[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kammer-Musik, plur. inus. 1) Die Musik, so fern sie für die Kammer, d. i. für die Zimmer großer Herren bestimmt ist; zum Unterschiede von der Kirchen- und Theater-Musik S. Kammer 3 1) (a). 2) Alle zu einer fürstlichen musikalischen Capelle gehörigen Personen.
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