[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kammer-Matrikel, plur. die -n, 1) Das Verzeichniß der sämmtlichen bey dem kaiserl. Kammergerichte befindlichen Personen. 2) Noch häufiger, das Verzeichniß desjenigen, was ein jeder Reichsstand zur Unterhaltung dieses Kammergerichtes jährlich beytragen muß.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_236
Keine exakte Übereinkunft gefunden.