Urkundenschelte Bedeutung

Suchen

Urkundenschelte

Urkundenschelte Logo #42015ist im Frühmittelalter die Behauptung, eine von einem anderen vorgelegte Urkunde (Privaturkunde) sei falsch. Im Rechtsstreit kommt es dann zur Eidesleistung oder zum Zweikampf. Unscheltbar, aber nicht zugleich unangreifbar, ist die Königsurkunde.Planck, J., Das deutsche Gerichtsverfahren, Bd. 1f. 1879, Neudruck 1973
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.