
(lat. [M.] creditor) ist der aus einem Schuldverhältnis zu einer Leistung Berechtigte. Er ist bereits dem römischen Recht allgemein bekannt. Wird er benachteiligt, so gewährt der Prätor während des Vollstreckungsverfahrens die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes (lat. in integrum restitutio [F.]) und nach dem Vollstreckungsverfahren ein...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
(Kredit) Der Begriff Gläubiger stammt aus dem Schuldrecht und bezeichnet jene Person, die gegen eine andere Person eine berechtigte Schuldforderung hält. Ob es sich bei dem Gläubiger dabei um eine natürliche Person oder um eine juristische Person handelt, spielt rein vom Standounk...
Gefunden auf
https://lexikon.kredit-optimal.de/2008/11/der-glubiger-kredit.html

Das Begriffspaar 'Gläubiger und Schuldner' taucht im gesamten Zivilrecht auf. Gläubiger ist die Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses (z.B. Kaufvertrag) von seinem Schuldner eine Leistung fordern darf. Beispiel: Kunde K bestellt online beim Buchhändler B Waren, die dieser liefert. Der Buchhändler ist nun hinsichtlich des Kaufpreises d...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Als Gläubiger wird bezeichnet, wer in einem Schuldverhältnis mit einem Schuldner steht und berechtigt ist von dem Schuldner eine Leistung oder ein Unterlassen zu verlangen.Der Begriff Gläubiger ist eine Übersetzung des italienischen Wortes Creditore, das von dem Verb credere abstammt, was soviel wie...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42035

(engl. creditor) Gläubiger ist, wer aufgrund eines Schuldverhältnisses vom Schuldner eine Leistung fordern kann. Bei Darlehen ist der Darlehensgeber der Gläubiger, bei p Schuldverschreibungen der Eigentümer des Wertpapiers.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Der Gläubiger ist berechtigt, eine festgelegte Leistung von seinem > Schuldner zu verlangen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Der Gläubiger ist berechtigt, eine festgelegte Leistung von seinem Schuldner zu verlangen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses (begründet z.B. in Anleihen) vom Schuldner (Emittent) eine Leistung zu fordern berechtigt ist.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42306

Der Gläubiger ist das Gegenüber des Schuldners. Der Gläubiger hat offene Forderungen, die häufig aus Regressansprüchen resultieren. Wenn diese Forderungen vom Schuldner nicht beglichen werden, kann sich der Gläubiger an ein Inkassobüro wenden, welches mit professionellen Mitteln offene Forderungen eintreibt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42564

Derjenige, der ein Forderungsrecht besitzt. Privilegierte Gläubiger besitzen gegenüber andern Gläubiger ein Vorrecht (Rangordnung der Gläubiger). Bei einer Zwangsverwertung der Aktiven wird der daraus resultierende Erlös gemäss dem nach Gläubigerklassen gegliederten Kollokationsplan verteilt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Gläubiger ist derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses einen Anspruch gegenüber dem Schuldner auf eine daraus resultierende Leistung hat. Beispiel: Unternehmer A hat dem Privatmann B ein Fahrrad repariert. A ist nun Gläubiger und B Schuldner.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Gläubiger ist derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses einen Anspruch gegenüber dem Schuldner auf eine daraus resultierende Leistung hat. Beispiel: Unternehmer A hat dem Privatmann B ein Fahrrad repariert. A ist nun Gläubiger und B Schuldner.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der Begriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen Creditore, das auf credere zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner, einen Anspruch hat. Die Rechtsbeziehung z...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Anspruchsinhaber. Der Schuldner steht in einem Schuldverhältnis zum Gläubiger. Der Gläubiger 'glaubt' dem Schuldner, dass er seine Schulden zurückzahlen wird. Aufgrund des Schuldverhältnisses kann er von dem Schuldner eine Leistung einfordern.
Gefunden auf
https://www.foerderland.de/finanzen/bankgespraech/investment-lexikon/

Der Gläubiger, auch unter den Begriffen Leistungsnehmer, Kredit- oder Geldgeber bekannt, glaubt daran, dass sein Schuldner die Schuld oder Leistung erbringen wird. Als Gläubiger wird laut dem Schuldrecht bezeichnet, der gegen jemand anderes, dem Schuldner, einen oder mehrere Ansprüche...
Gefunden auf
https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/g/glaeubiger/

Der Begriff Gläubiger leitet sich aus der Lehnübersetzung Creditore (italienisch) ab und bedeutet glauben. Der Gläubiger glaubt seinem Schuldner, dass dieser seine Schulden wieder begleicht Im Schuldrecht werden die Bezeichnungen Schuldner und Gläubiger wie folgt definiert: Als Gläubiger wird die Person bezeichnet, die von einer anderen Person...
Gefunden auf
https://www.kredit-vergleich.de/g/glaeubiger.htm

An einem gegenseitigen Vertrag sind mindestens zwei Parteien beteiligt. Dabei verspricht die eine Partei der anderen eine Leistung, wofür diese wiederum eine Gegenleistung verspricht. Dabei ist der Gläubiger immer der, der etwas verlangen kann, und Schuldner der das Verlangen erfüllen muss. Beispiel: A ist Gebrauchtwagenhändler. B Fahranfänger...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/glaeubiger.php

Gläubiger (spätmhd. gleubiger, zu mhd. gelouben = einem vertrauen, etwas anvertrauen, borgen; Lehnübersetzung v. lat. creditor). Einer, der Anspruch auf ein einem Schuldner überlassenes Gut hat. Zur Sicherstellung des Gläubigeranspruchs entwicklete sich im SMA. das Verfahren der öffentlichen Pfändun...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Gläubiger ist, wer aufgrund eines Schuldverhältnisses vom Schuldner eine Leistung fordern kann. Bei Darlehen ist der Darlehensgeber der Gläubiger, bei Schuldverschreibung der Eigentümer des Wertpapiers.
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Börse & Finanzen) Ein Gläubiger, auch als Kreditor bezeichnet, ist eine Person oder Organisation, der Geld geschuldet wird...
Gefunden auf
https://www.onpulson.de/lexikon/1876/glaeubiger/

Gläubiger (Creditor), derjenige, welcher an einen andern (Schuldner, debitor) aus einem persönlichen Rechtsverhältnis eine Forderung zu machen hat. Je nach der Grundlage des Rechtsverhältnisses spricht man von Darlehns-, Kaufschillings-, Mietgelds-, Waren-, Wechselgläubigern etc.; mit Rücksicht auf die gewährte Sicherheit aber von Pfandgläu...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Schuldrecht) Ein Forderungsinhaber bzw. eine natürliche oder juristische Person, die einem Schuldner gegenüber anspruchsberechtigt ist, diesem also eine Leistung abfordern kann.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm

Als Gläubiger wird die Person bezeichnet, die eine Forderung gegenüber einer anderen Person (Schuldner) hat.
Gefunden auf
https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

Ein Gläubiger ist im Rahmen eines Schuldverhältnisses immer derjenige, der einen Anspruch gegenüber einer anderen Person hat. Die andere Person wird Schuldner genannt. Gläubiger und Schuldner können sowohl natürliche Person en als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Gemeinde) oder des privaten Rechts (zum Beis...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/glaeubiger/glaeubiger.htm

derjenige, der kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung des Schuldners fordern kann (§ 241 BGB). – Österreich: § 813 ABGB. – Auch das schweizerische Zivilrecht verwendet den Begriff Gläubiger.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/glaeubiger
Keine exakte Übereinkunft gefunden.