
Wehrdienstgerichte, Dienstgerichte des Bundes (Artikel 96 Absatz 4 GG) für Disziplinarverfahren gegen Soldaten nach der Wehrdisziplinarordnung und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten nach der Wehrbeschwerdeordnung. Die Wehrdienstgerichte gliedern sich in Truppendienstgerichte und (als Rechts...
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die auf dem Gebiet des Wehrdisziplinarrechts tätigen Gerichte des Bundes, die sich ausschließlich mit Disziplinarverfahren gegen Soldaten nach der Wehrdisziplinarordnung in der Fassung vom 16. 8. 2001 sowie mit Beschwerden von Soldaten nach der Wehrbeschwerdeordnung vom 22. 1. 2009 befassen. Zwei Instanzen: Truppendienstgerichte und Wehrdienst......
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