
ist, wer gegen Entgelt eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachweist oder einen Vertrag vermittelt. Der M. ist bereits dem griechischen und römischen Altertum bekannt. Im Mittelalter entwickelt sich der M. vielleicht zuerst in Italien (Genua 1154), wo Maklerzwang besteht und der Makler als objektiver Dritter von beiden Geschäftspartner...
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(broker) Jemand, der auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Kaufinteressenten mit einem Verkäufer zusammenbringt. Im Erfolgsfall erhält der M. eine Courtage (Provision).
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=M&id=16665&page=1

ehedem auch: »Unterkäufer, Mäkler«; Marktakteur, welcher im Auftrage anderer Personen nach deren Weisung gewerbsmäßig Vertragsabschlüsse vermittelt. Als außenstehender Börsenmakler fungiert er regelmäßig als Beauftragter ('
agent') in einer Vertragsvermittlerfunktion für ...
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(broker) Jemand, der auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Kaufinteressenten mit einem Verkufer zusammenbringt. Im Erfolgsfall erhlt der M. eine Courtage (Provision).
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(vgl. Amtlicher Makler, Freimakler)
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= Bezeichnung für Firmen im Hafen, die für Schiff, Ladung und Besatzung als Treuhänder zwischen Reedern, Spediteuren, Behörden usw. alles Nötige erledigen.
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ist eine Person, die Gelegenheiten zum Abschluß von Verträgen nachweist oder Verträge vermittelt. Man unterscheidet grundsätzlich den Börsenmakler, den Handelsmakler und den Zivilmakler.
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Ein Makler ist ein gewerbsmäßiger Vermittler, der für andere Wertpapier-, Devisen- oder Warengeschäfte tätigt. > Amtliche Makler vermitteln zumeist zwischen Börse und dort vertretenen Kreditinstituten. Die > freien Makler tätigen auch Eigengeschäfte. Die > Courtage beträgt meist einen...
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Ein Makler ist ein gewerbsmäßiger Vermittler, der für andere Wertpapier-, Devisen- oder Warengeschäfte tätigt.Amtliche Makler vermitteln zumeist zwischen Börse und dort vertretenen Kreditinstituten. Die freien Makler tätigen auch Eigengeschäfte. Die Courtage beträgt meist einen Prozentpunkt der Umsa...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Ein Makler ist ein Gewerbetreibender, der mögliche Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen nachweist und vermittelt.
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1) Vermittler, der für Rechnung des Kunden, aber in eigenem Namen gewerbsmässig an der Börse Geschäftsabschlüsse tätigt (speziell in den USA und Grossbritannien üblich). An den Schweizer Börsen üben konzessionierte Banken und Effektenhandelsfirmen diese Funktion aus.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Eine Person die gewerbsmäßig Verträge zur Vermittlung oder Veräußerung von Waren, Wertpapieren, Versicherungen oä. An andere Personen vermittelt ist ein Makler. Ein ständiger Vermittlungsvertrag zwischen den beiden Partien ist dabei nicht erforderlich. Andernfalls handelt es sich um einen Vertreter.
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Eine Person die gewerbsmäßig Verträge zur Vermittlung oder Veräußerung von Waren, Wertpapieren, Versicherungen oä. An andere Personen vermittelt ist ein Makler. Ein ständiger Vermittlungsvertrag zwischen den beiden Partien ist dabei nicht erforderlich. Andernfalls handelt es sich um einen Vertreter.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Im Versicherungsgewerbe: kaufmännisch und technisch vorgebildeter, selbständiger Vollkaufmann, der für Versicherungssuchende die Vermittlung von Verträgen übernimmt. Ein Versicherungsmakler kann nicht gleichzeitig Versicherungsvertreter sein. Für die einem Unternehmen nach freiem Ermessen zugeführte...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Bezeichnung für eine Einzelperson oder Firma, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer agiert. Natürlich nur gegen eine Gebühr.
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https://www.forextausch.net/1407/#A

english: estate agent; broker Makler sind Gewerbetreibende, die Verträge vermitteln. Zu unterscheiden ist zwischen Zivilmaklern und Handelsmaklern. Handelsmakler befassen sich nur mit der Vermittlung von Verträgen über Gegenstände, die im Rahmen des Handelsverkehrs eine Rolle spielen (Waren, Wertpapiere, Versicherungen, Güterbeförderungen, Sc...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Der Begriff des Maklers (früher Mäkler) bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. Das gesetzliche Leitbild dieses Berufs kommt im deutschen Zivilrecht in den Bestimmungen über den Maklervertrag (§§ 652 ff. BGB) bzw. über den Handelsmakler (§§ 93 ff. HGB) zum Ausdruck. Bei dem Maklervertrag hand...
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https://www.kredit-vergleich.de/m/makler.htm

Makler ist gemäß § 652 BGB, wer Gelegenheiten für den Abschluss von Verträgen nachweist. Kommt aufgrund des Nachweises ein Vertrag zustande, hat der Makler Anspruch auf den Maklerlohn Vermittelt der Makler ein Geschäft mit sich selbst (Eigengeschäft) oder ist der Makler mit der anderen Partei des Vertrages verflochten, entfällt der Anspruch...
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https://www.lexexakt.de/glossar/makler.php

Makler (v. ndl. makeln = machen, tun, handeln; seit dem 13. Jh. als mnd. maekeler belegt, seit dem 17. Jh. auch im Hdt. gebräuchlich; mhd. köufel, köufelaere = Händler, Vermittler). Fernhandelsleuten war im HMA. und SMA. an allen bedeutenden Handelsplätzen des christl. Abendlandes üblicherweise verb...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
(Börse & Finanzen) Ein Makler ist eine Person, die als Agent ein Geschäft, einen Verkauf oder einen Vertrag für jemand anderes vermittelt...
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https://www.onpulson.de/lexikon/2980/makler/

Makler (Handelsmakler, Mäkler, Sensal, ital. Sensale, franz. Courtier, engl. Broker), Unterhändler, dessen Beruf in der unparteiischen Vermittelung von Verträgen besteht, während der Agent die Vermittelung im Interesse einer Partei betreibt. Die Bedeutung des Maklergewerbes liegt einmal darin, daß auf Börsen (Effekten-, Produkten- und WarenbÃ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Ein Marktmittler. Dessen Aufgabe liegt darin, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen. Anders ausgedrückt: Marktmittler beschäftigen sich damit, für ein bestehendes, in Entstehung begriffenes oder geplantes Produkt Abnehmer zu finden bzw. einem Nachfrager ein bedürfnisgerechtes Produkt anzubieten (vertiefend siehe Immobilienmakler – Zunft im ...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

(Text von 1910) Zwischenhändler
1). Unterhändler
2). Mittelmann, Vermittler
3). Makler
4). Agent
5). Negoziant
6). Ein
Zwischenhändler ist ein solcher, der zwischen
Produzenten und
Konsumenten in der Mitte steht und den Verkauf der Waren vermittelt. Der
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(mittelniederdeutsch mekelen 'Geschäfte vermitteln', auch Mäkler), selbstständiger Kaufmann, der gewerbsmäßig Verträge vermittelt (§§ 93 folgende HGB); der im Hafen oft als Treuhänder für Schiff, Ladung und Besatzung und vermittelnt zwischen Reedern, Spediteuren, Behörden usw. tätig wird.
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https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/M.htm

Handelsmakler oder Zivilmakler.
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