
Suffragan (lat.) ist jedes zu Sitz und Stimme (suffragium) berechtigte Mitglied eines Kollegiums von Geistlichen, insbesondere ein Diözesanbischof, der einem Erzbischof, dem Metropoliten, untergeordnet ist. Sein Bistum ist somit ein der Kirchenprovinz untergeordnetes Suffraganbistum. ==Siehe auch== ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Suffragan

Suffragan der, Suffraganbischof, katholische Kirche: der einem Metropoliten unterstellte Bischof einer Diözese. Mit dem Erzbistum des Metropoliten bilden diese Diözesen als Suffraganbistümer die Kirchenprovinz.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Suffragan (lat.), jedes zu Sitz und Stimme (suffragium) berechtigte Mitglied eines Kollegiums von Geistlichen; insbesondere der (einem Erzbischof untergeordnete) Diözesanbischof.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

katholischer Bischof, der einem Erzbischof untersteht.
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https://www.wissen.de//lexikon/suffragan
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