Kammer Collegium Bedeutung

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Kammer-Collegium

Kammer-Collegium Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kammer-Collegium, des -gii, plur. die -gia, die zur Verwaltung der fürstlichen Einkünfte verordneten Räthe als ein Collegium betrachtet; die Kammer.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_201
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