
Trennung der Staatsfunktionen Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Vollziehung) und Judikatur (Rechtsprechung) und deren Wahrnehmung durch voneinander unabhängige Staatsorgane. Gewaltenteilung soll Machtmissbrauch verhindern und so der Sicherung des Rechtsstaats dienen. Begründer der neuzeitlichen Lehre von der Gewaltenteilung war Montesquieu. ...
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Gewaltenteilung (in der Schweiz Gewaltentrennung) ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Ihre...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung

ist die Aufteilung der staatlichen Hoheitsgewalt in mehrere sich gegenseitig kontrollierende und beschränkende, von unterschiedlichen Menschen innegehabte Gewalten. Die Vorstellung von der Notwendigkeit der G. entsteht unabhängig von älteren Gedankengängen (z. B. Herodot, Plato, Aristoteles, Cicero) und Wirklichkeitsansätzen (römische Republi...
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Grundprinzip einer demokratischen Gesellschaftsordnung, bei der die Staatsgewalt auf die drei voneinander unabhängigen 'Säulen' Legislative, Exekutive und Judikative verteilt ist. Das Gewaltenteilungsprinzip ist in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Art. 20 des Gru...
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Grundprinzip politisch-demokratischer Herrschaft und der Organisation staatlicher Gewalt mit dem Ziel, die Konzentration und den Missbrauch politischer Macht zu verhindern, die Ausübung politischer Herrschaft zu begrenzen und zu mäßigen und damit die bürgerlichen Freiheiten zu sichern. Funktional wird zwischen der gesetzgebenden Gewalt (Legisla...
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In einem demokratischen Staatssystem gibt es drei Vollmachten: 1)Exekutive 2)Legislative 3)Judikative Würde eine Person alle diese Vollmachten inne haben, könnte sie ohne Einschränkung Gesetze beschließen, ausführen und beurteilen, denn, wer Macht hat, hat die Angewohnheit, diese auszuweiten. Schon John Locke(1632-1704) brachte Ansätze zur Ge...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40187

Eines der Grundprinzipien politisch †“ demokratischer Herrschaft ist die Gewaltenteilung. Die Ursprünge der Idee der Gewaltenteilung gehen bis in die Antike zurück, und finden sich in einer modernen Interpretation vor allen Dingen bei Locke und Montesquieu im Zuge der Aufklärung wieder. Als Kernprinz...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42035

Gewaltenteilung: Charles Montesquieu (Radierung nach einem zeitgenössischen Gemälde) Die Gewaltenteilung wird gemeinhin als wesentliches Element einer demokratischen Staatsordnung aufgefasst. Dabei kann der Grad der Ausprägung jedoch unterschiedlich ausfallen. Eine Differenzierung zwischen...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Montesquieu über die Gewaltenteilung Aus dem Werk »De l'esprit des lois« (1748) Sechstes Kapitel »ûber die Verfassung Englands« *(Auszug) Es gibt in jedem Staat drei Arten von Vollmacht: die legislative Befugnis, die exekutive Befugnis in Sachen, die vom Völkerrecht abhän...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

vertikale, horizontale und personelle Gewaltenteilung sowie Inkompatibilität
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Unter G. wird die Trennung der drei Hauptfunktionen des Staates und die Zuweisung auf unterschiedliche Gewalten verstanden: Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive), Rechtsprechung (Judikative). Mit der G. soll eine Machtkonzentration auf eine Gewalt verhindert werden. In der Realität der modernen Demokratien wird die Gewaltenteilung, i...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42443

Die Staatsgewalt wird durch die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) wahrgenommen, die sich gegenseitig kontrollieren. Die Gesetzgebung steht dem Volk und der Volksvertretung zu. Die Verwaltung liegt in den Händen der Landesregierung und der Gemeinden. Die Rechtsprechung wird dur...
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https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Jugend/Lexikon/i

Durch die Gewaltenteilung wird die politische Macht im Staat in Funktionsbereiche aufgeteilt, so in die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt. Als Merkmal des Rechtsstaates soll durch die gegenseitige Kontrolle der Gewalten Machtmissbrauch verhindert werden. Eine Gewaltenteilung findet sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene st...
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https://www.landtag.sachsen.de/de/service/lexikon

In der Wirtschaftssoziologie : auch: Gewaltentrennung , Verfassungsgrundsatz bürgerlich-demokratischer Herrschaftssysteme seit der Verfassung der USA: Durch Verteilung der Entscheidungskompetenzen (Gesetzgebung, Regierung, Rechtsprechung) auf verschiedene Organe bzw. Personengruppen soll ein Höchstmass an wechselseitiger Kontrolle unter den in d....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gewaltenteilung/gewaltenteilung.ht

die Aufteilung der Funktionen der Staatsgewalt in die gesetzgebende, vollziehende und Recht sprechende Gewalt (Legislative, Exekutive, Jurisdiktion ) mit der Forderung, dass die Ausübung dieser Funktionen nicht in einer Hand vereinigt sein darf. Dieser Grundsatz ist bereits von J. Locke („Two Treatises on Government“ 1690) und v...
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https://www.wissen.de//lexikon/gewaltenteilung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.