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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen > Lexikon zur Existenzgründung und Selbstaendigkeit
Datum & Land: 24/05/2011, De.
Wörter: 953
ZwangsgeldDas Zwangsgeld ist ein Zwangsmittel des Steuerrechts, welches aufgrund der Vornahme einer unrechtmäßigen Handlung, Duldung oder Unterlassung festgesetzt werden kann. Die Durchsetzung des Zwangsgeldes ist ein Verwaltungsakt. Das Zwangsgeld darf 25.000,00 EUR nicht überschreiten. Außer dem Zwangsgeld ist in der Abgabenordnung (AO) § 329 ff. geregelt.
Zufluss-Abfluss-PrinzipDieses Prinzip bezeichnet in der Gewinnermittlung eines Unternehmens die Zuordnung der getätigten oder erhaltenen Zahlungen zum entsprechenden Zeitpunkt, in welchem die Betriebsausgabe oder Betriebseinnahme gewinnwirksam wird. Das Zufluss-Abfluss-Prinzip kann aus dem Einkommensteuergesetz abgeleitet werden, wonach Ausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben (10 Tages-Grenze vor und nach dem Jahreswechsel) ist auf die wirtschaftliche Zugehörigkeit abzustellen. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind demnach in dem Jahr als Betriebsausgabe zu deklarieren, welchem sie wirtschaftlich angehören, sofern sie 10 Tage vor oder nach dem Stichtag gezahlt wurden.
ZugewinngemeinschaftDie Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, durch den die Eigentumsverhältnisse in einer gesetzlich geschlossenen Ehe geregelt werden, sofern die Eheleute nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Grundsätzlich bleiben bei der Zugewinngemeinschaft die Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt und jeder Ehegatte haftet nur für seine eigenen Schulden bzw. für sein Vermögen. Endet die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung oder Todesfall, erfolgt ein Zugewinnausgleich, das heißt, das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen ausgeglichen wird. Auch ein nach der Eheschließung geschlossener Ehevertrag beendet die Zugewinngemeinschaft und hat einen Ausgleichsanspruch der Ehepartner zur Folge. In der Zugewinngemeinschaft verwaltet jeder der Eheleute sein Vermögen alleine mit den Ausnahmen, dass der eine, nicht ohne die Zustimmung des anderen, Geschäfte tätigen darf, die sein gesamtes Vermögen betreffen. Falls über Gegenstände verfügt werden soll, die zum ehelichen Haushalt gehören, muss die Zustimmung des Ehepartners vorliegen. Zu den Gegenständen des ehelichen Haushalts gehören solche Sachen, die dem ehelichen Zusammenleben dienen.
ZulagenUnter Zulagen versteht man eine Zahlung zu einem vereinbarten Grundbudget. Die Zulage oder auch Zuschlag bezeichnet, ist in der Regel eine Sonderleistung oder Sonderzahlung, welcher über eine vertragliche Vereinbarung hinausgeht. Der Begriff Zulagen werden auch häufig im Zusammenhang mit Subventionen oder Zuschüssen verwendet. Beispiel für Zulagen Zulagen bei der Zahlung von Lohn oder Gehalt Zulagen bei Nachtarbeit oder Nachtschicht Zulage bei Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit Arbeitnehmersparzulage Investitionszulage
ZuschreibungZuschreibung ist ein Begriff aus der Anlagenbuchhaltung bzw. aus dem Rechnungswesen, welcher die Erhöhung des Buchwertes eines Wirtschaftsgutes bezeichnet. Diese Zuschreibung von entstehenden Buchwerten oder auch Wertaufholung genannt wird über einen Buchungssatz erfasst. Die Zuschreibung verändert ebenso wie die Abschreibung den Restbuchwert eines Anlagengutes und somit das Abschreibungspotential, so dass durch eine Zuschreibung jährlich mehr abgeschrieben werden kann. Dies wiederum verringert den Gewinn des Unternehmens. Der Wert eines Wirtschaftsgutes kann jedoch nicht unendlich erhöht oder zugeschrieben werden. Im deutschen Recht existiert ein Anschaffungskostenprinzip, welches eine Zuschreibung bis höchstens zu den historischen (ehemaligen) Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes zulässt.
ZuschüsseExistenzgründer erhalten im Rahmen Ihrer Existenzgründung häufig staatliche Zuschüsse für Beratungen oder zur Absicherung des Lebensunterhaltes allgemein. In einigen Fällen beteiligen sich EU, Bund, Länder oder Gemeinden auch an Investitionen. Dazu müssen in der Regel besondere Voraussetzungen erfüllt werden, welche durch aufwendige Antragsverfahren überprüft und auch kontrolliert werden. Die häufigste Frage nach dem großen Geldregen ist die Frage nach der Versteuerung derartiger Zuschüsse und Fördergelder. Sind die erhaltenen Gelder also steuerbefreit oder müssen sie in Form von Betriebseinnahmen der Einkommensteuer unterworfen werden? Doch selbst steuerbefreite Mittel sind nicht immer wirklich steuerbefreit. Der Fiskus hat eine scharmante Methode trotz Steuerbefreiung doch noch an sein Geld zu kommen. Dieser Trick wird auch als sogenannter Progressionsvorbehalt bezeichnet. Steuerfreie Zuschüsse Die meisten der gezahlten Zuschüsse hat der Gesetzgeber von der Einkommensteuer befreit. Das trifft zum Beispiel auf die bekannte Ich-AG-Förderung oder das Überbrückungsgeld zu. Zur besonderen Freude der Existenzgründer unterliegen diese Zuschüsse auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt, sie sind also wirklich 100% steuerbefreit und müssen daher nicht als Betriebseinnahme im Unternehmen angegeben werden. Sofern die Gelder auf das betriebliche Konto gezahlt werden, kann der Existenzgründer die Beträge als Privateinlage betrachten. Der Unternehmer behandelt sie also so, als hätte er sie privat von seinem Vermögen auf das Geschäftskonto eingezahlt. Steuerpflichtig...
ZielgruppeDie Zielgruppe stellt die Summe der Menschen dar, welche für den Kauf eines Produktes oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung in Frage kommen. Die Zielgruppe wird sehr häufig in einem Businessplan oder im Geschäftskonzept erwähnt, beschrieben und analysiert.
ZollDer Zoll steht zum Einen für eine Zahlung eines Unternehmers, welche im Zusammenhang mit dem Import und dem Export einer Ware über die Zollgrenze eines Landes entsteht. Zum Anderen bezeichnet der Begriff Zoll aber auch die Behörde an sich, welche sich mit der Erhebung des Zolls beschäftigt oder Verbrauchssteuern erhebt. In Deutschland ist damit die Bundeszollverwaltung gemeint. Nicht zuletzt ist auch die Maut als Entgelt für die Benutzung von Straßen und Verkehrswege ein Zoll.
ZivilrechtIm Gegensatz zu den Gebieten des Öffentlichen Rechts, in denen stets ein Über-/Unterordnungsverhältnis herrscht, stehen sich beim Zivilrecht die Rechtssubjekte (natürliche oder juristische Personen) gleichrangig gegenüber. Dem Zivilrecht begrifflich übergeordnet ist das Privatrecht, welches neben dem Zivilrecht beispielsweise auch die Bereiche des Arbeitsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts oder des Urheberrechts regelt. D as Zivilrecht selbst ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, das am 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist. Das BGB ist in fünf Bücher gegliedert. Der im ersten Buch geregelte Allgemeine Teil enthält diejenigen Normen, welche verbindlich für die folgenden Bücher gelten. Die weiteren Bücher des BGB regeln das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Wie alle juristischen Normen ist auch das Bürgerliche Gesetzbuch einer stetigen Wandlung und Anpassung unterworfen. So wurde das Schuldrecht mit der Schuldrechtsreform vom 1. Januar 2002 überarbeitet und unter anderem an EG-Richtlinien angepasst.
Zeitanteilige AbschreibungBei Wirtschaftsgütern, die im Laufe eines Jahres angeschafft oder hergestellt wurden, kann für das Jahr der Anschaffung grundsätzlich nur der Teil als Abschreibung geltend gemacht werden, der zwischen Anschaffung und Jahresende liegt. Beispiel: Kauf einer Maschine am 1.4.01 zu insgesamt 10.000 EUR. Die Maschine wird auf 10 Jahre abgeschrieben. Im ersten Jahr sind allerdings nur 750 EUR gewinnmindernd als Betriebsausgabe absetzbar, da im Jahr der Anschaffung die zeitanteilige Afa zu ermitteln und anzusetzen ist. Abschreibung für mit 9 Monaten (vom 1.4. bis 31.12.) entspricht 9/12 von 1.000 EUR = 750 EUR.
ZeitschriftEine Zeitschrift ist eine Druckschrift (Printmedium), welche periodisch (nicht täglich) erscheint und in gebundener bzw. gehefteter Form vorliegt. Der Leser erhält Wissenswertes zur allgemeinen Unterhaltung oder durch entsprechende Artikel eine gewisse Wissensvertiefung spezieller Themen. Als Synonym wird auch das Wort Magazin benutzt.
Zeitverschobene InventurEine weitere Vereinfachungsform der Inventur wird durch die zeitlich verschobene Inventur beschrieben. Danach kann die jährliche körperliche Bestandsaufnahme ganz oder teilweise innerhalb drei Monate vor dem Bilanzstichtag oder zwei Monate danach durchgeführt werden. Die so festgestellten Bestände sind nach Art und Menge in einem besonderen Inventar fest zu halten. Der so ermittelte Bestand ist dann wertmäßig auf dem Bilanzstichtag vorzuschreiben oder zurückzurechnen. Das heißt die Bestandsveränderungen zwischen dem Inventurstichtag und dem Bilanzstichtag müssen berücksichtigt werden. Beispiel: In der Firma X wird eine zeitverschobene Inventur am 1.11. des Wirtschaftsjahres durchgeführt. Es wird einen Inventurbestand von 10.000 € ermittelt. In der Zeit vom 2.11. bis zum 31.12. werden Waren im Wert von 5.000 € eingekauft. Aus dem Lager werden Waren im Wert von 9.000 € entnommen und an Kunden verkauft. Somit ermittelt sich ein Inventurbestand zum 31.12. in Höhe von 6.000 € (10.000 € + 5.000 € - 9.000 €).
ZeitwertMit dem Zeitwert werden häufig auch synonym die Begriffe Börsenwert, Tageswert, Teilwert oder Buchwert verbunden. Der Zeitwert stellt den zu einem bestimmten Zeitpunkt herrschenden Marktwert eines Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsgutes dar. Der Zeitwert kann bspw. durch ein Börsenpreis oder Börsenkurs täglich neu festgesetzt werden. Er stellt im Wesentlichen den Preis dar, den ein fremder Dritter für den Gegenstand bezahlen würde.
ZessionDie Zession ist ein Vertrag, durch welchen der Gläubiger einer Forderung diese auf einen anderen überträgt. Durch diese Übertragung der Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf den neuen Gläubiger (Zessionar) tritt bei der Zession der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. Die Zession kann als stille Zession erfolgen: Hier wird der DrittSchuldner von der Forderungsabtretung nicht unterrichtet. Die Rechtsfolge der stillen Zession ist, dass der Schuldner mit schuldbefreiender Wirkung an den alten Gläubiger zahlt und dieser die Zahlung an den neuen Gläubiger abführen muss. Die Zession kann aber auch als offene Zession erfolgen: Der Schuldner wird vom Forderungsübergang unterrichtet. Dies hat zur Folge, dass der Schuldner verpflichtet ist, seine Zahlungen direkt an den Zessionar zu richten.
ZahllastDie Zahllast ist prinzipiell ein Geldbetrag, der zu einer bestimmten Zeit auf ein bestimmtes Konto zu zahlen ist. Sehr häufig wird der Begriff der Zahllast in Verbindung mit der an das Finanzamt zu entrichtenden Umsatzsteuerschuld verwendet. Dabei stellt die Zahllast den Saldo zwischen der zu zahlenden Umsatzsteuerschuld und der vom Finanzamt zu erstattenden Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer dar. Beispiel: Der Unternehmer muss für den Voranmeldungszeitraum März insgesamt 123 EUR Umsatzsteuer zahlen. Gleichzeitig darf er aber 89 EUR Vorsteuer aus seinen erhaltenen Eingangsrechnungen zum Ansatz bringen. Somit ermittelt sich eine Zahllast in Höhe von 34 EUR. Der Unternehmer muss also noch 34 EUR in Form der Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt zahlen. Dieser Betrag wird durch die abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung ermittelt.
ZahlungsbedingungDie Bedingungen einer Zahlung, aufgrund eines Vertrags oder einer Rechnung, werden in den Zahlungsbedingungen zusammengefasst. Diese Vereinbarung, welche auch in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verankert sein kann, soll den Kunden anhalten, den offenen Rechnungsbetrag bis zum genannten Zeitpunkt, dem Zahlungsziel, an den Lieferanten zu haben. In den Zahlungsbedingungen können auch Vereinabrungen zum Skonto, Bonus oder Rabatt enthalten sein.
ZahlungsschonfristDieser vorwiegend aus dem Steuerrecht bekannte Begriff umschreibt die Verlängerung einer Zahlungsfrist um einige Tage, um etwaigen Zahlungsverzögerungen entgegen zuwirken, welche aufgrund von Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen entstehen können. Bei Barzahlungen wird vom Finanzamt keine Schonfrist gewährt. Die Zahlungsschonfrist beträgt in der Regel 3 Tage. Ein Säumniszuschlag wird daher erst ab einer säumigen Zahlung von mehr als 3 Tagen berechnet, dann allerdings für den kompletten Zeitraum der Säumnis.
ZahlungszielDas Zahlungsziel ist der vertragliche oder per Rechnung vereinbarte Zeitraum, in dem eine Zahlung zu leisten ist. Ist kein Zahlungsziel festgelegt, so kann laut BGB sofort gezahlt werden bzw. der Gläubiger kann sofort die Zahlung verlangen. Das Zahlungsziel ist meist mit einem Preisnachlass wie dem Skonto, dem Bonus oder einem Rabatt verbunden.
ZahlungsunfähigkeitDie Zahlungsunfähigkeit bezeichnet den unternehmerischen Zustand, welcher auch als Insolvenz bezeichnet wird. Dabei ist der Schuldner nicht mehr in der Lage seine finanziellen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seiner Gläubiger nachzukommen. Der zahlungsunfähige Unternehmer ist überschuldet.
WohngebäudeversicherungDie Wohngebäudeversicherung sichert Schäden aufgrund von Naturgewalten an einem Gebäude ab. Dabei kann es sich um Feuer, Sturmschäden oder Wasserschäden handeln. Das Inventar, also der Hausrat ist bei der Wohngebäudeversicherung nicht versicherte oder muss mit einer Hausratversicherung extra abgesichert werden. Ebenso nicht versichert ist ein Neubau. Dieser muss mit einer Neubauversicherung gegen Schäden während der Bauphase, z.B. Brand im Rohbau oder Überschwemmung des unfertigen Gebäudes abgesichert werden.
WohnsitzfinanzamtDas Wohnsitzfinanzamt ist das Finanzamt, welches für die Einkommensteuererklärung eines Steuerpflichtigen zuständig ist. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hier um das Finanzamt, welches im Bereich des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen angesiedelt wurde. Der Steuerpflichtige muss also seine Einkommensteuererklärung dem Finanzamt zu stellen, in wessen Bereich sich seinen Wohnsitz befindet. Vom Wohnsitzfinanzamt ist das Betriebsfinanzamt zu unterscheiden.
WiderrufDer Widerruf kann in verschiedenen Sichtweisen verwendet werden. Zum Einen stellt der Widerruf die Aufhebung unter Rücknahme eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes dar. Zum Anderen existiert im Vertragsrecht der Widerruf zur Rücknahme einer bereits abgegebenen Willenserklärung. Durch diese Art des Widerrufs wird zum Beispiel ein Kaufvertrag als nicht abgeschlossen deklariert. Der Widerruf hat besonderer Bedeutung bei Verbraucherverträgen, welche per Telefon, an der Haustür oder im Internet geschlossen werden. Die Widerrufsfrist beträgt bei derartigen fernmündlichen Willenserklärungen zwei Wochen.
WiederbeschaffungswertDer Betrag, den ein Unternehmer aufwenden müsste, um ein Wirtschaftsgut der selben Art und mit der selben Funktion anzuschaffen wird als Wiederbeschaffungswert bezeichnet. Wiederbeschaffungswerte sind in der Regel in Preiskatalogen, Preislisten abzulesen oder mittels Angebote bzw. Kostenvoranschläge zu berechnen. Aus bilanzieller Sicht ist der Wiederbeschaffungswert anzusetzen, sofern dieser unterhalb der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes liegt. Man spricht dabei vom niedrigeren beizulegenden Wert. Somit wird durch den Wiederbeschaffungswert das Anschaffungswertprinzip verwirklicht und umgesetzt.
WillenserklärungEine Willenserklärung ist eine wichtige Vorraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen. Sie ist sogar deren Grundlage. Ein Vertrag oder eine Vereinbarung wird geschlossen, wenn jede der Vertragsparteien eine Willenserklärung abgegeben hat. Die Willenserklärung stellt daher die Äußerung des Willens einer Person dar. Dies bedarf der Schriftform oder kann unter Einhaltung der Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch die elektronische Form ersetzt werden. Willenserklärungen können auch mündlich abgegeben werden.
WirtschaftsgutDer aus dem Steuerrecht stammende Begriff wird leider in den Steuergesetzen nicht eindeutig definiert. Ein Wirtschaftsgut ist allerdings mit dem handelsrechtlichen Vermögensgegenstand vergleichbar. Alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens bilden das Betriebsvermögen. Das Wirtschaftsgut zeichnet sich durch eine mehrjährige Nutzung aus, es wird daher auf mindestens ein Jahr abgeschrieben, so dass die entstehenden Abschreibungen den Gewinn des Unternehmens mindern. Als finanzielle Grenze wird in der Regel die Grenze zum GWG (geringwertigen Wirtschaftsgut) angenommen. Diese liegt bei 410 EUR netto. Alle Gegenstände unterhalb dieser Grenze sind daher als GWG einzustufen, oberhalb als über mehrere Jahre abzuschreibendes Wirtschaftsgut. Die Untergrenze zum Wirtschaftsgut liegt bei 60 EUR netto (EStR 31 Abs. 3). Beispiele für Wirtschaftsgüter: Pkw, Lkw, PC, Maschinen, Werkzeuge.
WirtschaftsidentifikationsnummerDie Wirtschafts-Identifikationsnummer wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und ist ein bundeseinheitliches Identifikationsmerkmal. Sie ist das Gegenstück zur persönlichen Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige z.B.: Selbständige, juristische Personen oder Personenvereinigungen. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer gem. §139c AO beginnt mit DE, ist aber nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. §27a UStG die ebenfalls mit DE beginnt.
WirtschaftsjahrDas Wirtschaftsjahr umfasst ein Zeitraum von 12 Monaten. Im Jahr der Geschäftseröffnung oder der Betriebsaufgabe kann dies abweichen. Diese speziellen Jahre werden Rumpfwirtschaftsjahre bezeichnet. Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte sind verpflichtet ihren Gewinn pro Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Dabei haben Land- und Forstwirte ein abweichendes Wirtschaftsjahr, welches vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des darauf folgenden Jahres reicht. Bei Gewerbetreibenden ist das Wirtschaftsjahr in der Regel mit dem Kalenderjahr übereinstimmend. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn als in dem Jahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.
WerbeaufwandSiehe Werbung.
WirtschaftssimulationUnter einer Wirtschaftssimulation ist die Nachempfindung der Wirtschaft in spielerischer Art und Weise zu verstehen. Dabei werden Prozesse wie Logistik, Investition, Finanzierung und Preispolitik abgebildet. Die Wirtschaftssimulation wird häufig auch als Planspiel, Onlinegame oder Managerspiel bezeichnet. Einerseits kann das Spiel als Brettspiel, also ohne PC durchgeführt werden, andererseits kann es auch als Browserspiel online auf dem Computer gespielt werden. In der Regel dient es nur dem Lernen von wirtschaftlichen Zusammenhängen und ist insbesondere bei Studenten der Betriebswirtschaft beliebt. Selbstverständlich kann eine Wirtschaftssimulation von jedem Wirtschaftsinteressierten genutzt werden, um sich kostenlos und auf spielerische Art weiterzubilden.
WerbeträgerWerbeträger sind für den Transport der Werbebotschaften zu den Werbeempfängern zuständig - sie dienen quasi als Medium der Werbemittel. Zu den Werbeträgern gehoeren etwa Visitenkarten, Plakate, Fleyer, Werbespots, Anzeigen und Annoncen.
WerbemittelDas Werbemittel ist schlicht weg die Erscheinungsform der Werbebotschaft. Als Werbemittel kann bspw. ein Inserat genutzt werden. Andere Werbemittel sind Werbespots oder Werbespots im Radio. Auf diese Weise erhält man die drei grundlegenden Werbeformen: lesbare (auch druck oder print genannt), hörbare (akustische Werbemittel) und visuelle (Video oder TV Werbemittel).
WerbungUnter dem umgangssprachlichen Begriff Werbung wird meist nur die Beeinflussung von Konsumenten zur Kaufentscheidung verstanden. Dabei dienen Zeitungen, Zeitschriften, das Fernsehen oder das Radio sowie das Internet als Werbmedien und Werbemittel. Werbung ist schlicht der Sammelbegriff für das Erregen von Aufmerksamkeit beim Kunden. Der Kunde soll durch die clever und gezielte Platzierung von Werbung ein Produkt oder eine Dienstleistung in den näheren Augenschein nehmen. Dabei ist die Kaufentscheidung beim noch lange nicht gefällt. Betriebswirtschaftlich gehört der Begriff Werbung zum Thema Marketing, welches allgemein die Förderung des Absatzes verfolgt und die Werbung dabei nur ein winziger Bestandteil ist.
WerksverkaufUnter Werksverkauf versteht man den direkten Verkauf ab Werk. Der Hersteller bietet also dem Unternehmer oder dem Existenzgründer die Möglichkeit, seine Produkte ohne Zwischenhändler oder Lieferanten direkt im Unternehmen des Herstellers einzukaufen. Da auf diese Weise keine Preisaufschläge der Zwischenhändler berücksichtigt werden müssen, ist der Werksverkauf gerade bei Existenzgründern sehr beliebt.
WerkvertragDer Werkvertrag ist ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, bei dem der Werkunternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Werkbesteller zur Zahlung des vereinbarten Werklohnes verpflichtet ist. Die rechtlichen Normen zum Werkvertrag finden sich in den §§ 631 ff. BGB. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet beim Werkvertrag der Werkunternehmer das Herbeiführen eines bestimmten, zuvor vereinbarten Erfolges. Der Werkunternehmer geht, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, mit der Herstellung des Werkes in Vorleistung. Erst bei Abnahme des Werkes durch den Werkbesteller wird die Vergütung fällig. Mit der Abnahme des Werkes beginnt gleichzeitig der Ablauf der Gewährleistungsfrist. Bei Vorliegen von Sachmängeln haftet der Werkunternehmer dem Werkbesteller nach den Vorschriften der Sachmängelhaftung. Der Werkvertrag kann, solange das Werk noch nicht vollendet wurde, jederzeit von den Parteien gekündigt werden. Erfolgt eine Kündigung des Werkbestellers, behält der Werkunternehmer allerdings seinen Vergütungsanspruch abzüglich der sogenannten ersparten Aufwendungen.
WandlungBis zur Schuldrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, war die Wandlung ein gesetzliches Gewährleistungsrecht, das es ermöglichte, einen Kauf- oder Werkvertrag bei Vorliegen eines Mangels rückgängig zu machen. Das Recht auf Wandlung wurde durch die neuen Vorschriften zum Rücktrittsrecht ersetzt.
WarenbestandDer Warenbestand eines Unternehmens ist der wertmäßige Bestand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Warenbestand wird buchhalterische mit den Einkaufspreisen erfasst. Innerhalb eines Geschäftsjahres wird der Warenbestand durch die Bestandsmehrung erhöht und durch die Bestandsminderung verringert. Diese Veränderung resultiert aus der Entnahme von Ware aus dem Lager oder dem Wareneinkauf und der dadurch verursachten Erhöhung des Lagerbestandes. In kleineren Unternehmen wird der Warenbestand nicht separat buchhalterische erfasst, sondern der Wareneinkauf wird mit dem Warenverbrauch gleichgesetzt, so dass es zu keinem Warenbestand und somit zu keiner Lagerhaltung kommt.
WareneinsatzBewertet der Unternehmer seine bereits verkaufte Ware nicht mit dem Verkaufspreis sondern mit dem Einkaufspreis, so spricht man vom Wareneinsatz in einem bestimmten Zeitabschnitt. Der Wareneinsatz wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Beispiel
WarenwirtschaftSiehe
Materialwirtschaft
WarenentnahmeDie Entnahme von Waren oder Produkten aus dem Unternehmen für außerbetriebliche Zwecke wird als Warenentnahme bezeichnet. Die Entnahme zu privaten Zwecken, auch als Privatentnahme bezeichnet, unterliegt der Umsatzsteuer und ist im Rahmen einer unentgeltlichen Wertabgabe zu versteuern. Der zu versteuernde Entnahmewert wird mit dem Wiederbeschaffungswert gleichgesetzt, so dass der Einkaufspreis der Ware als Bemessungsgrundlage dienen kann. Beispiel: Ein Unternehmer entnimmt Waren zum Einkaufspreis von insgesamt 100 EUR seinem Unternehmen für private Zwecke. Dieser Privatentnahme oder Warenentnahme ist umsatzsteuerpflichtig, so dass sich eine unentgeltliche Wertentnahme von insgesamt 119 EUR (bei 19% USt) ergibt. Der Unternehmer hat daraus 19 EUR an das Finanzamt in Form von Umsatzsteuer zu zahlen, weitere 100 EUR erhöhen seinen Betriebsgewinn.
Virales MarketingVirales Marketing, auch Viralmarketing oder Virusmarketing genannt, nutzt die individuellen persönlichen und sozialen Netzwerke der Menschen, um deren Aufmerksamkeit zu erregen. Vorwiegend wird virales Marketing eingesetzt, um' Produkte,' Dienstleistungen oder' Marken bekannt zu machen. Das Wort Virusmarketing lässt bereits erkennen, dass die Botschaft der Werbung wie ein Virus von allein verbreitet wird. So zusagen wie ein Lauffeuer wird die Werbebotschaft bei dieser Form des Marketings' von Mund zu Mund, von Blog zu Blog oder von Medium zu Medium weitergegeben, daher ist auch die Mund zu Mund Propaganda' eine wichtige Komponente des viralen Marketings. Der Auslöser des viralen Marketings können Blogbeiträge im Internet, Zeitungsabschnitte oder Videoclips sein. Durch das weit gesponnene soziale Netz der Teilnehmer über Plattformen wie Xing, Facebook oder StudiVZ verbreitet sich die Botschaft rasend schnell und kostet nach der Initialzündung kein Geld mehr, da der Verbreitungsaufwand nicht mehr beim Unternehmen liegt, sondern von den begeisterten Anhängern und Übermittlern der Botschaft' getragen wird.
VisitenkartenDie Visitenkarte ist ein Kärtchen, auf dem sich der Name sowie weitere Daten einer Person befinden. Im Internet wird auch eine einfache Webseite mit den wichtigsten Informationen zu einer Person oder einem Unternehmen als Visitenkarte bezeichnet. Im Geschäftsleben sind Visitenkarten Bestandteil der Corporate Identity eines Unternehmens und nahezu unentbehrlich. Eine Visitenkarte sollte den Namen, die Adresse, die Telefonnummer, Titel und Funktion der Person sowie Name des Unternehmens und Firmenlogo enthalten. Die Gestaltungsmöglichkeiten einer Visitenkarte sind vielfältig und hängen von der Verwendung unterschiedlicher Farben, Schriften und grafischer Elemente ab.
Venture CapitalUnter Venture Capital ist eine besondere Form der Finanzierung zu verstehen. Das auch als Risikokapital, Wagniskapital oder Beteiligungsfinanzierung genannte Fremdkapital, wird vom Kapitalgeber nach Vorlage eines Businessplans und gegen eine Unternehmensbeteiligung ausgezahlt oder bereitgestellt. So kann der Existenzgründer ohne die Finanzierung über eine Bank an das notwendige Investitionsvolumen kommen.
Vereinahmtes EntgeltSiehe Ist-Besteuerung.
Vereinbartes EntgeltSiehe Soll-Besteuerung.
VerkehrsteuernAls Verkehrsteuern werden die Steuern bezeichnet, die an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, also an Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs anknüpfen. Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verkehrsteuer, während z. B. die Grunderwerbsteuer, die Versicherungsteuer, die Feuerschutzsteuer, die Rennwett- und Lotteriesteuer, die Spielbankabgabe sowie die Kfz-Steuer den besonderen Verkehrsteuern zuzuordnen sind.
VerfügungsgeschäftDas Verfügungsgeschäft ist ein sogenanntes dingliches Rechtsgeschäft, welches die Übertragung eines Rechtes beinhaltet. Zum Beispiel stellt die Übereignung einer Sache aufgrund eines zuvor geschlossenen Kaufvertrages ein Verfügungsgeschäft dar. Die Unterscheidung von Verfügungsgeschäft und dem zugrunde liegendem Verpflichtungsgeschäft ist eine Besonderheit des deutschen bürgerlichen Rechts und beruht auf dem sogenannten Trennungs- und Abstraktionsprinzip.
VerkehrswertDer Verkehrswert wird hauptsächlich im Zusammenhang mit der Immobilienbewertung gebraucht. Mit dem Verkehrswert wird der Wert einer Immobilie, eines Grundstücks oder eines Gebäudes bestimmt, welcher am Wertermittlungsstichtag im Geschäftsverkehr am Grundstücksmarkt im Veräußerungsfall zu erzielen wäre. Der Verkehrswert kann durch drei verschiedene Möglichkeiten ermittelt werden: dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren sowie dem Sachwertverfahren. Als Synonym für den Verkehrswert wird häufig auch der Begriff Marktwert verwendet.
VerlustDer Verlust eines Unternehmens stellt das Ungleichgewicht zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dar. Beim Verlust sind die in einem Jahr belegmäßig nachgewiesenen Betriebsausgaben größer als die Betriebseinnahmen des Unternehmens. Der Verlust des Betriebs wird bei Existenzgründern, aber auch bei anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Verluste können mit steuerlichen Gewinnen aus diesem Geschäft oder aus einer anderen Einkunftsart verrechnet werden. Verluste können sowohl im Entstehungsjahr, im Vorjahr (Verlustrücktrag) oder in Folgejahren (Verlustvortrag) ausgeglichen werden. Durch Verluste können positive Einkünfte gemindert und somit Steuern gespart werden. Entscheidend für die Ermittlung eines Betriebsverlustes oder Unternehmensverlustes ist die Art der Gewinnermittlung des Unternehmens.
Vermögenswirksame LeistungenVermögenswirksame Leistungen können einem Arbeitnehmer zusätzlich oder als Teil seines Arbeitsentgeltes zu seinem Lohn oder Gehalt gezahlt werden. Das Besondere an diesem Arbeitsentgelt ist, dass es der Arbeitnehmer nicht direkt ausgezahlt bekommt, sondern in einen begünstigten Bausparvertrag oder Investmentfond eingezahlt wird. So soll der Arbeitgeber beim Vermögensaufbau des Arbeitnehmers mit helfen. Der AN erhält darauf einen staatliche Zulage (die Arbeitnehmer Sparzulage), welche ebenfalls nicht ausgezahlt wird, sondern erst mit Ablauf des Vermögensaufbaus (der sogenannten Sperrfrist) genutzt werden kann. Die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage ist jedoch an gewisse Einkommensgrenzen des Arbeitnehmers gebunden.
VerpflegungskostenDie tatsächlich bei einer Geschäftsreise anfallenden Verpflegungskosten sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zu diesem Zweck existieren sogenannte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand. Vgl. dazu Mehraufwand für Verpflegung.
VerpflegungsmehraufwandSiehe Mehraufwand für Verpflegung, Reisekosten
VerpflichtungsgeschäftDas Verpflichtungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, welches eine bestimmte Verpflichtung beinhaltet. Ein Kaufvertrag ist zum Beispiel ein Verpflichtungsgeschäft. Mit dem Verpflichtungsgeschäft entsteht für den Käufer der Anspruch auf Übereignung der Sache und für den Verkäufer der Anspruch auf Übereignung des Geldes. Das Verpflichtungsgeschäft ist ein sogenanntes Kausalgeschäft - es liegt dem anschließend folgendem Verfügungsgeschäft zugrunde. Diese Unterscheidung ist eine Besonderheit des deutschen bürgerlichen Rechts.
VersandkostenDie Versandkosten zählen zu den Bezugskosten der Ware oder des Wirtschaftsgutes. Sie sind daher ein Bestandteil der Anschaffungskosten. Die Versandkosten erhöhen also den Aufwand für die Ware und stellen somit auch Betriebsausgaben dar. Versandkosten können z.B. Transportkosten sein, wie auch Verpackungskosten, Ausgangsfrachten, Postgebühren oder Transportversicherungen. Bei Wirtschaftsgütern erhöhen die Versandkosten stets die Anschaffungskosten und müssen daher auch über die Jahre der Nutzungsdauer mit abgeschrieben werden, so dass die Versandkosten in diesem Fall keine sofortige Auswirkung gegenüber dem Betriebsergebnis haben. Beispiel: Ein Schuhgeschäft bezieht Waren im Wert von 3.000,00 EUR + 480,00 EUR Umsatzsteuer. Die Kosten für den Transport in Höhe von 200,00 EUR + 32,00 EUR Umsatzsteuer trägt das Schuhgeschäft, also der Käufer. Die Anschaffungskosten der Schuhe belaufen sich also insgesamt auf 3.200,00 EUR.
VersteigerungEine Versteigerung ist eine Veranstaltung, bei der mittels öffentlichen Aufruf durch den Versteigerer, Waren an denjenigen verkauft werden, der jeweils das höchste Gebot für diese abgegeben hat. Aus diesem Grunde kann man eine Versteigerung auch als besondere Form der Preisermittlung bezeichnen. Die Versteigerung kann in verschiedenen Formen stattfinden. So gibt es freiwillige Versteigerungen, die entweder als Auktion oder Räumungsverkauf stattfinden ebenso, wie behördlicher Versteigerungen in Form von Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung.
VerspätungszuschlagBei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei einem entschuldbaren Versäumnis wie z.B. Krankheit kann von dieser Maßnahme abgesehen werden. Der Verspätungszuschlag darf 10% der geschuldeten Steuer nicht übersteigen und höchstens 25.000 EUR betragen.
VertreterSiehe
Makler
VertragEin Vertrag setzt mindestens zwei Willenserklärungen voraus, um wirksam zu Stande zu kommen. Dabei verpflichtet sich die eine Partei zur Zahlung eines Entgeltes während dem die andere Partei zur Leistung oder Lieferung verpflichtet wird. Zweiseitige Rechtsgeschäfte oder Verträge können in Verpflichtungs- und Verfügungsverträge gegliedert werden. Dabei sind Verpflichtungsverträge für beide Seiten verpflichten, so z. B. der Kaufvertrag. Einseitig verpflichtende Verträge können beispielsweise das Versprechen einer Schenkung sein. Der Übereignungsvertrag könnte ein Beispiel für einen Verfügung sein.
UStIdNrDie Umsatzsteueridentifikationsnummer wird mit UStIdNr abgekürzt oder oft nur Umsatzsteueridentnummer genannt. Dieses vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene Kürzel wird jedem Unternehmer auf Antrag erteilt. Dies kann bei Existenzgründern schon im steuerlichen Erfassungsbogen geschehen. Die UStIdNr ist für jeden Unternehmer verpflichtend, sofern er am innergemeinschafltichen Handel teilnimmt, also Waren oder Dienstleistungen in der Europäischen Union einkauft oder verkauft. Die UStIdNr besitzt folgende Form: DExxxxxxxxx und muss auf sämtlichen Ausgangsrechnungen des Unternehmers ersichtlich sein. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer dient der Nachprüfung einer korrekten Umsatzsteuerzahlung im europäischen Warenverkehr und Dienstleistungsbereich. Der Unternehmer teilt seinem europäischen Geschäftspartner durch diese Identifikationsnummer seinen Unternehmerstatus in Deutschland mit und kann dadurch ohne den Aufschlag der ausländischen Umsatzsteuer Waren oder Dienstleistungen einkaufen. Ebenso verhält sich der Umsatzsteuerausweis beim Export. Sofern der ausländische Erwerber seine UStIdNr dem deutschen Exporteure vorliegt, wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.
Unentgeltliche WertabgabeUnter der unentgeltlichen Wertabgabe ist die Verwendung von Gegenständen oder Leistungen des Unternehmens für private Zwecke zu verstehen. So zählt die Nutzung des betrieblichen Telefons oder die des Kfz zu den unentgeltlichen Wertabgaben im Unternehmen. Ebenso kann die Entnahme von Waren für den privaten Verzehr zu den unentgeltlichen Wertabgaben gerechnet werden. Die unentgeltlichen Wertabgaben werden gewinnerhöhend erfasst, so dass der Unternehmer dem Privatmann gegenüber keinen Vorteil hat. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen auch die auf die Gegenstände oder Leistungen entfallende Umsatzsteuer korrigieren. Der Wertansatz bei einer Warenentnahme ist dabei der zugrundeliegende Einkaufspreis der Waren. Beispiel für die Warenentnahme Die Betreiberin einer Herrenboutique entnimmt ihrem Geschäft eine Krawatte für ihren Ehemann mit einem Einkaufswert in Höhe von 30,00 EUR ohne Umsatzsteuer. Sie muss die Entnahme der Krawatte im Rahmen der unentgeltlichen Wertabgabe mit 30,00 EUR zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer (4,80 EUR) also insgesamt 34,80 EUR gewinnerhöhend erfassen.
UnfallversicherungNeben der privaten Unfallversicherung, welche die finanziellen Folgen eines Unfalls im privaten, geschäftlichen oder beruflichen Bereich absichert, existiert gerade für Unternehmer die Möglichkeit oder Verpflichtung der Beitragszahlung in die gesetzliche Unfallversicherung. Diese wird von den Berufsgenossenschaften getragen. Daneben hat der Unternehmer auch im Umlageverfahren Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung seiner Arbeitnehmer zu zahlen. Sämtliche Zahlungen an die Berufsgenossenschaften stellen Betriebsausgaben dar, während die Zahlungen an eine private Unfallversicherung nicht betrieblich veranlasst sind und nur im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe abzugsfähig sein können.
UnternehmergesellschaftDie Unternehmergesellschaft (UG) ist eine neue Deutsche Rechtsform, welche im Jahr 2008 der GmbH eine kleine Tochter bescherte. Vereinfachte Gründungsmodalitäten sowie ein Haftungskapital von mindestens einem Euro sind die Eckpunkte der Unternehmergesellschaft. Es besteht die Möglichkeit die UG in eine GmbH umzuwandeln, nachdem das Stammkapital von 25.000 EUR erreicht wurde. Vom Jahresüberschuss ist bis dahin jeweils 25% in eine entsprechende Rücklage einzustellen. Die Unternehmergesellschaft ist besonders für Existenzgründer interessant, da der hohe Kapitalbedarf für das Stammkapital einer GmbH nicht auf einen Schlag aufgebracht werden muss. Auch die englische Limited ist durch die Unternehmergesellschaft für den deutschen Eistenzgründer mehr und mehr in den Schatten gerückt.
UnternehmerlohnDer Unternehmerlohn stellt in der Regel eine kalkulatorische Größe innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens dar. Bei Einzelunternehmen und auch Personengesellschaften ist ein Unternehmerlohn keine Betriebsausgabe. Der Unternehmerl...
UmlaufvermögenAls Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände eines Unternehmens bezeichnet, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen. Das Umlaufvermögen umfasst demnach Vermögensgegenstände, die sich nur kurze Zeit im Unternehmen befinden, da sich ihr Bestand durch Abgänge oder Zugänge laufend ändert. Zum Umlaufvermögen zählen Vorräte, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und Kassenbestände.
ArbeitsagenturIm Zuge der Hartz-Reformen wurden nicht nur die Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten neu geordnet sondern es erfolgte auch eine Umbenennung der ehemaligen Arbeitsämter in Arbeitsagenturen. Die Agenturen für Arbeit erfüllen als Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) deren Aufgaben auf regionaler Ebene. Dazu gehören unter anderem die Zahlung von Arbeitslosengeld I, als Bestandteil der Sozialversicherungsleistung, die Vermittlung von Beschäftigungsverhältnissen an Arbeitssuchende sowie die Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene. Auch Gründungszuschüsse für Existenzgründer werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von den Arbeitsagenturen gezahlt.
UmsatzEin Unternehmen verkauft seine hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus dieser, für das Unternehmen gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einer bestimmten Periode, werden als Umsatz bezeichnet. Erlösschmälerungen, wie Skonto, Rabatte oder Boni müssen von der Gesamtleistung des Unternehmens abgezogen werden, sie sind kein Umsatz. Die Umsatzsteuer zählt ebenfalls regelmäßig nicht zum Umsatz. (§277 HGB) Vereinfacht kann der Begriff Umsatz auf folgende Formel gebracht werden:
UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer als eine Verbrauchsteuer besteuert die Wertschöpfung bei Unternehmen. Sie wird auch umgangssprachlich als Mehrwertsteuer bezeichnet. Die Umsatzsteuer wird auf alle Lieferungen oder Leistungen, die ein Unternehmer gegen Bezahlung im Inland erbringt erhoben. Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt anmelden. Er darf die ihm in Rechnung gestellte Vorsteuer mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen. Die Differenz ist daher eine Umsatzsteuererstattung, sofern die Vorsteuer betragsmäßig größer als die Umsatzsteuer war oder eine Umsatzsteuerzahlung für den umgekehrten Fall. Beispiel: Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer erhält eine Rechnung über eine Warenlieferung in Höhe von 1.160,- EUR inkl. Umsatzsteuer. Er kann aufgrund der Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes die enthaltene Umsatzsteuer ( Vorsteuer genannt) vom Finanzamt erstattet bekommen. Wenige Tage später verkauft er die Ware für 3.480,- EUR. Da er nach dem Umsatzsteuergesetz seine Umsätze beim Finanzamt versteuern muss, hat der Unternehmer aus dieser Rechnung 480,- EUR Umsatzsteuer dem Finanzamt abzuführen. Nach Abzug des Vorsteuerbetrages aus dem Kauf der Ware muss er noch 320,- EUR (480,- EUR Umsatzsteuer - 160,- EUR Vorsteuer) an das zuständige Finanzamt zahlen.
Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerSiehe UStIdNr.
UmsatzsteuerverprobungEine spezielle Form der Verprobung stellt die Umsatzsteuerverprobung dar. Durch diese Maßnahme soll überprüft werden, ob der Buchhaltung Fehler unterlaufen sind. Bei der Umsatzsteuerverprobung wird der zulässige Vorsteuerabzug der einzelnen Aufwandskonten aufaddiert und mit dem Saldo der Vorsteuerkonten verglichen. Bei diesem direkten Vergleich darf es zu keinen großen Abweichungen kommen. Die Differenz sollte unter 0,5% des Gesamtaufwands liegen, da andernfalls von größeren Fehlbuchungen oder steuerlichen Fehleinschätzungen auszugehen ist. Diese müssen im Zuge des Jahresabschlusses korrigiert werden. Äquivalent zur Vorsteuerverprobung kann auch die Umsatzsteuer erprobt werden, was in der Regel als einheitlicher Vorgang unter dem Stichwort Umsatzsteuerverprobung gefasst wird. Bei der Umsatzsteuerverprobung wird ebenso vorgegangen, so dass zunächst alle Ertragskonten zu überprüfen sind und daraus eine Gesamtumsatzsteuerlast ermittelt werden muss. Diese wird dann mit den Seiten aber Umsatzsteuerkoten verglichen, wobei ebenfalls keine wesentlichen Differenzen auftreten dürfen. Über die Umsatzsteuerverprobung hinaus können weitere Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden. So werden beim Jahresabschluss die regelmäßigen Umsatzsteuerzahlungen und die dazugehörigen Umsatzsteuerberechnungen sowie die jährliche Umsatzsteuerjahresendberechnung mit den vom Finanzamt geführten Aufzeichnungen und den dort eingegangen Zahlungen verglichen und geprüft. Eine Verprobung wird insbesondere bei Steuerprüfungen durch das Finanzamt durchgeführt, um etwaige Betrugsversuche oder Steuerhinterziehungen in ...
T-KontoSiehe Konto.
UmschuldungUnter dem Begriff Umschuldung versteht man das Umschulden von Krediten. Damit ist die Verlagerung eines Kredites von einem Kreditinstitut zu einem anderen gemeint. Das Umschulden von Krediten wird sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen gemacht. Die Kreditumschuldung dient in erster Linie der Kostenersparnis. Die Umschuldung von Krediten führt in den meisten Fällen zu einer Reduzierung des Zinssatzes und somit der jährlichen Zinsbelastung. Eine Umschuldung kommt meist dann in Frage, wenn eine Firma Liquiditätsengpässe oder ein Problem mit der Bonität hat.
Typisch stille GesellschaftEine typisch stille Gesellschaft ist die Beteiligung einer natürlichen oder juristischen Person mit Vermögenseinlage am Handelsgewerbe eines anderen, bei der der Gesellschafter am Gewinn und nach Vereinbarung auch am Verlust nicht aber am Vermögen des Unternehmens beteiligt ist. Der Unterschied von typisch stiller Gesellschaft und atypisch stiller Gesellschaft liegt in der steuerlichen Einordnung der Einkünfte aus der stillen Beteiligung als Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei der typischen stillen Gesellschaft obliegt die Geschäftsführung ausschließlich dem Inhaber des Handelsgeschäfts. Dieser führt die Geschäfte in eigenem Namen für gemeinschaftliche Rechnung. Selbst eine dem stillen Gesellschafter erteilte Prokura beeinflusst nicht die Leitungsmacht des Inhabers, da dieser lediglich im Außenverhältnis mit Wirkung für und gegen das Handelsgeschäft vertreten wird.
TragfähigkeitsbescheinigungUnter der Tragfähigkeitsbescheinigung versteht die Arbeitsagentur die nach Sozialgesetzbuch zur Existenzgründung und Existenzgründerförderung mit dem Gründungszuschuss vorzulegender Bescheinigung zur Tragfähigkeit, also Rentabilität des angestrebten Gründungsvorhabens. Die Tragfähigkeitsbescheinigung muss von einer fachkundigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Hausbank, Fachverband oder von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Gründungszentrum oder einer lokalen Gründungsinitiative) ausgestellt werden. In der Regel wird dafür eine Bearbeitungsgebühr verlangt, die der Gründer zu zahlen hatten. Die Tragfähigkeitsbescheinigung zielt dabei auf den Existenzgründer als Personen, seinem Vorhaben und dem damit Zusammenhang stehenden Umsätzen, Betriebsergebnis, Kapitalbedarf, Einkommen sowie den fachlichen und branchespezifischen Fähigkeiten des Existenzgründers ab. Aber auch die kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnisse sowie Zulassungsvoraussetzungen werden von der fachkundigen Stelle geprüft. Insgesamt endet die Tragfähigkeitsbescheinigung mit der Einschätzung zum Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt, was von der fachkundigen Stelle mit ja oder nein zu beantworten ist.
TransportkostenZu den Transportkosten werden alle mit einem Transport in Verbindung stehenden Kosten gerechnet. Dabei ist zwischen steuerlich abzugsfähigen Kosten und kalkulatorischen Kosten zu unterscheiden, welche nur zur Ermittlung eines Transportpreises dienen. Zu den Transportkosten zählen insbesondere Fahrzeugkosten, Kraftstoffkosten, Personalkosten, Instandhaltungskosten, Zölle und ähnliche Kosten, Zinsaufwand, Versicherungen, Steuern, Mautgebühren, Verwaltungskosten des Transports.
TrendprodukteTrendprodukte sind Artikel oder Waren, welche aufgrund einer Modeerscheinungen, eines Trends oder Hypes' momentan sehr stark nachgefragt sind. Aufgrund dieser hohen Nachfrage, ist der Preis für Trendprodukte im allgemeinen sehr hoch.
TrinkgeldUnter einem Trinkgeld versteht sich der zusätzliche finanzielle Aufwand im Rahmen einer Lieferung oder Leistung. Das Trinkgeld wird sehr häufig im Gaststättengewerbe, Hotelgewerbe oder der Gastronomie dem Kellner oder der Bedienung gezahlt. Für Unternehmer kann das Trinkgeld auch als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, sofern die Quittung oder Rechnung der Bewirtung ordnungsgemäß ausgefüllt wurde.
TrivialprogrammEin Trivialprogramm ist eine standardisierte Software und gehört zu den immateriellen, also nicht körperlichen Vermögensgegenständen. Das Trivialprogramm dient dazu, lediglich Datenbestände, Zahlen oder Buchstaben für jedermann zugänglich abzuspeichern. Trivialprogramme werden den selbständigen, abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgütern zugerechnet. Liegen die Anschaffungskosten einer Software unter 410 EUR, so handelt es sich immer um Trivialprogramme. Die Trivialsoftware kann im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe angesetzt werden.
TonerUnter Toner ist der Farbstoff in Kopierern und Laserdruckern zu verstehen, welcher auf dem weißen Blatt Papier schwarze Zahlen, Buchstaben oder Bilder erscheinen lässt. Der Toner ist dabei in so genannten Tonerkartuschen enthalten, welche regelmäßig, je nach Intensität der Nutzung ausgetauscht werden müssen. Der Toner ist von der Konsistenz eher eine Art schwarzes Grafitpulver. Tonergeräte und Drucker auf Tonerbasis haben den negativen Ruf Feinstaub sowie giftiges Ozon zu erzeugen. Damit steht die Gesundheitsgefährdung im Zwiespalt zur unschlagbaren Wirtschaftlichkeit der Tonergeräte.
TierhalterhaftpflichtversicherungSiehe Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung. Neben der Tierhalterpflichtversicherung existieren auch noch Haftpflichtversicherungen wie Gebäudehaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Haus und Grund Haftpflichtversicherung.
TotalgewinnDer Bundesfinanzhof (BFH) definiert den Totalgewinn als das positive Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Der Totalgewinn ist bei der Ermittlung der Gewinnerzielungsabsicht und der damit zusammenhängenden Liebhaberei eines Unternehmens entscheidend.
TilgungAls Tilgung wird die Rückzahlung einer Schuld oder Verbindlichkeit bezeichnet. Die Tilgung ist dabei ein Teil des Kapitaldienstes, welcher in der Regel aus einem Zinsanteil und dem Tilgungsanteil besteht. Durch eine regelmäßige Tilgung, in den meisten Fällen eine monatliche Zahlung, vermindert sich die Restschuld des Kredites oder des Darlehens. Bei den meisten Bankkrediten wird eine Mindesttilgung von 1% vereinbart.
TelefonakquiseAls Telefonakquise wird die Kundengewinnung im Rahmen eines persönlichen telefonischen Verkaufsgespräches bezeichnet. Man differenziert die Telefonakquise in Kaltakquise und Warmakquise. Als Kaltakquise wird die Kontaktaufnahme zu einem Kunden bezeichnet, zu dem bisher noch keine Geschäftsbeziehung bestand. Nach deutschem Recht ist diese Form des Telefonmarketings gegenüber Privatkunden nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Bei Gewerbetreibenden geht der Gesetzgeber von einer mutmaßlichen Einwilligung, welche sich aus dem Gegenstand des Geschäfts ergeben kann, aus. Als Warmakquise hingegen wird die telefonische Kontaktaufnahme zu schon bestehenden Kontakten bezeichnet. Die Telefonakquise kann ein effizientes Mittel zur Kundengewinnung sein, sofern einige Regeln beachtet werden: Nur durch professionelles Telefonmarketing lassen sich hier nachhaltig Erfolge erzielen. Im Vordergrund des Gespräches sollte zunächst das Schaffen einer Vertrauensebene stehen. Im Informationsgespräch wird dann ermittelt, welches Bedürfnisprofil beim Kunden vorliegt. Ein klarer Vorteil des Telefonmarketings liegt darin, dass direkt auf Fragen und Anmerkungen des Kunden reagiert werden kann. Ein erfolgreiches Akquisegespräch führt dann entweder direkt zu einem Vertragsabschluss bzw. zu einer Bestellung oder aber zur Terminvereinbarung mit einem Außendienstmitarbeiter.
TelefonnutzungUnter Telefonnutzung versteht sich die private Nutzung des betrieblichen Telefons durch den Unternehmer. Dieser Anteil ist gewinnwirksam zu korrigieren und führt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern auch zu einer Umsatzsteuerschuld. Die Ermittlung der Telefonnutzung kann entweder pauschal oder durch einen Einzelverbindungsnachweis geschehen. Sofern für geschäftliche Zwecke ein separater Telefonanschluss vorhanden ist, etwa in einem eigens angemieteten Büro, existiert dahingehend bereits eine Trennung der privaten und dienstlichen Gespräche. Auf die Ermittlung der Telefonnutzung kann in diesem Fall verzichtet werden. Die Telefonnutzung wird buchhalterisch auch als Verwendung von Gegenständen die außerhalb des Unternehmens liegen bezeichnet. Beispiel: Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer nutzt sein dienstliches Telefon auch für private Zwecke. Aus Zeitgründen verzichtet er auf die genaue Ermittlung des privaten Anteils durch den Einzelverbindungsnachweis. Er berechnet die private Telefonnutzung mit 30% pauschal ab. Aus seinen Telefonkosten von insgesamt 500 EUR inklusive Umsatzsteuer berücksichtigt er daher 129,31 EUR als Telefonnutzung gewinnerhöhend. Somit muss er 20,69 EUR Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen.
TarifvertragEin Tarifvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Tarifvertragsparteien abgeschlossen wurde und die Mindeststandarts für alle wesentlichen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der Arbeitnehmer regelt. Im Tarifvertrag werden in der Regel die Bedingungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Überstunden, Urlaubtagen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen etc. festgelegt. Ein Tarifvertrag ist nur dann für ein Arbeitsverhältnis gültig, wenn der Betrieb in den fachlichen und regionalen Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt und wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied der jeweiligen Tarifvertragspartei sind. Sämtliche Tarifverträge sind öffentlich und jederzeit einsehbar, da sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie bei allen Bundesländern in den Tarifregistern hinterlegt werden.
S-AfaSiehe Sonderabschreibung.
TauschDer Tausch ist in § 480 BGB geregelt und ist die im Gesetz verwendete Bezeichnung für einen Tauschvertrag, welcher die Parteien zur gegenseitigen Übertragung des Eigentums an einem bestimmten Gegenstand verpflichtet. Im Gegensatz zum Kaufvertrag ist beim Tausch kein Entgelt zu zahlen sondern eine zuvor vereinbarte Sache als Gegenleistung zu übereignen. Die Vorschriften zum Kaufvertrag finden jedoch beim Tausch analoge Anwendung.
SäumniszuschlagSofern am Fälligkeitstag einer Steuer diese nicht entrichtet wird, muss der Steuerpflichtige einen sogenannten Säumniszuschlag bezahlen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat 1%. Zuvor muss jedoch die fällige Steuerschuld auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet werden. Das Gleiche gilt für zurückzuzahlende Steuererstattungen oder Haftungsschulden. Voraussetzung für die Festsetzung eines Säumniszuschlages ist die Anmeldung sowie die vorherige Festsetzung der Steuer. Auf rückständige steuerliche Nebenleistungen werden keine Säumniszuschläge erhoben, so z.B. auf erhobene Zinsen, den Verspätungszuschlag, das Zwangsgeld oder den Säumniszuschlag selbst. Ein Säumniszuschlag wird nicht erhoben, sofern bei Zahlung der Steuer deren Fälligkeit weniger als drei Tage zurückliegt. Beispiel: Der Unternehmer hat seine Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Da er der Finanzkasse keine Einwilligung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren gegeben hat, muss er den angemeldeten Betrag in Höhe von 235 EUR selbst überweisen. Dies vergisst er prompt und überweist erst nach 35 Tagen den Betrag. Das Finanzamt berechnet für die verspätete Zahlung einen Säumniszuschlag wie folgt: Fällige Steuer: 235 EUR Abrundung auf volle 50 EUR: 200 EUR Anzahl der angefangenen Monate: 2 Fälliger Säumniszuschlag: 4 EUR (1% von 200 EUR x 2 Monate) Der Säumniszuschlag wird bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei der nächsten Zahlung von Steuern automatisch mit eingezogen. Sollte der Unternehmer an diesem Ver...
SynergieDer Begriff Synergie stammt aus dem Griechischen und bedeutet das Zusammenarbeiten bzw. Zusammenwirken von Stoffen oder Kräften mit dem Effekt eines gemeinsamen Vorteils oder Nutzens. In der Wirtschaft nutzt man die Synergie z. B. beim Zusammenschluss zweier Unternehmen, um gemeinsam wettbewerbsfähiger und effizienter zu arbeiten. Die Effekte, welche durch die Synergie auftreten, können allerdings auch in negativer Weise wirken, wenn z. B. bei Fusionen Konkurrenzsituationen entstehen.
SubunternehmenSubunternehmen sind hauptsächlich aus der Baubranche bekannt. Der Hauptauftragnehmer übergibt einzelne Aufträge oder Teilaufträge an einen anderen fremden oder befreundeten Unternehmer der Branche, einen Subunternehmer. Der Subunternehmer ist vertraglich an den Hauptauftragnehmer gebunden. Mit dem eigentlichen Auftraggeber besteht hingegen keine Geschäftsbeziehung. Beispiel Der Bauherr engagiert das Bauunternehmen A für den gesamten Innenausbau seines Hauses. A vergibt einzelne Leistungen wie die Elektroinstallation an den Elektriker E und die Sanitärinstallation an S. E und S sind mittels Werkvertrag als Subunternehmer von A beschäftigt.
SubunternehmerEin Subunternehmer ist ein eigenständiger Unternehmer, welcher aber den Auftrag von einem vorgelagerten Unternehmer erhält. Dabei sind die Konditionen mit dem auftraggebenden Unternehmer zu vereinbaren. Subunternehmer sind häufig im Handwerk anzutreffen. Beispiel: Unternehmer A bekommt den Auftrag eine Lagerhalle zu bauen. Da Unternehmer A dies personaltechnisch gar nicht schaffen kann, vergibt es an Unternehmer B einen Auftrag. Unternehmen B hilft nun bei dem Bauvorhaben und stellt dies Unternehmen A zu vorher vereinbarten Konditionen in Rechnung. Unternehmen B ist in diesem Fall der Subunternehmer.
SubventionenSiehe Subvention.
SubventionSubventionen sind Zahlungen durch den Staat an notleidende Unternehmen oder andere Staaten. Dabei ist nicht immer eine Gegenleistung durch den Helfenden notwendig. Eine Subvention könnte daher mit einer Spende verglichen werden. Subventionen können jedoch unterschiedliche Ausprägungen haben. Zum Beispiel zählen auch zinsvergünstigter Kredite zu den Subventionen. Darüberhinaus staatliche Zuschüsse, Zulagen, Bürgschaften sowie der Verzicht auf Steuerzahlungen. Ein Subvention kann auch der Erlass von Zöllen oder Steuern sein.
SubventionsfinanzierungVom Staat oder anderen Körperschaften werden finanzielle Mittel den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Das kann Form von direkten Zuschüssen, bspw. als Investitionszuschuss erfolgen. Subventionsfinanzierung ist auch die Ersparnis finanzieller Mittel bspw. durch die Gewährung Zinsgünstigerer Kredite. Oft werden besondere Projekte mit der Subventionsförderung unterstützt, wie die Förderung strukturschwacher Regionen oder innovativer Techniken.
StandortanalyseMit der Standortanalyse wird die Frage nach dem geeigneten Standort eines Unternehmens untersucht. Die Wahl des Standortes kann für ein Unternehmen erfolgsentscheidend sein. In der Regel wird zunächst untersucht, welche Bedeutung der Standort überhaupt für das Unternehmen/Geschäft hat. Es wird herausgearbeitet, wie wichtig z. B. die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder das Vorhandensein von Parkplätzen oder anderen Geschäften ist. Anschließend werden alle relevanten Fakten mit folgenden Fragestellungen zusammengetragen:
SteuerbefreiungNicht alle Sachverhalte werden im deutschen Steuerrecht auch steuerpflichtig behandelt. So existieren im Einkommensteuerrecht, im Umsatzsteuerrecht oder im Gewerbesteuerrecht verschiedene Steuerbefreiungen. Umsatzsteuerlich gesehen ist bspw. der Umsatz eines Arztes steuerbefreit, so dass der Arzt auf die von ihm ausgeführten Leistungen keine Umsatzsteuer erheben muss. Im Einkommensteuerrecht sind bspw. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (auch unter dem Namen Harzt IV bekannt) von der Steuer befreit. Steuerbefreiungen werden vom Gesetzgeber festgelegt, können also auch wieder abgeschafft werden, so dass Steuerbefreiungen unterschiedlich ausgeprägt sein können.
SteuerberaterDie Tätigkeit eines Steuerberaters erstreckt sich im Wesentliche auf die steuerliche Beratung seiner Mandanten oder Klienten in Sachen Umsatzsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht oder auch Körperschaftsteuerrecht. Neben der Beratung in Steuerangelegenheiten werden auch Tätigkeiten im Bereich der Lohnbuchführung oder des Rechnungswesens wie zum bsp. der Erfassung und Verarbeitung von laufenden Geschäftsvorfällen getätigt. Die Erstellung einer Bilanz, eines Jahresabschlusses oder einer Steuererklärung darf auch vom Steuerberater durchgeführt werden. In Deutschland ist niemand per Gesetz verpflichtet einen Steuerberater für die Erledigung seiner Steuerangelegenheiten zu nutzen. Diesbezüglich kann auch das Finanzamt, in einigen Fällen Lohnsteuerhilfevereine oder andere zugelassene Berater wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer helfen. Wer alles in Steuerangelegenheiten helfen darf wird im Steuerberatergesetz (StBerG) ab § 3 erläutert.
SteuerbescheidDer Steuerbescheid ist eine Form des Verwaltungsaktes der Steuerverwaltung. Er muss schriftlich erteilt werden. Der Steuerbescheid muss die Steuerart, die Höhe der Steuer sowie den Steuerschuldner benennen. Darüber hinaus ist eine Belehrung über die möglichen Rechtsbehelfe im Steuerbescheid aufzuführen. Die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung muss auch die Frist und die Behörde nennen, wo der Rechtsbehelf einzulegen ist. Der Steuerbescheid wird bspw. für die Einkommensteuer erlassen und nach Abgabe der entsprechenden Einkommensteuererklärung an den Steuerpflichtigen versendet. Der Steuerbescheid enthält ein Datum, von welchem ausgehend der Ablauf der Einspruchsfrist ermittelt werden kann.
SteuerhinterziehungMit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder mit einer Geldstrafe wird derjenige bestraft, welcher Steuern hinterzieht. Steuerhinterziehung begeht, wer den Finanzbehörden steuererhebliche Tatsachen unrichtig oder unvollständig mitteilt. Durch die Selbstanzeige kann der Steuerpflichtige trotz begangener Steuerhinterziehung ein Straffreiheit erwirken. Diese entbindet ihn jedoch nicht von der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern. Bei der Steuerhinterziehung ist auch der Versuch strafbar. Ein Beispiel für die Steuerhinterziehung ist das bewusste Verschweigen von steuerpflichtigen Einnahmen, um auf diese Weise weniger Einkommensteuern zu zahlen.
SteuermesszahlAlle Gewerbetreibenden müssen aufgrund ihres erzielten Gewinns an die Gemeinde oder Stadt, in welcher der Gewerbebetrieb ansässig ist, Gewerbesteuern bezahlen. Die Steuermesszahl ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) festgelegt und stellt den Faktor dar, nach welchem sich die Gewerbesteuer berechnet. Die Steuermesszahl variiert in Abhängigkeit von der Höhe des zu versteuernden Gewinns. Bei Gewerbebetrieben, die von natürlichen Personen oder Personengesellschaften betrieben werden, schwankt die Steuermesszahl zwischen 1 % und 5 %. Bei Kapitalgesellschaften werden konstant 5 % für die Steuermesszahl zugrunde gelegt. Welche Rolle spielt die Steuermesszahl bei der Berechnung der Gewerbesteuer? Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag eines Unternehmens. Der Gewerbeertrag wird mit dem einkommensteuerlichen Gewinn des Unternehmens gleichgesetzt. Dieser ist um die sogenannten Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu senken. Nach der Absetzung von gesetzlichen Freibeträgen und einer Rundung auf volle 100 EUR, wird die Steuermesszahl auf den verbleibenden Gewerbeertrag angewandt. Das Resultat stellt den sogenannten Steuermessbetrag dar. Dieser wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde oder Stadt multipliziert. Das Ergebnis dieser Berechnung ist die Gewerbesteuer des Unternehmens auf den Gewerbeertrag, also den zu versteuernden Gewinn. Berechnungsschema zur Gewerbesteuer: Siehe Gewerbesteuer.
SteuernummerDie Steuernummer ist eine an jede steuerpflichtige Person vergebene Nummer. Sie wird jeder natürlichen bzw. juristischen steuerpflichtigen Person zugeordnet. Unter der ihr zugeordneten Steuernummer wird die Person beim Finanzamt geführt. Um das Verfahren der elektronischen Steuererklärungen (ELSTER) zu vereinfachen, wurde seit Anfang 2008 eine neue und bundeseinheitlich gleiche Steuernummer eingeführt - die sogenannte Steueridentifikationsnummer.
SteuerprogressionDie im deutschen Einkommensteuerrecht integrierte Steuerprogression hat zur Folge, dass der Steuersatz einer einkommensteuerpflichtigen Person mit der Einkommenssteigerung überproportional ansteigt. Beispiel (mit selbstgewählten Zahlen) zum progressiven Steuersatz in Deutschland: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 10.000 EUR liegt der Steuersatz bei 15%. Bei Verdopplung des zu versteuernden Einkommens auf 20.000 EUR steigt der Steuersatz um mehr als das doppelte auf bspw. 32% an. Anhand dieses Beispiels kann die Progression des Steuersatz veranschaulicht werden.