
Fehdehandlungen. Um den Fehdegegner zu schwächen, fing man ihm Leute weg, wo immer man ihrer habhaft werden konnte, um sie zu morden, verstümmeln, vergewaltigen, tribulieren oder um sie einzukerkern und nur gegen hohes Lösegeld wieder freizugeben. Am meisten hatte die fast gänzlich wehrlose Landbevö...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.