
Verbindlichkeit, Verbrauchssteuern an die Steuerbehörde zu entrichten. Verbrauchssteuerverbindlichkeit entsteht, wenn Materialbewegungen vom Steuerstatus 'steuerfrei' zum Steuerstatus 'besteuert' auftreten (z.B. von einem Standort unter Steuerverschluß zu einem steuerfreien Standort).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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