
Bestimmten Körperschaften wurde zeitweise das Recht zur gebührenfreien Postbeförderung zugestanden. Dazu wurden kursierende Dauermarken amtl. durchlocht, um so eine Kontrolle zu gewährleisten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42010

gebuehrenfreiheitsmarke - Diese Marken werden in einigen Ländern (z. B. Italien, Portugal, Schweiz etc.) verwendet für Postsendungen, die portofrei sind.
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https://www.phila-lexikon.de/
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