Im eigentlichen Sinne nur der Mantel der Aktie, im Wesentlichen Mantel und Bogen. Ersterer verbrieft die eigentlichen Mitgliedschaftsrechte, während der Bogen aus Gewinnanteilscheinen (Coupons) - für die Dividendenansprüche und zur Teilnahme an Kapitalerhöhung en - und einem Erneuerungsschein (Talon) besteht. Banken verwahren im Rahmen der Verw... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/aktienurkunde/aktienurkunde.htm