
Der Wehrdienst, auch Militärdienst, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Pflicht (Wehrpflicht) oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich rechtliche Verpflichtung oder Vertrag). == Grundlegendes zum Militärdienst == Die gesetzliche Verpflichtung zum Wehrdienst umfasst ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrdienst

ist der seit der allgemeinen Wehrpflicht des 19. Jh.s (Preußen 1814) erscheinende Dienst als Soldat bei den Streitkräften.Baltl- Kocher Müller, T., Die Wehrverfassung des Dritten Reiches und die DDR, 1998; Die Wehrmacht, hg. v. Müller, R. u. a., 1998; Wehrmacht und Vernichtungspolitik, hg. v. Pohl, K., 1999
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

W. bezeichnet 1) den auf der Grundlage allgemeiner Wehrpflicht zu leistenden militärischen Dienst; die Wehrpflicht ist in D von männlichen Staatsangehörigen zu leisten. W. kann 2) als freiwilliger Dienst (nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs) seit 2001 auch von Frauen geleistet werden (Soldat/Soldatin auf Zeit, Berufssoldat/-soldatin...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

der Dienst, den junge Männer für eine bestimmte Zeit beim Militär leisten müssen
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https://www.dw-world.de/dw/0,,9151,00.html

Geld und Sachbezüge, die Wehrpflichtige auf Grund des Wehrsoldgesetzes erhalten, sind steuerfreie Einnahmen. Steuerfrei sind auch besondere Zuwendungen, das Dienstgeld und das Entlassungsgeld. Zudem ist die Verdienstausfallentschädigung von einer Besteuerung befreit, jedoch unterliegen die...
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Wehrdienst, Wehrpflicht.
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