(lat. conclusum [ N.] imperii) ist der nach Zustimmung des Kaisers zu den Ergebnissen der Beratung der Reichsstände entstehende Gesetzesbeschluss des Heiligen Römischen Reichs (deutscher Nation), der dem Reichsabschied vorausgeht. Wenkebach, H., Bestrebungen zur Erhaltung der Einheit des Heiligen römischen Reichs in den Reichsschlüssen, 1970 Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Reichsschluß, des -sses, plur. die -schlüsse, ein von einem Reiche und dessen Repräsentanten gemeinschaftlich gemachter Schluß. In engerer Bedeutung, ein von den Deutschen Reichsständen auf einem Reichstage gemachter Schluß. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_929