
Verhandlungsmaxime, der den heutigen Zivilprozess beherrschende Grundsatz, dass bei der Entscheidung des Rechtsstreits nur das von den Parteien Vorgetragene berücksichtigt wird; die Verhandlungsmaxime ist teilweise zugunsten des Untersuchungsgrundsatzes eingeschränkt, z. B. in Ehesachen.
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der Grundsatz des Prozessrechts, nach dem der vom Gericht zu beurteilende Sachverhalt nicht von ihm selbst, sondern von den Prozessparteien beizubringen ist (im Zivilprozess). Gegensatz: Offizialmaxime.
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https://www.wissen.de//lexikon/verhandlungsmaxime
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