[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammer-Fourier, des -s, plur. ut nom. sing ein Fourier, so fern er für die Quartiere der Herrschaft selbst, und der zunächst zu ihrer Person gehörigen Personen sorget. Ingleichen, ein Fourier, welcher für die Quartiere der zur Finanz-Kammer gehörigen Personen sorgt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_212
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