
Urkunde, die bestimmte Rechte, etwa die Miteigentümerschaft an einem Unternehmen, verbrieft.
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ist eine Urkunde, deren Innehabung Voraussetzung für die Geltendmachung des in ihr verbrieften Rechtes ist. Die erst von Heinrich Brunner zusammengefassten Wertpapiere erscheinen in Frühformen an oberitalienischen Handelsplätzen seit dem 12. Jh. Im Vordergrund steht dabei der Wechsel. In der frühen Neuzeit gewinnt das W. allgemeinere Bedeutung....
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Aktie
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Urkunde, die bestimmte Rechte, etwa die Miteigentümerschaft an einem Unternehmen, verbrieft.
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Schuldurkunde, die ein finanzielles Recht verbrieft, das ohne diese diese Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Beispiele für Wertpapierte sind Banknoten, Schecks, Anleihen und Aktien.
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Der Sammelbegriff Wertpapier umfasst Urkunden, die das Recht zum Besitz dieser verbriefen. Unter den Begriff Wertpapier fallen zum Beispiel: Anleihen, Aktien, Banknoten, Scheck, Wechsel und Hypot..
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Urkunde, in denen ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechtes zumindest der Besitz der Urkunde erforderlich ist. Wertpapiere sind z.B.: Banknoten, Schecks, Wechsel, Aktien, Anleihen, Hypothekenbriefe. Die Übertragung der Rechte erfordert die Vorlage oder Übergabe des Wertpapiers. Im engeren Sinne ...
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Gruppe der holzfreien, aus zähen Rohstoffen gearbeiteten Papiere. Meist mit Sicherheitswasserzeichen für Dokumente, Banknoten, Wertmarken, usw...
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Unter einem Wertpapier versteht man eine Urkunde, die eine Forderung oder auch eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft schriftlich festhält. Ein Wertpapier ist somit ein Recht, welches dann geltend gemacht wird, wenn Besitz über dieses Wertpapier erlangt wurde.Die bekannteste Form aller Wertpa...
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(engl. security, bond, commercial paper) Nach allgemeiner rechtlicher Definition sind Wertpapiere «Urkunden, die ein Vermögensrecht in der Weise verbriefen, dass es ohne den Besitz der Urkunde nicht geltend gemacht oder übertragen werden kann». Der Wertpapierbegriff beinhaltet somit folgende Merkmal...
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Das Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft. Ohne das Wertpapier kann das Recht nicht geltend gemacht werden. Nach der Art der Übertragbarkeit wird in Inhaber-, Namens- und Orderpapiere unterschieden. Wertpapiere sind zum Beispiel Aktien, Anleihen, Schecks und Wechsel. Börsenfä...
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Unterscheidung von Wertpapieren nach der Art der Übertragung des verbrieften Rechts, nach der Art... Wertpapier, im Rechtssinn eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht derart verbrieft, dass seine Ausübung vom Besitz der Urkunde abhängig ist. Die papiermäßige Verkörperung garantiert ei...
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Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die den Besitz an einem Unternehmen bescheinigt. Dieser Besitz ist jedoch nicht ein Besitz, indem das Unternehmen jemanden vollständig gehört, sondern ein Besitz, einer kleinen Teilmenge des Unternehmens. Je mehr Wertpapiere man besitzt, desto mehr Anteile an einem U...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Sammelbezeichnung für Urkunden, die ein Vermögensrecht verbriefen. Ohne die Urkunde kann dieses Recht jedoch weder geltend gemacht noch übertragen werden
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Urkunde über Vermögensrechte, deren Ausübung und Übertragung auf andere an den Besitz der Urkunde gebunden sind. Der Inhaber von Wertpapieren kann seine Rechte aufgrund der Urkunden ausüben oder durch deren Übergabe auf andere übertragen, z.B. verkaufen oder verschenken. Die bekanntesten börsegehandelten Wertpapiere sind Aktien und Anleihen...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42306

Gruppe der holzfreien, aus zähen Rohstoffen gearbeiteten Papiere. Meist mit Sicherheitswasserzeichen für Dokumente, Banknoten, Wertmarken, usw...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42417

Urkunde über Vermögensrechte. Ein Wertpapier besitzt einen bestimmten Wert, den so genannten Nennwert. Wertpapiere werden an der Börse gehandelt. Man unterscheidet zwischen Aktien sowie Pfandbriefen und Anleihen. Aktien variieren in ihren Gewinnausschüttungen und sind damit risikoreicher als ...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Wertpapier.html

Urkunde über den Anteil an einem Unternehmen (Aktie, Schuldschein, Anleihe ...)
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https://www.infoquelle.de/wirtschaft/wirtschafts-glossar/

Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist.Oftmals werden unter Wertpapieren in erster Linie Aktien, Schuldverschreibungen und Investment-Zertifikate verstanden.Quelle: bvi Glossar Home
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https://www.investmentfonds.de/glossar_Wertpapier.html

Das Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft. Börsenfähige Wertpapiere werden auch als Effekten bezeichnet. Ohne das Wertpapier kann das Vermögensrecht nicht geltend gemacht werden. Wertpapiere sind z. B. Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Anleihen und Investmentanteile.
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https://www.investor.bayer.de/aktie/glossar/

Man versteht darunter im weitesten Sinn Urkunden, in denen ein bestimmtes Recht verbrieft, wobei jedoch die Geltendmachung dieses Rechtes zumindest an die Innehabung (bzw. Eigentum) der Urkunde gebunden ist. So ist selbst eine Kinokarte ein Wertpapier, weil sie denjenigen, der die Karte besitzt, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit an e...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Urkunde über privatrechtliche Besitzverhältnisse, die ein Recht verbrieft, wobei zur Ausübung des Rechts der verbriefte Besitz erforderlich ist. Die Klassifikation von Wertpapieren kann nach folgenden Kriterien erfolgen: Art des verbrieften Rechts: - Mitgliedschaftspapiere (Aktien, Zwischenschein) - sachenrechtliche Papiere (z.B. Hypothekenbrief...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Börse & Finanzen) Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft wie zum Beispiel eine Aktie oder ein festverzinsliches Wertpapier. .. & Onpulson.de
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https://www.onpulson.de/lexikon/5447/wertpapier/

< (engl. security, bond, commercial paper ) Nach allgemeiner rechtlicher Definition sind Wertpapiere «Urkunden, die ein Vermögensrecht in der Weise verbriefen, dass es ohne den Besitz der Urkunde nicht geltend gemacht oder übertragen werden kann». Der Wertpapierbegriff beinhaltet somit folgende Merkmale: Wertpapiere entstehen durch Verbriefun.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wertpapier/wertpapier.htm

Urkunde über ein Vermögensrecht, bei dem das Recht an den Besitz der Urkunde gebunden ist. Unter die Wertpapiere fallen z. B. der Wechsel und der Hypothekenbrief. Im engeren Sinne meint der Begriff Papiere, die an der Börse gehandelt werden, die sog. Effekten, z. B. Aktien oder verschiedene Arten von Anleihen. Wer...
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