
Urkundliche Bescheinigung darüber, dass eine Ware in einem bestimmten Land oder Gebiet gewonnen oder hergestellt wurde und damit präferenzzollberechtigt ist. Als Präferenznachweise gelten folgende Dokumente: Präferenznachweise auf Handelspapieren: Ursprungserklärungen von Lieferanten (Lieferantenerklärung) Formblätter, die amtlich bestätigt...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Ist jener in der Präferenzmaßnahme jeweils vorgesehene urkundliche Nachweis, der bestätigt, dass es sich bei den betreffenden Waren um Ursprungserzeugnisse handelt, für welche die jeweilige Zollpräferenz zur Anwendung gelangt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
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