
Fehdebrief, auch Absagebrief, ist eine Urkunde, worin die Fehde angekündigt wird. Solche Fehdebriefe waren meist ganz kurz. Eine Fehde musste drei Tage vor dem Beginn durch einen Absage- oder Fehdebrief rechtmäßig angekündigt werden. Damit die Fehde nicht zum Mord und damit straffähig wurde (siehe auch Plackerer), hatten die Betroffenen folge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fehdebrief
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Fehdebrief, des -es, plur. die -e, ein Ausforderungsschreiben, die schriftliche Ankündigung seiner thätigen Feindschaft; ein gleichfalls veraltetes Wort, welches nur noch theils in der Geschichte der mittlern Zeiten, theils im Scherze für eine Ausforderung, gebraucht wird S. Fehde.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_0_584

Fehdebrief (auch Absagebrief). Schriftliche Ansage von Feindseligkeiten nach dem Fehderecht. Wurde manchmal unziemlich kurz vor Eröffnung der Feindseligkeiten zugestellt, um dem Gegner keine Zeit für Vorbereitungen zu lassen. (s. Absage, Widersagung) Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/...
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Fehdebrief (Absagebrief), Schreiben, worin man jemand den Frieden auf- und die Fehde (s. d.) ankündigte. Solche Fehdebriefe waren meist ganz kurz, z. B.: "Wisse, daß ich (N. N.) dein (N. N.s) Feind sein will"; zuweilen enthielten sie aber auch die Ursache der Befehdung, oder es wurde auch, wenn der Absagende nur als Bundesgenosse eines ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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