissen.de//lexikon/urkundenfaelschung
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