Kopie von `Juristischen Begriffe und Definitionen`
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Kategorie: Juristisch
Datum & Land: 17/09/2009, De.
Wörter: 466
Bauordnungsrecht
Befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an ein konkretes Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die typischerweise von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Kurzformel: Bauordnungsrecht ist objektbezogenes Sonderordnungsrecht. Beispiele sind die landesrechtlichen Bauord...
Bauordnungsverfügung
Sammelbegriff insbes. für Stilllegung, Beseitigung bzw. Abriss oder Nutzungsuntersagung.
Bauplanungsrecht
Bauplanungsrechtliche Normen, auch bezeichnet als Städtebau- recht, regeln die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke, insbes. durch Pläne, welche die Rechtsqualität des Bodens festlegen. Kurzformel: Bauplanungsrecht ist flächenbezogenes Recht der angemessenen Bodennutzung. Beis...
Bebauungsgenehmigung
Vorbescheid
Bedingung
Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt, durch die die Regelung des Verwaltungsaktes eingeschränkt wird. Eine Bedingung ist eine Bestimmung, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung oder einer Belastung von einem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt, § 36 II Nr. 2 VwVfG. Die Bedingung betri...
Befristung
Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt, durch die die Regelung des Verwaltungsaktes begrenzt wird. Die Befristung knüpft an den zeitlichen Geltungsbereich des Verwaltungsaktes an. Sie ist eine Bestimmung, nach der eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt, endet oder für einen bestimmten Zeitraum gilt,...
Begründung des Verwaltungsaktes
Schriftliche oder schriftlich bestätigte Verwaltungsakte sowie elektronische oder elektronisch bestätigte Verwaltungsakte sind grds. gem. § 39 I VwVfG schriftlich zu begründen. Dabei ist für die formelle Rechtmäßigkeit nicht maßgebend, ob die Begründung auch inhaltlich richtig ist. Die Behörde mus...
Behörde
Organ einer juristischen Person, das Verwaltungsaufgaben ggü. dem Bürger wahrnimmt. Dabei unterscheidet man Behörden im organisationsrechtl. und Behörden im verfahrensrechtl. Sinne. Im verfahrensrechtlichen Sinne sind Behörden nach der Legaldefinition des § 1 IV VwVfG des Bundes alle Stellen, die Aufgaben der &ou...
Beitreibung
Vollstreckung eines Verwaltungsaktes auf Geldzahlung (Leistungsbescheid).
Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
Eröffnung eines VA ggü. dem Betroffenen, § 41 I VwVfG. Mit der Bekanntgabe wird der VA nach § 43 I VwVfG wirksam. Zu unterscheiden sind die formlose Bekanntgabe sowie die förmliche Art der Bekanntgabe (Zustellung, vgl. dort). Die formlose Bekanntgabe kann grds. schriftlich, elektronisch, mündlich o. in anderer Weise er...
Beliehene
Privatpersonen (natürl. oder jur. Person), denen durch oder auf- grund eines Gesetzes die Wahrnehmung einzelner hoheitl. Aufgaben im eigenen Namen übertragen wird. Beliehene sind Behörden im verfahrensrechtl. Sinne und können eigenständig VAe erlassen. Beliehene sind z.B. die Sachverständigen der techn. Über...
Beruf
Beruf i.S.v. Art. 12 I GG ist jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage.
Bescheidungsurteil
Urteil des VG auf eine Verpflichtungsklage, wonach die Behörde verpflichtet wird, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden, § 113 V 2 VwGO. Bei einer Ermessensentscheidung besteht für den Kläger nur ein Anspr. auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, die nicht vom Gericht selbst, sondern von der Beh&...
besondere Sachentscheidungs- voraussetzung
Zulässigkeitsvoraussetzung einer verwaltungsgerichtlichen Klage, die nur für eine bestimmte Klageart gilt. Dazu zählt z.B. bei der Anfechtungsklage die Durchführung eines Vorverfahrens oder die Klagefrist gem. § 74 VwGO. In einer Klausur ist auf die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen immer zumindest kurz einzugehen.
besonderes Gewaltverhältn
Ältere Bezeichnung für sog. Sonderrechtsverhältnisse.
Bestandskraft
Abschließende Bindung aller Beteiligten an die Regelung eines VA. Auf die Rechtswidrigkeit des VA kommt es dann nicht mehr an. Ein VA wird formell bestandskräftig mit der Unanfechtbarkeit. Unanfechtbar wird der VA, wenn der Betroffene den Rechtsweg erschöpft hat oder die Rechtsbehelfsfristen nicht eingehalten hat. Die formelle...
Bestandsschutz im Baurecht
Das Wesen des Bestandsschutzes liegt darin, dass die einmal rechtmäßige Nutzung einer baulichen Anlage auch für die Zukunft eigentumskräftig geschützt ist. Zu unterscheiden sind aktiver und passiver Bestandsschutz. Der passive Bestandsschutz gewährleistet das Recht, dass ein seinerzeit im Einklang mit dem damals gelte...
Bestimmtheit des Verwaltungsaktes
Gem. § 37 I VwVfG müssen Verwaltungsakte inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dies ergibt sich bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG. Für den Bürger muss aus dem Verwaltungsakt erkennbar sein, wer von wem was verlangt. Dabei ist ausreichend, dass sich der Inhalt des Verwaltungsaktes mittels Auslegung ermitteln l&a...
Beurteilungsspielraum
Von den Verwaltungsgerichten nicht voll nachprüfbarer Spielraum bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe durch die Behörde. Während grds. auch unbestimmte Rechtsbegriffe durch das Verwaltungsgericht voll nachprüfbar sind, sind eng begrenzte Fallgruppen anerkannt, in denen der Behörde ein Wertungsspielraum verbleibt. An...
Bewertungsausfall
Abwägungsausfall
Berechtigung
Berechtigung Berechtigt ist der verfügungsbefugte Inhaber und der gesetzlich oder kraft Einwilligung (§ 185 I) ermächtigte Nichtinhaber eines dinglichen Rechts.
beschränkte Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit von Personen, die zwar das 7. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 18. Lebensjahr. †“ Rechtsgeschäfte, die lediglich rechtlich vorteilhaft sind, können vorgenommen werden; †“ rechtlich nachteilige Rechtsgeschäfte sind nur wirksam, wenn sie mit vorheriger Zustimmung (Einwilligung, &s...
Besitzdiener
Derjenige, der zwar wie ein Besitzer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, dies aber in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis, in dem er den Weisungen eines anderen Folge zu leisten hat. Besitzer ist nur der sog. Besitzherr. Dem Besitzdiener stehen keine Ansprüche auf Besitzschutz zu, er ist jedoch berechti...
Besitzerwerb †žkurzer Hand†œ
Besitzerwerb durch bloße Einigung mit dem bisherigen Besitzer, wenn der Erwerber in der Lage ist, den Besitz über die Sache auszuüben.
Besitzkehr
Selbsthilfemöglichkeit eines früheren Besitzers, sich bei Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht den Besitz wieder zu verschaffen. Beim Entzug beweglicher Sachen muss der Besitzer den Täter auf frischer Tat betroffen oder unmittelbar verfolgt haben (sog. Nacheile). Bei Grundstücken muss die Besitzkehr sofort erfolgen. Erfo...
Besitzschutz
Schutz des Besitzes durch verschiedene Rechtsnormen, die ent- weder den Besitz als solchen oder eine bessere Besitzberechtigung schützen. Zweck: Zur Erhaltung des Rechtsfriedens soll der Besitzer †“ unabhängig davon, ob er den Besitz rechtmäßig oder unrechtmäßig erworben hat †“ gegen verbotene Eigen...
Besitzstörung
Beeinträchtigung der tatsächlichen Sachherrschaft des Besitzers durch verbotene Eigenmacht, die nicht in einer Besitzentziehung besteht.
Besitzwehr
Recht des Besitzers, sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt zu erwehren. Grenze der zulässigen Gewaltanwendung zur Abwehr der verbotenen Eigenmacht ist die Erforderlichkeit.
Bestätigung
Rechtsgeschäft, dessen Inhalt das Festhalten an einem zuvor vorgenommenen nichtigen oder anfechtbaren anderen Rechtsgeschäft ist.
Besteller
Vertragspartner des Unternehmers bei einem Werkvertrag. Die Hauptleistungspflichten des Bestellers aus einem Werkvertrag sind: Zahlung der Vergütung (§§ 631, 632) und Abnahme des Werkes (§ 640).
Bestimmtheitsgrundsatz
Sachenrechtlicher Grundsatz, nach dem allein unter Zugrundelegung der sachenrechtlichen Einigung bestimmt (und nicht nur bestimmbar) sein muss, an welchen Gegenständen eine Rechtsänderung eintreten soll. Jeder, der die Vereinbarung kennt, muss in der Lage sein, die betroffenen Sachen zu bestimmen.
Bestimmungsort
Ort, an den beim Versendungskauf versendet wird.
Betreuung
Staatliche Rechtsfürsorge für volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlicher oder seelischer Gebrechen ihre Angelegenheiten selbst nicht umfassend wahrnehmen können. Die (teilweise) Betreuung ist insbesondere von der Vormundschaft (als Totalfürsorge) zu unterscheiden, die allein fü...
Betreuungsunterhalt
Unterfall des nachehelichen Ehegattenunterhalts, der nach Scheidung dem Ehegatten gewährt wird, der sich um die Betreuung gemeinschaftlicher Kinder kümmert und sich infolgedessen nicht selbst unterhalten kann.
Betrieb
Organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder zusammen mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe materieller und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.
Betrieb eines Kfz
Bewegung eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr oder Ruhen eines Fahrzeugs in verkehrsbeeinflussender Weise.
Betriebsausfallschaden
Schaden, der durch einen mangelbedingten Betriebsausfall entsteht. Im Schuldrecht ist umstritten, ob Schadensersatz wegen Nichtlieferung einer mangelfreien Sache, § 280 I, wegen Nichtlieferung einer mangelfreien Sache trotz Mahnung, §§ 280 I, II, 286, oder wegen endgültigen Ausbleibens der Leistung gem. §§ 280 I, III, ...
Beurkundung (notarielle)
Form eines Rechtsgeschäfts, bei der die Urkunde von der Urkundsperson (Notar) errichtet wird. Anders als bei der öffentlichen Beglaubigung wird nicht nur ein Identitätsnachweis, sondern Beweis für den gesamten Beurkundungsvorgang erbracht. Vorgeschrieben ist sie u.a. für den Grundstückskaufvertrag (§ 311 b I), da...
bewegliche Sachen
Erklärung des Käufers bei einem Kauf auf Probe, den besichtigten oder probeweise überlassenen Kaufgegenstand tatsächlich erwerben zu wollen. mehr..
Billigungsfrist
Maßgebliche Frist zur Billigung des Kaufgegenstandes beim Kauf auf Probe. Ist keine Frist vereinbart worden, so kann der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist setzen.
Bote
Überbringer einer fremden Willenserklärung. Der Bote braucht nicht geschäftsfähig zu sein. Ob jemand Bote oder Vertreter ist, richtet sich danach, wie der Betreffende in Erscheinung tritt und nicht nach dem zum Geschäftsherrn bestehenden Innenverhältnis. Beachte die Besonderheiten für Empfangsboten.
Briefgeheimnis
Das Briefgeheimnis aus Art. 10 GG verwehrt der öffentlichen Gewalt, vom Inhalt eines Briefes oder einer anderen Sendung Kenntnis zu nehmen, die erkennbar eine individuelle schriftliche Mitteilung befördert.
Briefgrundschuld
Grundschuld, über die vom Grundbuchamt ein Grundschuld- brief erteilt wird. Obgleich die Briefgrundschuld den gesetzlichen Normalfall der Grundschuld darstellt, wird in der Praxis die Brieferteilung meist ausgeschlossen. Eine Briefgrundschuld entsteht gemäß § 873 zwar schon mit Einigung und Eintragung, steht dann allerdin...
Briefhypothek
Hypothek, über die vom Grundbuchamt ein Hypothekenbrief erteilt wird. Die Hypothek ist grds. ein Briefrecht, sofern nicht ausdrücklich die Brieferteilung ausgeschlossen wurde. Das dingliche Recht entsteht durch Einigung und Eintragung der Hypothek, doch erst die Übergabe des Hypothekenbriefes an den Gläubiger führt zum &Uum...
Bringschuld
Bei der Bringschuld liegen Leistungs- und Erfolgsort einheitlich beim Gläubiger. Zu Einzelheiten vgl. Leistungsort.
Bruchteilsgemeinschaft
Berechtigung mehrerer Beteiligter an einem Gegenstand zur freien Verfügung. Es besteht ein quotenmäßig bestimmter ideeller Anteil an dem einzelnen Gegenstand, wobei die Teilhaber über den Gegenstand im Ganzen nur gemeinschaftlich verfügen können (§ 747).
Bund-Länder-Streit
Verfassungsprozessualer Rechtsbehelf, dessen Einzelheiten geregelt sind in Art. 93 I Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7, 68 ff. BVerfGG. Der Antrag ist statthaft bzw. das BVerfG ist zuständig bei Meinungsverschiedenheiten über verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, insbes. bei der Ausführung von Bunde...
Bundesaufsichtsverwaltung
Verwaltungstyp bei der Durchführung von Bundesgesetzen. Erfolgt ausschließlich durch Landesbehörden unter Rechtsaufsicht des Bundes; Art. 83, 84 I GG. Die Befugnisse des Bundes ggü. den Ländern richten sich nach Art. 84 II†“V GG. Die Bundesregierung kann den Beschluss fassen, dass bei Ausführung der Bundesgesetze...
Bundesauftragsverwaltung
Ist neben der Bundesaufsichtsverw. (Regelfall) eine weitere Möglichkeit der Durchführung von Bundesgesetzen durch Landesbehörden; aber nur dann möglich, wenn sie für bestimmte einzelne Sachbereiche ausdrückl. im GG vorgesehen ist (z.B. Art. 87 c, 90 II, 104 a III 2 GG). Die Einflussmöglichkeiten des Bundes regelt ...
bundeseigene Verwaltung
Ist eine weitere Möglichkeit der Verwaltung bzw. Durchführung von Bundesgesetzen u. erfolgt ausschließlich durch Bundesbehörden. Sie ist als Ausnahme zu Art. 83, 84 GG nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich im Grundgesetz für bestimmte Sachbereiche angeordnet ist (vgl. insbes. Art. 87 ff. GG).
Bundesoberbehörden
Sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig u. unterstehen einer obersten Behörde, i.d.R. einem Bundesministerium. Bundesoberbehörden sind obligatorisch gem. Art. 87 I 2 GG (z.B. Bundeskriminalamt). Sie sind fakultativ, sofern sie aufgrund der Generalklausel gem. Art. 87 III, 1. Fall GG errichtet worden sind (z.B. Kraftfahrtbund...
Bundesstaat
Bundesstaat i.S.v. Art. 20 I GG ist ein Gesamtstaat bei dem die Aus- übung der Staatsgewalt auf einen Zentralstaat (Bund) und mehrere Gliedstaaten (die Länder) aufgeteilt ist; vgl. auch Art. 79 III, 1. Fall GG.
Bundesversammlung
Sie wählt gem. Art. 54 GG i.V.m. Bundesgesetz den Bundespräsi- denten.
Buchersitzung
Gesetzlicher Eigentumserwerb an einem Grundstück durch 30-jährige Eintragung des Nichtberechtigten und gleichzeitigen 30-jährigen Eigenbesitz.
Buchgrundschuld
Grundschuld, bei der die Erteilung des Grundschuldbriefes durch Einigung zwischen dem Gläubiger und dem Grundstückseigentümer und Eintragung dieser Einigung in das Grundbuch ausgeschlossen ist.
Buchhypothek
Hypothek, bei der die Erteilung des Hypothekenbriefes ausgeschlossen ist (Einzelheiten vgl. Hypothek).
bösgläubiger Besitzer
Bösgläubig ist derjenige Besitzer, der den Mangel seines Besitzrechts ( Recht zum Besitz) beim Erwerb des Besitzes kennt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennt. (Beachte: Bezugspunkt des guten Glaubens ist das eigene Recht zum Besitz und nicht, wie beim gutgläubigen Erwerb des Eigentums, das Eigentum des Verfügende...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Am 01.07.1896 vom Deutschen Reichstag beschlossenes, am 24.08.1896 verkündetes und zum 01.01.1900 in Kraft getretenes und bis heute geltendes Gesetzbuch, in dem das Zivilrecht einheitlich kodifiziert ist. mehr..
Bürgschaft
Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Hauptschuldner) einzustehen. Die Bürgschaft ist akzessorisch ( Akzessorietät). Entstehung und Fortbestand sowie Durchsetzbarkeit der Forderung des Gläubigers gegen den Bürgen sind ...
Diskontinuität
Beim Bundestag besteht, anders als z.B. beim Bundesrat, persönli- che und sachliche Diskontinuität, d.h. mit Ablauf der Legislaturperiode wechseln die persönliche Zusammensetzung des Parlaments und die Sachgegenstände; vgl. auch § 125 Geschäftsordnung des Bundestages. Insbes. erledigen sich Gesetzesinitiativen, s...
doppeltqualifizierte Mehrheit
Fordern neben einem bestimmten Anteil von Ja-Stimmen noch weitere Anforderungen. Beispiel: Grundgesetzänderung gem. Art. 79 II GG erfordert die Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des Bundestages (410) und 2/3 der Mitglieder des Bundesrates (46).
dringende Gefahr i.S.v. Art. 13 IV, VII GG
Nach h.M. gleichzusetzen mit erheblicher Gefahr, d.h. Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie Bestand des Staates, Leben, Gesundheit, Freiheit oder nicht unwesentliche Vermögenswerte.
Durchsuchung
Durchsuchung i.S.v. Art. 13 II GG ist das körperliche Betreten der Wohnung und die Vornahme von Suchhandlungen in der Wohnung durch staatliche Organe, um Personen oder Sachen zu finden oder einen bestimmten Sachverhalt zu erforschen.
omnimodo facturus
(lat.) `Zur Tat Festentschlossener†œ, bei dem deswegen keine Anstiftung mehr möglich ist. Durch psychische Stabilisierung des Tatentschlusses kann allerdings noch Beihilfe erfüllt sein.
omissio libera in causa
(lat.) `Eine in der Ursache frei(-verantwortliche) Unterlassung.†œ An- erkannte Parallelfigur zur actio libera in causa. Obwohl der Täter im Moment gebotener Tätigkeit zur Handlung außerstande war, kann er sich hierauf nicht berufen, weil er vorher vorwerfbar seine Handlungsunfähigkeit herbeigeführt h...
echte Rückwirkung
Liegt vor, wenn ein Lebenssachverhalt, der bei Verkündung des Gesetzes abgeschlossen ist, nachträglich belastend geregelt wird. Die echte Rückwirkung ist grds. unzulässig, es sei denn, dass kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der alten Rechtslage bestand.
echte Wahlfeststellung
Ungewissheit im Rechtlichen und Tatsächlichen: Der Täter hat ei- echte Wahlfeststellung nen Tatbestand entweder durch eine bestimmte Handlung verwirklicht oder einen anderen Tatbestand durch eine andere Handlung. Ein strafloser dritter Hergang scheidet aus. Hier ist eine Bestrafung möglich, die offen lässt, welcher der Tatbe...
echter Erfüllungsbetrug
Erfüllungsbetrug
echtes Unterlassungsdelikt
Spiegelbild zum reinen Tätigkeitsdelikt, bei dem sich der Strafvorwurf im bloßen Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Tätigkeit erschöpft, ohne dass ein weitergehender Erfolg eingetreten sein muss.
Ehe
Ehe i.S.v. Art. 6 I GG ist die Vereinigung eines Mannes u. einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft. Grundrechtlich nicht geschützt ist die Scheinehe. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden durch Art. 2 I GG geschützt; sie dürfen aber in bestimmten Fälle...
Ehre
Verdienter Geltungsanspruch eines Rechtsträgers, geprägt durch dessen sittliches Verhalten sowie das Fehlen elementarer Unzulänglichkeiten (normativer Ehrbegriff). mehr Infos..
eingeschriebener Brief
Zustellung eines Verwaltungsaktes eingeschriebener
Einheitsklage
reformatio in peius Einheitsklage
Einrichtungsgarantien durch Grundrechte
Bei einzelnen Grundrechten (z.B. Art. 1 I GG) ergibt sich bereits aus dem Wortlaut, dass sie über die Gewährung subj. Rechte hinaus zugleich den Bestand bestimmter Rechtseinrichtungen garantieren. Der Staat ist dazu verpflichtet, die Ausübung des Grundrechts i.R.d. Möglichen umfassend zu fördern, ggf. eine entsprechende Org...
Einspruchsgesetz
Regelfall für Gesetzgebungsverf. zum Erlass von Bundesgesetzen in Bezug auf Beteiligung des Bundesrates. Der Bundesrat kann gg. Einspruchsgesetze den Vermittlungsausschuss anrufen, Art. 77 II GG, nach Beendigung des Vermittlungsverf. Einspruch gg. das Gesetz einlegen (Art. 77 III GG; daher der Name des Gesetzes) und dieser Einspruch kann gem. ...
einstweilige Anordnung
Vorläufiges Rechtsschutzverf. vor d. VG gem. § 123 VwGO. Zwei Arten der einstweiligen Anordnung sind zu unterscheiden. Mit der Sicherungsanordnung gem. § 123 I 1 VwGO begehrt der Antragsteller die Sicherung eines bestehenden status quo (Rechtsposition). Die Regelungsanordnung gem. § 123 I 2 VwGO ist auf vorläufige Regelung ...
Einzelfallregelung
Merkmal des VA in der Abgrenzung zur Rechtsnorm. Während eine Rechtsnorm generell (Vielzahl v. Personen) und abstrakt (Vielzahl v. Fällen) ist, bedeutet Einzelfallregelung grds. die individuelle (eine Person) und konkrete (ein Fall) Regelung. Sie liegt aber auch vor, wenn die Regelung individuell abstrakt ist, d.h., dass sich die Re...
eidesmündig
Jede Aussageperson, die im Zeitpunkt der Aussage das 16. Lebensjahr vollendet hat.
eigenhändige Delikte
Straftatbestände, die nur durch höchstpersönliche körperliche Vornahme der Tathandlung täterschaftlich erfüllt werden können.
Eigentum
Umfassendstes, zivilrechtlich ausgestaltetes dingliches Verfügungsrecht eines Rechtssubjekts an einer Sache, unabhängig von deren wirtschaftlichem Wert.
eigenverantwortlich
Entscheidung für eine selbstverletzende oder selbstgefährdende Handlung in Kenntnis ihrer Tragweite, wobei die Entscheidung nach einer Meinungsgruppe in entsprechender Anwendung der Regeln strafrechtlicher Verantwortung, nach a.A. nach den Kriterien einer wirksamen rechtfertigenden Einwilligung defektfrei gewesen sein muss. mehr Info...
eigenverantwortliche Selbstgefährdung
An die Verursachungshandlung des Täters anknüpfendes und erfolgsvermittelndes Mitwirkungsverhalten des Opfers in Kenntnis der Tragweite des eingegangenen Risikos. In Abgrenzung zur Fremdgefährdung liegt eine Selbstgefährdung vor, wenn das Opfer den zum tatbestandlichen Erfolg führenden letzten Akt in den Händen ge...
einbrechen
Das gewaltsame Öffnen oder Erweitern des Zugangs zu einem umschlossenen Raum. Betreten ist nicht erforderlich.
eindringen
Betreten, also Hineingelangen mit zumindest einem Körperteil in die geschützte Sphäre gegen oder ohne den Willen des Hausrechtsinhabers.
Eindruckstheorie
Erklärungsmodell für die Bestrafung einer Versuchstat. Der Versuch ist danach unter Strafe gestellt, weil durch die Betätigung des rechtsfeindlichen Willens das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsordnung erschüttert und damit der Rechtsfrieden beeinträchtigt werden kann.
Eingehungsbetrug
Vollendung des Betruges durch irrtumsbedingte Begründung einer vermögensnachteiligen Vertragsverpflichtung, weil bereits diese †“ vor dem Leistungsaustausch †“ einen Gefährdungsschaden darstellt. Gegenbegriff Erfüllungsbetrug. mehr Infos..
eingeschränkte Schuldtheorie
H.M. zur Behandlung von Fällen irriger Annahme eigener Rechtfertigung. Der Erlaubnistatbestandsirrtum lässt danach in direkter oder analoger Anwendung des § 16 eine Vorsatztat entfallen. Ein Erlaubnisirrtum wird nach § 17 behandelt.
Eingriffsinteresse
Güterabwägung
Einsichtsunfähigkeit
Schuldfähigkeit
einsperren
Freiheitsberaubung durch Verhinderung des Verlassens eines †“ auch beweglichen †“ Raumes durch äußere Vorkehrungen.
einsteigen
Eindringen in einen umschlossenen Raum auf nicht ordnungsgemäßem Weg unter Überwindung nicht ganz unerheblicher Hindernisse oder Schwierigkeiten, die sich aus der Eigenart oder der Umfriedung des umschlossenen Raums ergeben.
Einverständnis
Tatbestandsausschließender Rechtsschutzverzicht bei solchen Delikten, die bereits als objektives Merkmal ein Handeln gegen den Willen des Betroffenen verlangen (z.B. § 248 b) oder die ein Tatbestandsmerkmal enthalten, das nach seiner Definition ein Handeln gegen oder ohne den Willen einer geschützten Person verlangt (z.B. Wegne...
Einwilligung
Rechtfertigungsgrund, der bei disponiblen Rechtsgütern einen wirksamen Rechtsschutzverzicht des Berechtigten und als subjektives Rechtfertigungselement ein Handeln in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung verlangt.
Einwilligungsfähigkeit
Voraussetzung jeder wirksamen Einwilligung. Der Einwilligende Einwilligungsfähigkeit muss nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande sein, Bedeutung und Tragweite des gegen ihn gerichteten Eingriffs und des Verzichts auf den Schutz des Rechtsguts zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen.
Einzeltäter
unmittelbarer Täter
nullum crimen sine lege scripta, sine lege praevia, sine lege certa
(lat.) `Keine Straftat ohne geschriebenes Gesetz, ohne vorheriges, also zur Tatzeit gültiges Gesetz, ohne sicheres, also inhaltlich bestimmtes Gesetz.†œ Garantiefunktion.
nulla poena sine culpa
(lat.) `Keine Strafe ohne Schuld†œ Garantiefunktion.
normatives Stufenverhältnis
Beziehung zwischen Straftatbeständen i.S.e. `mehr oder weniger†œ, so z.B. wenn ein Delikt Grund- oder Durchgangsstufe eines anderen Delikts ist. Steht fest, dass der Täter zumindest das Delikt niedrigerer Stufe verwirklicht hat, so ist er nach dem Grundsatz in dubio pro reo hieraus zu verurteilen.
elektronischer Verwaltungsakt
Neue Form des Verwaltungsaktes, die erst durch Gesetz vom 01.02.2003 in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen wurde. Ein elektronischer Verwaltungsakt liegt vor, wenn er elektronisch erzeugt und als Datei gespeichert wird. Die Datei selbst ist dann der Verwaltungsakt, unabhängig davon, ob die Übermittlung über Diskette, CD-ROM,...
embryopathische Indikation
Rechtfertigungsgrund für Schwangerschaftsabbruch aufgrund der Belastungen durch die zu erwartende schwere Behinderung des Kindes. Mit erfasst durch die medizinisch-soziale Indikation.