
Die Urkundenunterdrückung ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in {§|274|stgb|juris} StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Urkundendelikten. Die Vorschrift dient dem Bestandsschutz von Urkunden. == Tatobjekte == Damit eine Urkunde im Sinne der Urkundsdelikte und somit auch im Sinne des {§|274|stgb|juris}...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenunterdrückung

das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken einer Urkunde oder technischen Aufzeichnung, die dem Täter nicht oder nicht ausschließlich gehört, um einem anderen Nachteile zuzufügen; nach § 274 Ziff. 1 StGB strafbar. In Österreich ist Urkundenunterdrückung nach § 229 StGB zu bestrafen, in der Schweiz nach Art. 254 und 267 S...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/urkundenunterdrueckung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.