
(WPDL-RL) Enthält v.a. Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung der Aufsicht über Wertpapierfirmen. Ermöglicht es inländischen Zweigniederlassungen von in einem Mitgliedsstaat des EWR zugelassenen EU-Wertpapierfirmen, ohne besondere bankenbehördliche Bewilligungen geschäftlich tätig zu werden
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