Kopie von `Rechnungswesen`

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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen > Buchhaltung
Datum & Land: 17/03/2011, De.
Wörter: 34


Wirtschaftsprüfung
Von einer Wirtschaftsprüfung spricht man dann, wenn man die Kontrolle der Korrektheit in der Buchführung durch bestimmte Prüfungsunternehmen meint. Nur Wirtschaftsprüfer mit der notwendigen Zulassung dürfen die Wirtschaftsprüfung in den Unternehmen durchführen. Die Bilanz und auch die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) stehen im Fokus der Kontrolle der oft sogar gefürchteten Wirtschaftsprüfer.

Vorsteürabzug
Jegliche Waren und Leistungen sind, Ausnahmen ausgenommen, mit der gesetzlichen Umsatzsteür belastet, die vom Endverbraucher getragen wird. Erwirbt ein Geschäftsinhaber Waren oder Leistungen für den Zweck seines Unternehmens, kann er die enthaltene Umsatzsteür als Vorsteürabzug geltend machen. Bedingung ist ein ordnungsgemässer Beleg, bei dem die Höhe der Umsatzsteür ersichtlich ist.

Verbindlichkeiten
Sind einerseits alle noch nicht bezahlten (offenen) Rechnungen der Leistungen / Waren, die ein Unternehmer erhalten hat. Andererseits gehören auch die noch zu erbringenden Leistungen / Lieferungen dazu, die vom Auftraggeber bereits bezahlt wurden. Verbindlichkeiten kommen auf die Passivseite der Bilanz. Sie gehören zu den Schulden, die ein Unternehmen hat.

Umsatzsteür-ID-Nummer
Jedes Unternehmen, das seine Geschäftstätigkeiten auch EU-weit ausübt, muss auf Ausgangsrechnungen die UST-ID-Nr. ausweisen (anstelle oder zusätzlich zur Steürnummer). Sie wird vom Bundeszentralamt für Steürn auf Antrag vergeben und dient der Kontrolle der Umsatzsteürpflicht. Eine Berechnung der Umsatzsteür ist nicht nötig. Die Umsatzbesteürung wird entsprechend der EU-Richtlinien im Empfängerland vorgenommen.

Steürsatz
Der Steürsatz ist die Festlegung von der Finanzbehörde über die Höhe der zu zahlenden Steürabgaben (in Prozent angegeben) auf den erzielten Gewinn oder auch auf das erzielte Einkommen bei den Arbeitnehmern. Man unterscheidet den Umsatzsteürsatz, den Kapitalertragssteürsatz, den Versicherungssteürsatz, den Körperschaftssteürsatz, den Gewerbesteürsatz, den Vermögenssteürsatz und noch einige andere Steürsätze.

Sonderposten
Sonderposten sind auf der Passiv-Seite der Bilanz zu vermerken und sie wirken sich gewinnmindernd aus. Die Sonderposten müssen aber einen relevanten Hintergrund haben, der nachvollziehbar gemacht sein muss. Es könnte zum Beispiel zur Bildung von Rücklagen oder auch zur Steürrückstellung angelegt werden, wenn begründete Anhaltspunkte zu einer solchen Massnahme vorliegen.

Rechnungsabgrenzungsposten
Entstehen bei periodischen Abschlüssen, vorrangig beim Jahresabschluss. Finanzierungen, die das kommende Geschäftsjahr betreffen, aber noch im alten beglichen werden, müssen in der Bilanz auf der Aktiv-Seite als Rechnungsabgrenzung erscheinen. Im alten Geschäftsjahr erhaltene Geldeinnahmen, die bereits fürs neü im Voraus bezahlt werden, erscheinen als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passiv-Seite der Bilanz.

Nutzungsdauer
Wird jährlich für den Grossteil aller Sachanlagen von der Finanzbehörde festgelegt und beinhaltet den Zeitraum, wie lange diese Wirtschaftsgüter nutzbar sind. Entsprechend der Jahre der vorgeschriebenen Nutzungsdaür können die Abschreibungen steürlich geltend gemacht werden. Die tatsächliche Nutzungsdauer ist oft länger (das Wirtschaftsgut ist dann steürlich abgeschrieben) oder manchmal auch kürzer.

Niederstwertprinzip
Die Anschaffungskosten für alle erdenklichen Sachanlagen, für die Vermögenswerte und auch für das Umlaufvermögen werden auf der Aktiv-Seite der Bilanz nach dem Niederstwertprinzip geführt. Dabei handelt man nach dem sogenannten Vorsichtsprinzip. Das Vorsichtsprinzip bedeutet, dass nicht der aktüll gehandelte Marktwert, sondern der tatsächliche Anschaffungswert in der Bilanz zu führen ist.

Konsolidierung
Konsolidierung bedeutet in seiner sinngemässen übersetzung: Zusammenfassung. Nimmt man als Basis die betriebswirtschaftliche Sicht, kommt es zur Schliessung nicht profitabler Abteilungen im Unternehmen, um die vielleicht unnötigen, aber auch zu hohen Kosten zu senken. Kapitalgesellschaften fassen die Jahresabschlüsse ihrer einzelnen Tochterunternehmen zum Konzernjahresabschluss zusammen, auch dieser Vorgang wird Konsolidierung genannt.

Kosten-Nutzen-Rechnung
Die Kosten-Nutzen-Rechnung stellt die Basis betriebswirtschaftlichen Handelns dar. Die Kosten werden ins Verhältnis zum erreichten Umsatz gestellt. Erzielter Umsatz minus anfallende Kosten ergibt dann, vereinfacht dargestellt, den zu erwartenden Gewinn. Diese Höhe dürfen die Kosten definitiv nicht überschreiten, um den kalkulierten Preis realisieren zu können, als Grundlage für den Gewinn.

Kosten- und Leistungsrechnung
(KLR) Teilgebiet innerbetrieblicher Buchhaltung ohne Beachtung gesetzlicher Vorschriften. Dennoch ist die KLR ein wichtiges betriebswirtschaftliches Instrument, um Unternehmensziele nach höchstmöglichen Umsatz mit geringstmöglichen Kosten zu erreichen. Für einen festgelegten Zeitraum werden fixe und variable Kosten den erreichten Leistungen gegenübergestellt. Das daraus resultierende Betriebsergebnis gibt Aufschlüsse über die Wirtschaftlichkeit (Rentabilität) des Unternehmens.

Kostenrechnung
Wichtiges Element für die Preisbildung. Zur Kalkulation der Preise müssen alle Kosten herangezogen werden. Die Kostenrechnung wird gebraucht für die überprüfung der Rentabilität des Unternehmens. Nur durch die Kostenrechnung kann im Vorhinein festgestellt werden, ob der kalkulierte Preis die anfallenden Kosten abdeckt und der zu erwartende Gewinn erreicht werden kann.

Jahresabschluss
Buchhalterischer Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres (muss kein Kalenderjahr sein). Für Kleinunternehmer und Freiberufler ist das die kumulierte Einnahmenüberschussrechnung, für bilanzierungspflichtige Unternehmen besteht der Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss ist für das Finanzamt Grundlage für die Ermittlung der Steürlast. Kapitalgesellschaften ermitteln anhand des Jahresabschluss Rücklagen oder Gewinnausschüttungen.

Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch bildet die gesetzliche Grundlage für alle Kaufleute, die ein Handelsgewerbe ausüben. Es regelt bedeutungsvolle Fragen zum Handelsrecht, betrifft die Rechtsformen, die Vorschriften für die Buchführung im Unternehmen, dü Handelsgeschäfte, An-, Um- und Abmeldungen eines Handelsgewerbes, die Vorschriften zur Handlungsvollmacht, Fragen des Wettbewerbs, das Wertpapierhandelsgesetz und auch das Seehandelsrecht.

Geschäftsjahr
Ein Geschäftsjahr umfasst einen Zeitraum von 12 Monaten. Dabei muss ein Geschäftsjahr nicht zwingend mit einem Kalenderjahr übereinstimmen. Während das Kalenderjahr fest vom 01. Januar bis einschliesslich 31. Dezember geht, so kann das Geschäftsjahr mitten im Jahr beginnen und genau 12 Monate lang gehen. Beispiel: 01. Juni bis 31. Mai.

GAP
Aus dem englischen 'Grade Average Point'. Benennt den Rendite-Köffizient. Da von unterschiedlichen Kennzahlen die Rendite, das heisst Verzinsung des verwendeten Kapitals, errechnet wird, gilt: Der erzielte Gewinn wird durch eingesetzte Geldsumme geteilt, mal 100 = die Rendite (in Prozent). Liegt dieser Prozentsatz über dem marktüblichen Zinssatz, wurde gute Rendite erwirtschaftet.

Forderungsmanagement
Das Forderungsmanagement hat die zentrale Aufgabe, die Bezahlung der noch offenen Rechnungen zu überwachen und bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels sofort aktiv zu werden. Grosse Unternehmen beauftragen oftmals Inkassounternehmen mit dem Forderungsmanagement. Verschiedene Mittel und Methoden ††œ von der Mahnung bis hin zur gerichtlichen Eintreibung der noch offenen Forderungen ††œ ermöglichen das Forderungsmanagement.

Forderungen
Im Gegensatz zu den Verbindlichkeiten sind die Forderungen die noch nicht bezahlten, also die offenen Rechnungen, die der Unternehmer für seine getätigten Lieferungen oder für seine Leistungen erstellt hat und sich an seine Kunden richten. Forderungen sind einer der Bestandteile des Umlaufvermögens, weshalb sie auf der Aktiv-Seite der Bilanz erscheinen.

Fahrtenbuch
Für jedes vorhandene geschäftlich genutzte Fahrzeug muss ein gesondertes Fahrtenbuch in absoluter Regelmässigkeit geführt werden, aus dem für jede Fahrt der Fahrer, die Fahrstrecke und auch der Grund für die Fahrt eindeutig hervorgeht. Nutzt man die betrieblichen Fahrzeuge privat, spielt das Fahrtenbuch eine Rolle in Bezug auf die steürliche Abrechnung.

Eröffnungsbilanz
Muss bei Neüröffnung und zu Beginn eines Geschäftsjahres (muss nicht zwingend das Kalenderjahr sein) von allen per Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichteten Unternehmen erstellt werden. Die Schlussbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres ist stets gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des neün Geschäftsjahres. Daraus geht hervor, wie viel Eigenkapital, weitere Vermögenswerte und Schulden ein Unternehmen hat.

Doppik
Ist ein neu eingeführter Begriff für die Doppelte Buchführung in Konten; in freier Wirtschaft und in öffentlicher Verwaltung praktiziert. Bei Doppik fliessen zusätzlich Erträge und Aufwendungen mit ein. Nebst tatsächlichen Zahlungsein- und Ausgänge werden auch sämtliche Vermögens- und Schuldenwerte erfasst. Die bisherige GuV ist in der Doppik zeitnah mit enthalten.

Deckungsbeitrag
Möchte ein Unternehmen den Verkaufs- / Leistungspreises kalkulieren, wird der nötige Deckungsbeitrag ermittelt. Dabei wird man von dem Verkaufspreis (natürlich dem Netto-Verkaufspreis) die variablen Kosten (die sogenannten Bezugskosten; jene Kosten, die nicht allmonatlich gleich sind) abziehen. Mit dem daraus entstandenen Betrag, dem Deckungsbeitrag, müssen die fixen (feststehenden) Kosten finanzierbar sein.

Controlling
Der Begriff entstammt der englischen Sprache - 'to control' - was mit 'steürn' zu übersetzen ist. Planung der Kennzahlen, daraus resultierende Soll-Ist-Vergleiche erstellen, diese analysieren und dann die entsprechenden Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen im Betrieb erarbeiten, kennzeichnen die Hauptaufgaben des Controlling, neben den Kontrollaufgaben, die natürlich ebenfalls dazu gehören.

Buchführung
Dient der lückenlosen Darstellung aller finanziellen Bewegungen eines Unternehmens, egal in welcher Rechtsform das Unternehmen tätig ist. Der wichtigste Grundsatz jeder Buchführung ist: Keine Buchung ohne Beleg, das heisst für jeden Geschäftsvorfall muss der entsprechende Beleg (Rechnung, Quittung) diesen dokumentieren. Man unterscheidet die einfache (Einnahmenüberschussrechnung) und die doppelte (Bilanzierung) Buchführung.

Buchführungspflicht
Jedes Handels- und Gewerbeunternehmen ist an die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zur Buchführungspflicht gebunden. Im Handelsgesetzbuch ist die Buchführungspflicht genau geregelt. Die Buchführungspflicht unterscheidet sich zwischen einfacher Einnahmenüberschussrechnung und der Bilanzierungspflicht, wobei die Höhe des Umsatzes oder des Gewinns und die Rechtsform des Unternehmens ausschlaggebend dafür sind, welche Art angewandt wird.

Buchhaltung
Die Buchhaltung umfasst das gesamte Rechnungswesen eines Unternehmens und untergliedert sich in die Finanzbuchhaltung (kurz FiBu), die Lohnbuchhaltung, die Kreditoren- und die Debitorenbuchhaltung, die Kostenrechnung und in das Controlling. In kleineren Unternehmen ist diese Unterteilung der Buchhaltung nicht notwendig. Die FiBu ist einer sehr strengen Reglementierung durch die Finanzbehörde unterlegen.

Buchungssätze
Nur bei doppelter Buchführung anzuwenden. Der Geschäftsvorfall wird auf Konten im 'Soll' und 'Haben' eingetragen. Konten doppelter Buchführung bestehen aus zwei Seiten; Soll und Haben. Was auf einer Seite weggenommen wird, kommt auf der anderen Seite hinzu. Ein Geschäftsvorfall berührt immer mindestens zwei Konten. Gebucht wird grundsätzlich Soll an Haben.

Bilanzierung
Zur Bilanzierung sind nicht alle verpflichtet; für Einzelunternehmer und GbR ist bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe die Einnahmenüberschussrechnung ausreichend. Alle anderen sind per Gesetz (HGB) zur Bilanzierung verpflichtet. Hier werden auf Aktiv- und Passiv-Seite Verwendung und Herkunft der Vermögenswerte gegenübergestellt. Dieser Betriebsvermögensvergleich kann für einen jeweils festgelegten Zeitpunkt erstellt werden.

Bilanzanalyse
Eines der wichtigsten Instrumente, woraus hervorgeht, wie erfolgreich gewirtschaftet wurde. Mit der Bilanzanalyse verschafft sich der Unternehmer einen überblick über die Finanzen. Gläubiger und Kreditinstitute ersehen aus der Bilanzanalyse, wie liquide und kreditwürdig das Unternehmen ist. Der Bilanzvergleich analysiert zum Jahresabschluss ob und wie viel Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde.

Belege
Ob einfache oder doppelte Buchführung, das Prinzip keine Buchung ohne Beleg gilt immer. Jeder Geschäftsvorfall muss durch den Beleg dokumentiert werden. Auch eigene Materialentnahmen aus betrieblichen Waren- oder Rohstoffbeständen müssen belegt werden. Alle Belege werden monatlich gesammelt, dann abgerechnet und gebucht. Danach gibt es Aufbewahrungsfristen, dementsprechend lange werden Belege aufgehoben.

Betriebsprüfung
Bei einer Betriebsprüfung wird die Einhaltung der Pflicht zur Zahlung der relevanten Steürn durch die staatliche Finanzbehörde geprüft. Die Umsatzsteürvoranmeldungen werden im Soll-Ist-Vergleich einer Prüfung unterzogen, alle Belege auf ihre Richtigkeit und Zulässigkeit. Weiterhin wird die Einhaltung der Abführung der Beiträge zu den Sozialversicherungen geprüft, dies geschieht durch die Rentenversicherungsträger.

Anlagevermögen
Bezeichnet jegliche Sach- und Vermögenswerte, die längerfristig zum Unternehmen gehören. Man unterscheidet nach immateriellen Werten (wie zum Beispiel Lizenzen oder Patente), Sachanlagen (wie etwa Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge, Maschinen oder auch Geschäftsausstattungsgegenstände) und Finanzanlagen (wie zum Beispiel längerfristige Wertpapiere oder auch Beteiligungen). Das Anlagevermögen wird aus der Aktiv-Seite der Bilanz ausgewiesen.

Abschreibungen
Die meisten Anlage- und Sachanlagenvermögenswerte unterliegen mit den Jahren einem Wertverlust. Dieser kann als Abschreibung in der Steür abgesetzt werden. Die jährliche 'Absetzung für Abnutzung', kurz AfA, wird ermittelt, indem der Anschaffungsbetra...