
Fehderecht. Das Recht auf bewaffnete Selbsthilfe war ursprünglich auf waffenfähige Freie beschränkt. Als grundsätzlich nicht fehdefähig galten Bauern - mit Ausnahmen, s.u. -, Bürger, Kleriker, Juden und Frauen. Für die 'rechte' Fehde galten bestimmte Regeln, z.B. für Ansage (s. Absage, Fehdebrief, W...
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