[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. et neutr. im letzten Falle mit dem Hülfsworte haben, einen Strahl und strahlenden Glanz zurück werfen; ingleichen, als Strahl oder strahlender Glanz zurück geworfen werden. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_2_2101