
Die Gläubigerversammlung ist im deutschen Insolvenzverfahren das Gremium, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt. Sie dient damit der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Gläubiger. Die Gläubigerversammlung wird vom Gericht berufen und geleitet und tagt nicht öffentl...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gläubigerversammlung

Das Hauptorgan der Gläubiger ist die Gläubigerversammlung. Zur Teilnahme sind alle Insolvenzgläubiger (auch die absonderungsberechtigten Gläubiger), der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt. Die Gläubigerversammlung wird vom Insolvenzgericht geleitet und entscheidet durch Beschlüsse. Ein Beschluß kommt zustande, wenn die Summe der...
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https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx

Gläubigerversammlung, die vom Insolvenzgericht berufene und geleitete Versammlung der Insolvenzgläubiger. Ein Stimmrecht gewähren die Forderungen, die angemeldet und weder vom Insolvenzverwalter noch von einem stimmberechtigten Gläubiger bestritten worden sind. Die Gläubigerversammlung ist u. a. zus...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Gläubigerversammlung wird die Versammlung aller Gläubiger eines Schuldners im Insolvenzverfahren bezeichnet, sie ist neben dem Gläubigerausschuss ein Organ der Insolvenzgläubiger. Die Gläubigerversammlung beschliesst mit der einfachen Mehrheit der Forderungssumme über die in der InsO festgelegten Fragen, wie z.B. der Stillegung des insolv...
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https://www.lexexakt.de/glossar/glaeubigerversammlung.php
(Börse & Finanzen) Eine Gläubigerversammlung ist ein Treffen der Gläubiger einer in Zahlungsschwierigkeiten geratenen juristischen oder natürlichen Person...
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https://www.onpulson.de/lexikon/1879/glaeubigerversammlung/

Gläubigerversammlung (Gläubigerschaft), die Gesamtheit der Konkursgläubiger, welche über gemeinsame Interessen und Angelegenheiten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beschließen hat (s. Konkurs).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Versammlung aller Insolvenzgläubiger. Sie wird vom Insolvenzgericht berufen und geleitet (§§ 74 ff. Insolvenzordnung). Das Stimmverhältnis richtet sich grundsätzlich nach den Forderungsbeträgen, nicht nach der Kopfzahl. Aufgaben: Wahl eines Insolvenzverwalters, Bestellung des Gläubigerausschusses, Beschlussfassung über w...
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https://www.wissen.de//lexikon/glaeubigerversammlung
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