
Invalidenrente erhielten nach dem Recht der ehemaligen DDR die Versicherten, die invalide waren und bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt hatten. Die Ende 1991 gezahlten Invalidenrenten wurden im Anfang 1992 umgewertet und werden seither als oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten gezahlt. Nach dem Übergangsrecht bestand ...
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Die Erwerbsminderungsrente wird volkstümlich auch als Invalidenrente bezeichnet.
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