
Ehre bedeutet in etwa Achtungswürdigkeit (einer Person); sie kann jemandem als Mitglied eines Kollektivs oder Standes zuerkannt werden (Ehre des Weibes, des Edelmannes, des Handwerkers u. a. m.), sie kann aber auch (etwa durch die Nobilitierung oder eine Ordensverleihung) vom dazu Berechtigten zugesprochen werden (The Queen is the fountain of hon...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ehre

ist der Wert eines Menschen innerhalb der Gesellschaft. Die Verletzung der E. kann schon im altrömischen Recht eine Folge nach sich ziehen (bei [lat.] iniuria [F.] sind 25 Pfund Kupfer zu leisten). Ihr Schutz bleibt weitgehend der Selbsthilfe und dem Strafrecht überlassen. Bestimmtes Verhalten führt zum rechtlichen Verlust der E. (Ehrlosigkeit, ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

1. Für das Bestehen u. das Gedeihen des Menschen ist der Ruf, den er in der Gesellschaft genießt, von großer Bedeutung; der gute Ruf zählt zu den Werten gesellschaftlicher Geltung, die der Mensch braucht u. auf die er daher ein gewisses Recht (vgl. Menschenrechte) hat. Unter Ruf versteht man die allg. verbreitete Meinung ü...
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https://stjosef.at/morallexikon/ehre.htm

Ehre: Ehrenmord - Die Bushaltestelle in Berlin-Tempelhof, an der eine junge Deutsche kurdischer... Ehre, 1) die einer Person aufgrund ihres Menschseins und der damit verbundenen Würde von Natur aus zukommende, durch Worte und Handlungen bekundete Achtung; 2) innere, auf der Selbstachtung...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Verdienter Geltungsanspruch eines Rechtsträgers, geprägt durch dessen sittliches Verhalten sowie das Fehlen elementarer Unzulänglichkeiten (normativer Ehrbegriff). mehr Infos..
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

heisst, vom nächsten Abschlag als erster abschlagen zu dürfen; teilweise ist dies eine zweifelhafte Ehre, weil der nachfolgende Spieler mit subtiler Genauigkeit beobachten kann, wie Windrichtung und Flugbahn die Ballgeschwindigkeit verändern. Er kann seinen Schlag dann mit einiger Übung ausrichten.
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https://www.golf.de/publish/golfeinstieg/lexikon/A

Ehre (mhd. ere, ahd. era; ursprünglich akt. = Ehrfurcht, Ehrerbietung einem Herrn gegenüber; später pass. = Ansehen, Ruhm; lat. honor). Die innere Ehrenhaftigkeit (tugent) und das Ansehen, der Ruf, die Wertschätzung, die Achtung, die man in der Gesellschaft genoss, die einem entgegengebracht wurden ...
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Ehre , im subjektiven Sinn (honor, dignitas) die sittliche Würde einer Person; im objektiven Sinn (existimatio) die dieser Würde entsprechende äußere Achtung, welche eine Person von andern beanspruchen kann. Dabei ist zwischen der allgemein menschlichen und der bürgerlichen E. zu unterscheiden. Erstere ist diejenige Würde und Achtung, welche ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Ehre
1). Ruhm
2). Ruhm ist ein höherer Grad der
Ehre. Der
Ruhm erfordert, daß der Wert eines Menschen allgemein bekannt sei. Er schränkt sich weder auf den kleinen Kreis ein, der einen Menschen zunächst umgibt, noch auf seine Zeitgenossen, sondern er geht auf e...
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(Text von 1910) Ehre
1). Ehrenbezeigung
2). Ehrenzeichen
3). Erstatten bezeichnet sowohl das Wiederherausgeben einer Sache als auch die Entschädigung durch etwas Gleichwertiges;
ersetzen drückt nur das letztere aus, und das Gleichwertige, durch das der Benachteiligte entschädigt wird, ist der
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das Ansehen, die Achtung und die Anerkennung, die einem Menschen als Träger bestimmter ethischer Tugenden von anderen entgegengebracht werden; auch die Anerkennung, die ein Mensch sich selbst entgegenbringt (Ehrgefühl). Im Strafrecht ist die Ehre geschützt insbesondere durch die Bestimmungen über Beleidigung, Ehrenbeleidigung, üble Na...
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