
Die Wertpapieraufsicht ist in Deutschland in drei Instanzen aufgeteilt und besteht seit 1995. Als obere Instanz gilt der Bundesaufsichtsrat für den Wertpapierhandel. Danach kommt an untergeordne..
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Die Wertpapieraufsicht erfolgt in Deutschland dreistufig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als oberste Instanz, die Börsenaufsichtsbehörden der Länder und die Handelsüberwachungsstellen der Börsen. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nac...
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