
Verkehrsteuer auf den Erwerb inländischer Grundstücke in Höhe von 3,5 % (2 % unter Ehegatten, Eltern und Kindern) vom Kaufpreis, formell gemeinschaftliche Bundesabgabe, fließt jedoch zu 96 % den Gemeinden zu. Short version in English
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Grunderwerbssteuer

Siehe Grunderwerbsteuer.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Siehe Grunderwerbsteuer.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Grunderwerbsteuer fällt bei der Übertragung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie von grundstücksgleichen Rechten (Erbpacht) an. Grunderwerbsteuerfrei sind: Übertragungen nach Ehescheidungen Übertragungen an Verwandte in gerader Linie einschließlich deren Ehegatten und Kindern evtl. Übertragungen durch Schenkung
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Als Umsatzsteuer beim Grundstückshandel wird in Deutschland Grunderwerbssteuer gesehen. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist seit Mitte 2007 Landessache und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sein. In Berlin z.B. beträgt die Grunderwerbssteuer 4,5% des Kaufpreises. Die Entrichtung der Grunderwerbssteuer gehört mit zu den Vorr...
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https://www.harald-valter-immobilien.de/lexikon/

Als Umsatzsteuer beim Grundstückshandel wird in Deutschland Grunderwerbssteuer gesehen. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist seit Mitte 2007 Landessache und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sein. In Berlin z.B. beträgt die Grunderwerbssteuer 4,5% des Kaufpreises. Die Entrichtun...
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https://www.immobilienscout24.de/de/finanzen/kaufplaner/lexikon/grunderwerb

Steuerliche Abgaben beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Sie beträgt z.Z. 3,5% des Kaufpreises.
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https://www.immopilot.de/Lexikon/.html

Steuerliche Belastung beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke. Seit dem 1. Januar 1997 beträgt sie 3,5 % des Kaufpreises.
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https://www.interhyp.de/lexikon-grunderwerbssteuer.html
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