
Einkommen, Einkünfte. Einkommen ist definiert als realisierte Vermögensmehrung (realized accession to wealth). Im Gegensatz zum deutschen Recht statuiert Section 61 IRC einen weiten Einkommensbegriff, der auch private Veräußerungsgewinne umfaßt. Die Bestimmung der Einkunftsart ist daher für die Frage der Steuerbarkei...
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