
Jedes Unternehmen, das seine Geschäftstätigkeiten auch EU-weit ausübt, muss auf Ausgangsrechnungen die UST-ID-Nr. ausweisen (anstelle oder zusätzlich zur Steürnummer). Sie wird vom Bundeszentralamt für Steürn auf Antrag vergeben und dient der Kontrolle der Umsatzsteürpflicht. Eine Berechnung der Umsatzsteür ist nicht nötig. Die Umsatzbest...
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