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Gebühren Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Gebühren, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, aber nur als ein unpersönliches Zeitwort, oder doch nur in der dritten Person üblich ist, den Pflichten oder Rechten aller Art, dem Wohlstande, den Umständen gemäß seyn. 1) Überhaupt,...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_585

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Gebühren Logo #42072Öffentliche Abgaben, die als Gegenleistung für eine konkrete öffentliche Leistung zu entrichten sind. Im Unterschied zu Steuern, die keinen Anspruch auf eine Gegenleistung begründen, und zu Beiträgen entsteht die Gebührenpflicht erst durch tatsächliche individuelle Inanspruchnahme ode...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Gebühren Logo #42065sind wie Beiträge und Steuern öffentliche Abgaben. Die öffentlichen Verwaltungen werden häufig nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Interesse des einzelnen tätig. Die Gebühren sind vom Gebührenpflichtigen für eine besondere Inanspruchnahme zu entrichten, z.B. für einen Verwaltungsakt ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Gebühren Logo #42083Kosten die im Rahmen der Vollstreckung dem Vollstreckungsschuldner zu Last gelegt werden sind in Gebühren und Auslagen untergliedert. Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren, Wegnahmegebühren und Verwertungsgebühren erhoben. Pfändungsgebühr: Die Pfändungsgebühr wird für die Pfändu...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Gebühren Logo #42134Gebühren sind Vergütungen, die der Einzelne für die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistung einer Behörde, eines Gerichts, einer Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts zu zahlen hat. Sie zählen neben Steuern und Beiträgen zu den Abgaben. Gebühren, Finanzwissenschaft: von einer öffentl...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Gebühren Logo #42134Gebühren, allgemein: Entgelt für geleistete Dienste von Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren u. a.; die Höhe ist in Gebührenordnungen festgelegt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Gebühren Logo #42221Gebühren sind Aufwendungen für die tatsächliche Inanspruchnahme von konkreten Gegenleistungen. Im Gegensatz zu den Beiträgen und Steuern werden Gebühren pro Nutzungsakt erhoben, wodurch dem Einzelnen ein unmittelbarer Vorteil entsteht. Gemäß der Marktnähe ord...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42221

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Gebühren Logo #42185Gebühren sind Abgaben, die meist über einen längeren Zeitraum anfallen. Sie werden von Bürgern für die Inanspruchnahme öffentlicher Leitungen entrichtet.
Gefunden auf https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

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Gebühren Logo #42050Eine Gebühr ist eigentlich ein Entgelt für eine hoheitliche Aufgabe. Gebühren könnten demnach nur vom Staat erhoben werden. Inzwischen hat sich der Begriff aber längst außerhalb dieser Definition verselbständigt. So etwa als Bezeichnung für Entgelte für Dienstleistungen von Kreditinstituten. ...
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Gebuehren.html

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Gebühren Logo #42295Gebühren nennt man in der Finanzverwaltung die besondern Vergütungen, welche von den Zahlungspflichtigen für unmittelbar von ihnen veranlaßte öffentliche (Staats-, Gemeinde-) Leistungen oder für Benutzung von öffentlichen (Staats-, Gemeinde-) Anstalten erhoben werden. Da sie in besondern Fällen gezahlt werden, während die Steuern allgemein...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Gebühren Logo #42175(Text von 1910) Gehören 1). Gebühren 2). Ohne was ein anderes nicht sein kann, das gehört zu ihm. Das Ganze kann nicht ohne seine Teile sein, der Teil gehört also zu dem Ganzen; der Mond gehört zum Sonnensystem, er ist ein Teil von diesem; das Unterhaus gehört zur ...
Gefunden auf https://www.textlog.de/38900.html

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Gebühren Logo #42145s. Diensteinkommen und Reisekosten.
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

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Gebühren Logo #42880sind wie Beiträge und Steuern öffentliche Abgaben . Die öffentlichen Verwaltungen werden häufig nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Interesse des einzelnen tätig. Die Gebühren sind vom Gebührenpflichtigen für eine besondere Inanspruchnahme zu entrichten, z.B. für einen Verwaltungsakt wie Bau- oder Gewerbeerlaubnis (Verw......
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gebuehren/gebuehren.htm
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