
Im Mittelalter Privatkrieg zwischen Einzelpersonen, Sippen oder Familien zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Im Spätmittelalter nahmen sie großes Ausmaß an, so sandten 1440 österreichische Adelige Friedrich III. Fehdebriefe. Seit dem 1495 von König Maximilian I. erlassenen Ewigen Landfrieden war das Fehdewesen verboten und wurde kriminal...
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Fehde

ein Mittel der Rechtsverfolgung. Ein Privatkrieg in einer Gesellschaft, die noch keine geregelte Strafverfolgung kannte. Fehden erstreckten sich auf ganze Personengruppen und wurden meist von Adligen geführt, aber auch zahlreiche Städte waren darin verwickelt. Bauern und Stadtbürgem hingegen war das Fehdeführen verboten.
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https://cugelinge.de/html/glossar.html

Der Ausdruck Fehde bezeichnet ein Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen Geschädigtem und Schädiger unter Ausschaltung einer übergeordneten Instanz regelte. Fehdefähig waren nur Freie. Handlungen eines Knechtes wurden seinem Herrn zugerechnet. Sie wird heutzutage oft mit B...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fehde

ist im mittelalterlichen deutschen Recht der Zustand der rechtmäßigen, Verletzungen fremder Menschen und Sachen erlaubenden Feindschaft zwischen dem Verletzten (und seiner Verwandtschaft) und dem Rechtsbrecher (und seiner Verwandtschaft). Die F. lässt die Selbsthilfe zu und zwar auch in der Form der Blutrache. Neben ihr steht wohl schon früh di...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] 1. Die Fehde, plur. die -n, thätige Feindseligkeiten, besonders unter Privatpersonen, am häufigsten zu den Zeiten des Faustrechtes, und in weiterer Bedeutung, Haß, Streit. Alle Fehde hat nun ein Ende, in dem Liebe: Allein Gott in der Höh sey Ehr. Ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welc...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_0_582

Eine Fehde ist ein privater Krieg zwischen zwei Familien, wie zum Beispiel die Familien von Landesherren. Die Fehde hate ihren Ursprung in germanischer Zeit und wurde 1495 durch den Ewigen Landfrieden verboten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40053

Fehde , Feindseligkeit, Privatkrieg zwischen zwei Freien oder ihren Sippen in germanischer Zeit und im Mittelalter; zunächst außerrechtlich, später von der Rechtsordnung anerkannt. Die Fehde diente der Wiederherstellung der verletzten Sippenehre. Von der auch im Bauernstand verbreiteten Blutrache un...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Fehde wird die im altgermanischen Recht übliche Ahndung von Verbrechen durch die Sippe des Opfers gegenüber der Sippe des Täters bezeichnet. Im Mittelalter war das Fehderecht nur für die Fälle der Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung durch die ordentlichen Gericht anerkannt. Schliesslich wurde das Fehderecht mit der Verkündung des e...
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https://www.lexexakt.de/glossar/fehde.php

Fehde (mhd. vehede, ahd. [gi]fehida = Feindschaft, Streit) hieß nach dem Selbsthilferecht der Germanen das zwischen dem ûbeltäter (samt Verwandtschaft) und dem Verletzten (samt Verwandtschaft) bestehende Feindschaftsverhältnis, welches zu Rachehandlungen an Menschen und Sachen berechtigt. Die Fehde ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Fehde , im Mittelalter der Privatkrieg im Gegensatz zum Volkskrieg. Bei den alten Germanen war es Grundsatz, daß Recht und Friede zunächst von dem Einzelnen, von der Familie und deren Angehörigen und nur im Notfall von Staats wegen, d. h. von dem ganzen Volk oder dessen Leitern und Vertretern, zu schützen seien. Dem Verletzten stand es zu, selb...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

in germanischer Zeit und im Mittelalter anerkannte Selbsthilfemaßnahme eines in seinen Rechten Verletzten gegen den Rechtsbrecher; von Einzelnen, Sippen oder anderen Gruppen gegeneinander geführt, wobei bestimmte vom Fehderecht verlangte Formen (Ansage durch Fehdebrief, Werfen des Fehdehandschuhs u. Ä.) gewahrt werden mussten. Der Rechts...
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https://www.wissen.de//lexikon/fehde
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