
Kläger (Klägerin) nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten bezeichnet man die Parteien als Kläger und Beklagter. Kläger können sich anwaltlich vertreten lassen. Im Strafverfahren wird stattdessen die Ankl...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kläger
[Begriffsklärung] - Kläger ist ein Begriff aus dem Prozessrecht. Kläger ist auch der Familienname folgender Personen: ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kläger_(Begriffsklärung)

ist, wer durch eine Klage vom Gericht Rechtsschutz begehrt. Wo kein K. (ist), da kein Richter (vgl. Codex 3, 7, 1 [lat.] invitus agere vel accusare nemo cogitur, gegen seinen Willen wird niemand zum Klagen oder Anklagen gezwungen).Lit.: Söllner § 9; Köbler, G., Klage, klagen, Kläger, ZRG GA 92 (1975), 1
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kläger, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Klägerinn, eine Person, welche klagt. Die Kläger gehen umher, Pred 12, 5. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur in der engern gerichtlichen Bedeutung des Zeitwortes, eine Person, welche bey dem Richter, oder vor Gericht klaget, im Gegensat...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1162

Im Zivilprozeß steht der Kläger, der die Klage erhebt, gegen den Beklagten, gegen den sich die Klage richtet. Im einstweiligen Rechtsschutz heißen die Parteien hingegen Antragsteller und Antragsgegner, da zur Aufnahme eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Antrag nötig ist. Im Strafverfahren wird der Beschuldigte je nach Verfahrensstatio...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

Mit Kläger/Klägerin wird jemand bezeichnet der eine Klage erhebt.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/klaeger.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.