
(lat. contractus [M.] aestimatorius) ist ein bereits dem römischen Recht bekannter Vertrag (Innominatrealkontrakt), bei dem innerhalb einer bestimmten Zeit entweder ein Preis geliefert oder eine übergebene Sache zurückgegeben werden soll.Kaser § 45 I 1; Hübner; Bucher, E., Der Trödelvertrag, in: Innominatverträge, 1988, 95
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Beim T. übernimmt der Trödler - oftmals gebrauchte - Sachen des Auftraggebers zum Verkauf für diesen. Der T. ist im Gesetz nicht geregelt. Je nach Abrede liegt Kauf (bei endgültiger Übernahme), Kommission, u.U. auch Mäklervertrag vor; es kann aber auch, wenn der Veräußerer den Erlös schuldet, Darleh...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/t/Troedelvertrag.htm

Beim Trödelvertrag übernimmt der Trödler - oftmals gebrauchte - Sachen des Auftraggebers zum Verkauf für diesen. Der T. ist im Gesetz nicht geregelt. Je nach Abrede liegt Kauf (bei endgültiger Übernahme), Kommission, u.U. auch Mäklervertrag vor; es kann aber auch, wenn der Veräußerer den Erlös schul...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Trödelvertrag (Contractus aestimatorius), der Vertrag, vermöge dessen jemand einem andern eine Sache mit der Auflage übergibt, nach einer gewissen Zeit entweder diese Sache zurückzugeben, oder einen bestimmten Geldbetrag dafür zu überliefern. Die ûbergabe jener Sache erfolgt in der Erwartung, daß der Trödler dieselbe zu verkaufen suchen we...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Beim Trödelvertrag übernimmt der Trödler - oftmals gebrauchte - Sachen des Auftraggebers zum Verkauf für diesen. Der T. ist im Gesetz nicht geregelt. Je nach Abrede liegt Kauf (bei endgültiger Übernahme), Kommission , u.U. auch Mäklervertrag vor; es kann aber auch, wenn der Veräußerer den Erlös schuldet, Darlehen gewollt sein (contractus....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/troedelvertrag/troedelvertrag.htm
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