
Die Rotwachsfreiheit (lat. ius cerae rubeae) war ein besonderes, im Heiligen Römischen Reich seit etwa Ende des 14. Jahrhunderts vom Kaiser oder König verliehenes Privileg, das sogenannte „Rotsiegelprivileg“. Es beinhaltete das Recht, bei allen Siegelungen rotes Siegelwachs gebrauchen zu dürfen. Ansonsten siegelten == Weblinks == == Literat...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rotwachsfreiheit

(ius cerae rubeae): Vom Kaiser verliehenes Privileg, mit rotem Wachs siegeln zu dürfen. Im Hochmittelalter wurde mit verschiedenfarbigem Wachs gesiegelt, ohne daß es Regeln gegeben hätte, wer welche Farbe zum Siegeln verwenden dürfe. †œErst zu Ende des 14. Jahrhunderts machte die kaiserliche Kanzlei aus dem Recht des Rotsiegels ein Regal†`...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/R/Rotwachsfreiheit/rotwachsfreiheit.html
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