
Beim Grundbuchamt geführtes Hilfsregister, in das sich jeder Grundpfandgläubiger und Pfandgläubiger an Grundbuchforderungen (z.B. Gläubiger an Eigentümerschuldbriefen) eintragen lassen kann. Der Grundbuchverwalter ist verpflichtet, die eingetragenen Gläubiger über alle grundbuchlichen Verfügungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Grundst...
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