Kopie von `Juristischen Begriffe und Definitionen`
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Kategorie: Juristisch
Datum & Land: 17/09/2009, De.
Wörter: 466
Geistigkeitstheorie
Aussteller
Geld
Staatlich beglaubigte und zum Umlauf bestimmte Zahlungsmittel.
Gemeindelikte
Straftaten, die hinsichtlich des Täterkreises unbegrenzt sind, also von jeder strafmündigen Person begangen werden können.
gemeingefährliches Mittel
Tötungsmittel, dessen Wirkung auf Leib oder Leben mehrerer oder vieler Menschen der Täter nicht beherrscht, weil er die Ausdehnung der Gefahr bei seinem Einsatz nicht in der Gewalt hat.
gemeinschaftlich
Gefahrerhöhendes Zusammenwirken von mindestens zwei, nicht notwendig mittäterschaftlich handelnden und nicht notwendig vom Opfer wahrgenommenen Personen am Tatort. mehr Infos..
geringwertige Sache
Jede Sache, die einen Verkehrswert bis zu einer Obergrenze von 25 € besitzt.
Gesamt- betrachtungslehre
Herrschendes Prinzip für den Rücktritt, wonach auch bei einer Mehrheit gleichartiger, strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen nur ein Versuchsgeschehen vorliegt, wenn die Betätigungsakte durch den aufrechterhaltenen Deliktswillen verbunden sind und zwischen ihnen ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang ...
Gesamtlösung
H.M. zum Versuchsbeginn bei Mittätern, wonach der Versuch für alle Beteiligten beginnt, wenn auch nur einer von ihnen eine zum Gesamtplan gehörende Handlung vornimmt und damit nach Vorstellung aller in das Ausführungsstadium eintritt.
Gesamturkunde
Sonderform der Urkunde, die dadurch entsteht, dass einzelne Gedankenerklärungen hinreichend fest zusammengefügt werden und ein einheitliches Ganzes bilden, das eine neue über den Inhalt der Einzelteile hinausgehende Vollständigkeits- oder Abgeschlossenheitserklärung erhält.
Gesetzeseinheit
Gesetzeskonkurrenz
Gesetzeskonkurrenz
Verdrängung eines dem Wortlaut nach erfüllten Straftatbestandes durch einen anderen vorrangigen Straftatbestand. Die zurücktretende Vorschrift darf dann weder im Schuldspruch noch in der Strafzumessung Berücksichtigung finden.
Gesetzesvorbehalt
Fundamentalprinzip des Strafrechts: Strafbarkeit und Strafe hat allein der Normgeber i.d.R. durch förmliches Gesetz (Art. 104 I GG) festzulegen. Folge ist ein Verbot täterbelastenden Gewohnheitsrechts und täterbelastender Analogie im Strafrecht. mehr Infos..
Gesetzlich- keitsprinzip
Garantiefunktion
Gesundheits- schädigung
Jedes Hervorrufen oder Steigern eines nicht unerheblich krankhaften Zustandes.
Gesundheitszeugnis
Bescheinigung über den gegenwärtigen Gesundheitszustand eines Menschen, aber auch über früher überstandene Krankheiten, ihre Spuren und Folgen, ferner über zukünftige Gesundheitsaussichten.
gewähren
Tatsächliche Zuwendung eines Vorteils.
Gewahrsam
Das von einem, wenn auch generellen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Herrschaftsverhältnis einer Person über eine Sache unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung.
Gewahrsamsenklave
Herrschaftsbeziehung über alle Sachen, die jemand am Körper oder in mitgeführten Taschen trägt oder dorthin verbracht hat, auch wenn er sich in fremder Gewahrsamssphäre befindet.
Gewahrsams- lockerung
Noch nicht tatbestandsmäßige Vorstufe der Gewahrsamsverschiebung, weil das Opfer nach der Verkehrsanschauung immer noch Mitgewahrsam inne hat.
Gewalt gegen eine Person
Physische Zufügung eines nicht notwendig erheblichen Übels, das auf den Körper des Genötigten wirkt und geleisteten oder erwarteten Widerstand verhindern oder erschweren soll.
Gewalt
Jede nicht notwendig erhebliche Kraftentfaltung, durch die physischer oder psychischer Zwang entsteht, den das Opfer als körperlichen Zwang empfindet. mehr Infos..
Gewerbsmäßigkeit
Absicht, sich und nicht nur einem Dritten aus der wiederholten Begehung bestimmter Straftaten eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und Erheblichkeit zu schaffen, unabhängig davon, ob diese Absicht realisiert werden konnte.
Gift
Jede anorganische oder organische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen chemisch oder chemisch-physikalisch die Gesundheit zu beeinträchtigen vermag.
Glaubens- und Bekenntnisfreiheit
Dieses Grundrecht aus Art. 4 I, II GG erfasst die Freiheit, einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und entsprechend zu handeln bzw. dies nicht zu tun (sog. negative Glaubens- und Bekenntnisfreiheit).
Gleichheit der Wahl
Wahlrechtsgrundsatz aus Art. 38 I 1 GG und besonderer Gleich- heitssatz. Die Gleichheit der Wahl gilt für den gesamten Wahlvorgang von der Aufstellung der Bewerber über die Stimmabgabe und Auswertung der abgegebenen Stimmen bis zur Zuteilung der Abgeordnetensitze (zeitl. Geltungsbereich) und in personeller Hinsicht sowohl für d...
gleichartige Tateinheit
Tateinheit
gleichartige Tatmehrheit
Tatmehrheit
Gleichstellungsklausel
Strafrechtliche Wertgleichheit zwischen aktivem Tun und garantenpflichtwidrigem Unterlassen, die nur bei verhaltensbezogenen Delikten durch Unterlassen zu prüfen ist.
Glied
wichtiges Glied
lex specialis derogat legi generali
(lat.) `Das besondere Gesetz geht dem allgemeinen vor.†œ
lex posterior derogat legi priori
(lat.) `Das später erlassene Gesetz geht dem älteren vor.†œ
Grundmandatsklausel
Gem. § 6 VI 1, 2. Halbs. BundeswahlG nehmen auch solche Parteien, die nicht 5% der abgegebenen Zweitstimmen erhalten haben, entsprechend dem Verhältnis der auf sie abgegebenen Zweitstimmen an der Sitzverteilung teil, sofern sie mindestens 3 Direktmandate erhalten haben. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Klausel, welche dem Schutz...
Grundrechtsfähigkeit
Fähigkeit natürlicher oder juristischer Personen oder von Perso- nenmehrheiten, Träger von Grundrechten zu sein. Sie kann problematisch sein beim nasciturus und beim Toten sowie bei Personenmehrheiten und juristischen Personen (Art. 19 III GG).
Grundrechtskollision
Grundrechtsgewährleistungen eines Grundrechtsträgers (z.B. die Meinungsfreiheit zugunsten des Beleidigers) kollidieren mit Grundrechtsgewährleistungen eines anderen Grundrechtsträgers (z.B. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beleidigten). Durch Abwägung im Einzelfall ist dann festzustellen, welches der koll...
Grundrechtskonkurrenz
Durch eine bestimmte Maßnahme der drei Gewalten werden bei einem Grundrechtsträger mindestens zwei oder mehr verschiedene Grundrechte betroffen. Sofern nicht ein Grundrecht im Wege der allgemeinen Spezialität hinter einem anderen Grundrecht zurücktritt, ist im Zweifelsfall Anwendungskonkurrenz aller betroffenen Grundrecht...
Grundrechtsmündigkeit
Fähigkeit einer Person, ein Grundrecht, dessen Träger sie ist (Grundrechtsfähigkeit), in möglichen Konfliktsituationen entsprechend ihrer Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit ausüben zu können. Problematisch kann in diesem Zusammenhang sein, ob sich nichtgeschäftsfähige natürliche Personen im Rahme...
grausam
Zufügung besonders starker Schmerzen oder körperlicher oder seelischer Qualen aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung.
grob verkehrswidrig
Besonders schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften.
Grundtatbestand
Strafgesetz, das innerhalb einer Gruppe verwandter Tatbestände als strafrechtliche Ausgangsnorm die Mindestvoraussetzungen beschreibt, die dem Delikt sein typisches Gepräge geben.
gutgläubiger Erwerb eines Grundstücks vom Nichtberechtigten
Für den gutgläubigen Erwerb von Grundstücken und Grundstücksrechten ist erforderlich: Rechtsgeschäft i.S.e. Verkehrsgeschäfts, Unrichtigkeit des Grundbuchs, Legitimation des Verfügenden aufgrund der Grundbuchlage, Gutgläubigkeit des Erwerbers (wird vermutet), kein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Gr...
gutgläubiger Hypothekenerwerb
Die fehlende Berechtigung des Abtretenden hinsichtlich der Hypothek kann unter den Voraussetzungen des § 892 über den gutgläubigen Erwerb überwunden werden. Ist der Abtretende nicht Inhaber der gesicherten Forderung (und wegen der Akzessorietät der Hypothek daher auch nicht Inhaber der Hypothek), so wird ein gutgl&aum...
gutgläubiger lastenfreier Erwerb
Erwerb eines dinglichen Rechts frei von Lasten Dritter. Der Erwerber muss Eigentum erlangt haben. Dabei ist es gleichgültig, ob er es vom Eigentümer oder gutgläubig vom Nichtberechtigten erworben hat. Hat der Erwerber Eigentum vom Berechtigten erlangtmuss er zum lastenfreien Erwerb dieselbe Rechtsposition erhalten, wie beim gut...
gutgläubiger lastenfreier Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
Der gutgläubige lastenfreie Erwerb ist ausgeschlossen, wenn die Veräußerung durch Abtretung des Herausgabeanspruchs erfolgt und der Inhaber des dinglichen Rechts die Sache im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz hat (Merke: Ein mit Sachbesitz verbundenes Sachenrecht braucht dem guten Glauben des Erwerbers nicht zu weichen).
Güterabwägung
Das geschützte Interesse, also dasjenige, dem die Gefahr drohte (Erhaltungsinteresse), muss das beeinträchtigte Interesse, also dasjenige, das durch die tatbestandsmäßige Handlung verletzt wurde (Eingriffsinteresse), wesentlich überwiegen.
Kunst
Kunst i.S.v. Art. 5 III 1, 1. Fall GG ist zunächst jede Tätigkeit u. jedes Ergebnis der herkömmlich anerkannten Gegenstände der Kunst (Musik, Theater, Malerei, Literatur usw.); sog. formaler Kunstbegriff. Bei sonstigen Tätigkeiten ist im Zweifel aus historischen Gründen (`entartete Kunst†œ) großzü...
Handlungsfreiheit
allgemeine Handlungsfreiheit
Handlungsstörer
Verhaltensstörer
Handwerk
Gewerbe, welches handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage A oder der Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung aufgeführt ist oder aber Tätigkeiten umfasst, die für dieses Gewerbe wesentlich sind, § 1 II HandwerksO. Dabei sind in der Anlage A zur HandwerksO die zulassungspflichtigen Handwerke und in Anlage B Ab...
Handwerksrolle
Handwerk
Halter eines Kfz
Derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die für den Gebrauch erforderliche Verfügungsgewalt besitzt. Dies wird i.d.R. der Eigentümer sein, bei längerer Gebrauchsüberlassung kann es jedoch auch der Mieter oder Leasingnehmer eines Fahrzeugs sein.
Hauptleistungspflichten
Pflichten, derentwegen der Vertrag geschlossen wurde. Bei gegenseitigen Verträgen stehen die Hauptleistungspflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis ( Synallagma). Jede Partei hat ihre Pflicht nur übernommen, um dafür die Gegenleistung zu erhalten. Die Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungspflichten ist insbes. für die...
Hauptsache
Eine Hauptsache liegt vor, wenn nach der Verkehrsauffassung die übrigen Bestandteile fehlen können, ohne dass das Wesen der Sache dadurch beeinträchtigt wird.
Haustürgeschäft
Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und in einer Haustürsituation angebahnt wurde. Bei einem Haustürgeschäft steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu ( Widerruf). Für Klagen aus Haustürgeschäften besteht ein besonderer Gerichtsstand im B...
Haustürsituation
Eine solche liegt vor, wenn der Verbraucher durch mündliche Erklärungen am Arbeitsplatz oder in der Privatwohnung zum Vertragsschluss bestimmt wurde, es sei denn, die Verhandlungen wurden auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt. Dem stehen gleich: Abgabe der Erklärung anlässlich einer Freizeitveranstaltun...
Konnivenz
(lat.) `Nachsicht†œ. Beschreibung des Tatbestands der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat.
Heilung von Verfahrensfehlern
Möglichkeit für die Behörde, gem. § 45 VwVfG durch nachträgliche Handlung Verfahrens- und Formfehler zu heilen. Nachträgliche Handlungen können bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden, § 45 II VwVfG des Bundes. Insbes. kann gem. § 45 I N...
Herren-Chiemsee- Entwurf
Erster Entwurf des Grundgesetzes durch Sachverständige in Herren- Chiemsee vom August 1948.
Hemmung der Verjährung
Hinderungsgrund für den Eintritt der Verjährung, der dazu führt, dass die Zeit der Hemmung in die Verjährungsfrist nicht mit eingerechnet wird. Hemmungsgründe sind Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über den Anspruch (§ 203) und Rechtsverfolgungsmaßnahmen (§ 204 I). Weitere Hemmung...
Herausgabe des Erlangten
Bereicherungsansprüche führen grds. dazu, dass der Bereicherte das durch die Bereicherung Erlangte ( erlangtes Etwas) herauszugeben hat. Die Herausgabepflicht umfasst auch Nutzungen und Surrogate. Ist eine Herausgabe nach der Natur des Erlangten von vornherein oder wegen nachträglicher Umstände unmöglich, so ist Werte...
Herrenlosigkeit
An einer Sache bestand bisher kein Eigentum, oder an einer Sache vorhandenes Eigentum wurde durch Dereliktion gemäß § 959 aufgegeben, oder der Eigentümer hat nach § 960 II u. III an gefangenen wilden Tieren unfreiwillig den Besitz verloren.
Hersteller
Hersteller ist, wer nach der Verkehrsanschauung unter Zugrundelegung objektiver Kriterien derjenige ist, in dessen Namen und wirtschaftlichem Interesse die Herstellung erfolgt. Die Herstellereigenschaft ist umstritten, wenn jemand die Herstellung neuer Sachen für einen anderen vornimmt und dieser aufgrund einer Vereinbarung Eigentüme...
Hersteller eines Produktes (ProdHaftG)
Hersteller i.S.d. ProdHaftG ist jeder, der das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt des fehlerhaften Produkts hergestellt hat. Gem. § 4 I 2 ProdHaftG sind Quasi-Hersteller den Herstellern gleichzusetzen. Quasi-Hersteller ist derjenige, der ein fremdes Produkt mit eigenem Namen oder Warenzeichen versieht und sich damit als Her...
Hinterlegung
Ablieferung von Geld, Wertpapieren und sonstigen Urkunden oder Hinterlegung sonstigen Kostbarkeiten bei einer öffentlichen Hinterlegungsstelle oder Hinterlegungskasse zur Aufbewahrung bis zur Herausgabe an einen berechtigten Empfänger. Gründe für die Hinterlegung sind: Erfüllungssurrogat (§§ 372 ff.), Hinterle...
historische Auslegung
Ermittlung des Inhalts einer Norm anhand ihrer geschichtlichen historische Auslegung Entwicklung (Unterfall: genetische Auslegung: Ermittlung des Inhalts einer Norm nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers bei Erlass des Gesetzes).
Homogenitätsprinzip
Gem. Art. 28 I 1 GG müssen die Landesverfassungen jedenfalls in den Grundzügen den Vorgaben und Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips auf Bundesebene in der Auslegung des BVerfG entsprechen.
horizontale Gewaltenteilung
Wird insbes. durch das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 III GG gefordert für die Ebene des Bundes einerseits sowie auf der Ebene jedes Bundeslandes andererseits. Ihre Aufgabe ist es, die jeweilige Staatsgewalt zu begrenzen und zu kontrollieren und dadurch die Freiheit des Einzelnen zu schützen sowie eine sinnvolle Arbeitsteilung herbeizuf&...
Hypothek
Belastung eines oder mehrerer Grundstücke in der Weise, dass eine Geldsumme zur Befriedigung einer Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist. Der Eigentümer des Grundstücks ist aus der Hypothek nicht zur Zahlung, sondern zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück verpflichtet (§ 1147). Im Gegensatz zur...
Hypothekenbestellung
Die rechtsgeschäftliche Bestellung einer Hypothek setzt voraus: Einigung zwischen dem Gläubiger und dem Grundstückseigentümer über die Bestellung der Hypothek; Eintragung der Hypothek in das Grundbuch; Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung (falls nicht schon vorher Bindung gem. § 873 II eingetreten ist); Bes...
Hypothekenbrief (Bedeutung
Zur Übertragung der Briefhypothek ist gemäß § 1154 I die Übergabe des Hypothekenbriefes erforderlich. Zur Geltendmachung der Briefhypothek ist gemäß § 1160 I die Vorlegung des Hypothekenbriefes erforderlich. Die Befriedigung des Gläubigers erfolgt Zug um Zug gegen Aushändigung des Hypothekenb...
Hypotheken- übertragung
Die Übertragung der Hypothek durch den Berechtigten erfolgt gem. § 1154, indem die gesicherte Forderung formgerecht abgetreten wird, mit der Folge, dass die Hypothek gem. § 1153 kraft Gesetzes auf den Erwerber übergeht ( Forderungsübergang). Für die Briefhypothek genügt schriftliche Abtretungserklärung u...
höhere Gewalt
Außergewöhnliches betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar ist und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwarte...
Idealkonkurrenz
Tateinheit
Identität nicht sofort feststellbar
Der Name des Betroffenen ist nicht bekannt und Angaben zur Person werden verweigert oder sind nicht nachprüfbar.
Identitätsirrtum
error in persona vel in obiecto
Identitätstäuschung
unechte Urkunde
Immunität
Ist in Art. 46 II†“IV GG i.V.m. Anlage 6 zur GO des Bundestages gere- gelt. Voraussetzung ist Verhaftung oder Ermittlung gg. einen Abgeordneten wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Rechtsfolge ist grds. ein zeitweiliges Verfahrenshindernis, solange der Abgeordnete dem Parlament angehört. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung de...
imperatives Mandat
Abgeordneter ist ausschließlich willenloses Sprachrohr seiner Par- tei und entscheidet nicht entsprechend Art. 38 I 2 GG ausschließlich nach seiner eigenen Überzeugung und seinem eigenen Gewissen.
im Stich lassen
Jedes Verhalten, durch das der Täter die Beseitigung einer bereits vorhandenen hilflosen Lage unterlässt, obwohl ihm dies tatsächlich möglich und zumutbar ist.
Indemnität
Nach Art. 46 I GG darf ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen einer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestag oder einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden Neben verleumderischen Beleidigungen werden Ä...
Indigenat, gemeinsames
Nach Art. 33 I GG hat jeder Deutsche in jedem Land die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Individualverfassungs- beschwerde
Verfassungsbeschwerde
informationelle Selbstbestimmung
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Inhalts- und Schrankenbestimmung
Jede staatliche Beeinträchtigung von Eigentum oder eigentumsähnlichen Rechten i.S.v. Art. 14 I GG, die nicht Enteignung ist; vgl. auch Art. 14 I, II GG.
Inhaltsbestimmung
Beschränkung des Inhalts einer Regelung in Abgrenzung zur Nebenbestimmung zum VA. Bei einer Inhaltsbestimmung ist diese so eng mit der Hauptregelung des Verwaltungsaktes verbunden, dass die Hauptregelung ohne die Inhaltsbestimmung völlig sinnlos wäre. Inhaltsbestimmung zur Baugenehmigung wäre z.B. die genaue Bezeichnung der zu b...
Inkompatibilität
Ergänzt die horizontale Gewaltenteilung insoweit, als auch Perso- nen nicht Mitglied bzw. Angehöriger von zwei verschiedenen staatl. Gewalten (z.B. Gesetzgebung und Exekutive) sein sollen. Beispiele: Art. 66, 94 I 3, 137 GG, z.B. i.V.m. § 5 AbgeordnetenG.
inkongruente Prüfungskompetenz
Prüfungskompetenz
Interessentheorie
Möglichkeit der Abgrenzung zw. öffentlichem und Privatrecht. Interessentheorie Nach der Interessentheorie, die auf den römischen Juristen Ulpian zurückgeht, ist eine Rechtsnorm ör, wenn sie überwiegend dem öffentlichen Interesse dient u. zivilrechtlich, wenn überwiegend Individualinteressen geschützt wer...
Inzidentkontrolle
Die Frage der Rechtmäßigkeit eines Gesetzes ist nur Nebenfrage in einem gerichtlichen Verfahren und nicht alleiniger Verfahrensgegenstand wie bei den Normenkontrollverfahren. Beispiel: Anfechtungsklage; Hauptfrage des Prozesses ist die Rechtmäßig- o. Rechtswidrigkeit des angefochtenen VA. Als Neben- oder Inzidentfrage kann vom...
Inadäquanz
Kausalverlauf oder Schaden, der so sehr außerhalb aller Erfahrungen liegt, dass mit ihm vernünftigerweise nicht gerechnet zu werden brauchte. Bei der Vorsatztat entfällt mit der Lit. mangels Risikozusammenhangs die objektive Zurechnung, während die Rspr. die subjektive Zurechenbarkeit verneint. Bei der Fahrlässigkeitstat...
Inbrandsetzen
Handlung, durch die eine Sache oder ein zumindest nicht völlig unwesentlicher Bestandteil derselben so vom Feuer ergriffen ist, dass sie auch nach Entfernen oder Erlöschen des Zündstoffs selbstständig weiterbrennen kann.
Ingebrauchnehmen
Beherrschung des Fahrzeugs unter Einwirkung der zur Ingangsetzung und Inganghaltung geeigneten Kräfte, nicht notwendig des technischen Antriebs, und Benutzung als Fortbewegungsmittel.
Ingerenz
Fallgruppe des Überwachungsgaranten. Wer durch seine frühere Handlung oder durch sein Vorunterlassen die Gefahr für den Eintritt schädlicher Erfolge geschaffen hat, ist verpflichtet, die Schäden zu verhindern, wenn das Vorverhalten eine Gefahrerhöhung für den Schadenseintritt begründet hat und pflichtwidrig ...
Inlandsbeschränkung, tatbestandsimmanente
Vorfrage der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandstaten, die dann zu verneinen ist, wenn der infrage kommende deutsche Straftatbestand nur Rechtsgüter des Inlands erfasst, z.B. die Staatsschutztatbestände der §§ 80 ff., die Angriffe gegen ausländische Staatstätigkeit grds. nicht betreffen.
Inverkehrbringen
Der Täter muss seine bisherige Verfügungsgewalt an dem Tatobjekt (Falschgeld) vollständig aufgegeben haben, sodass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Tatobjekts zu bemächtigen und mit ihm nach eigenem Belieben umzugehen.
Irrtum
Jede Fehlvorstellung über Tatsachen, entweder in der Form der irrigen Annahme einer tatsächlich nicht vorhandenen Tatsache oder der Unkenntnis einer tatsächlich vorhandenen Tatsache. mehr Infos..
Irrtumsprivileg des Staates
strafrechtlicher Rechtmäßigkeitsbegriff
Irrtumsanfechtung
Unterliegt der Erklärende einem Erklärungsirrtum oder einem Inhaltsirrtum ist die Willenserklärung zwar wirksam, der Erklärende kann sie aber durch Anfechtung mit ex tunc-Wirkung vernichten, muss dann aber ggf. dem gutgläubigen Erklärungsempfänger den Vertrauensschaden ersetzen (§ 122).
isolierte Beweismittelfiktion
verdächtigen
iterative Tatbestandserfüllung
Erscheinungsform tatbestandlicher Bewertungseinheit durch wiederholte Vornahme derselben Tathandlung.
ius dispositivum
(lat.) `abwandlungsfähiges, nachgiebiges Recht†œ