
Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig im Rahmen von Vereinigungen, Initiativen oder Institutionen und kann in einigen Fällen dazu verpflichtet werden. Ein Ehrenamt wird unter Umständen auch aberkann...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamt

Ehrenamtliche Mitarbeiter engagieren sich in Vereinen, sozialen Diensten, in der Kirche oder anderen Organisationen für eine Sache, die ihnen besonders am Herzen liegt. Grafik vergrößernMehr als 10.000 junge Pfadfinder trafen sich 2005 in Neufrankenroda, Thüringen. Ihr Motto lautet: Jeden Tag eine gute Tat!© AP PhotosDies...
Gefunden auf
https://hanisauland.de/lexikon/e/

Der Begriff Ehrenamt bezeichnet ein freiwilliges, formalisiertes, verbindliches und andauerndes Engagement durch die Übernahme eines Amts, das ohne Entgelt und oft neben einer Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Als Ehrenamt gilt das klassische, auf das Gemeinwohl gerichtete Engagement in Verbänden und ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42198

Der Begriff Ehrenamt bezeichnet ein freiwilliges, formalisiertes, verbindliches und andauerndes Engagement durch die Übernahme eines Amts, das ohne Entgelt und oft neben einer Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Als Ehrenamt gilt das klassische, auf das Gemeinwohl gerichtete Engagement in Verbänden und Vereinen, in politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien sowie die Ämter der Schöffen, Betreuer und Bewährungshelfer.
...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/aangedragen.php

Eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer, die ein Ehrenamt ausüben. Wenn sie durch das Ehrenamt einen Verdienstausfall erleiden, können sie beantragen, daß ihre Rentenversicherungsbeiträge vom vollen (fiktiven) Entgelt berechn...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Mit Ehrenamt wird ein öffentliches Amt bezeichnet, dessen Wahrnhemmung unentgeltlich erfolgt. Üblich sind allerdings Aufwandsentschädigungen.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/ehrenamt.php

Ehrenamt , s. Amt.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

nebenberufliches, unentgeltliches, nur gegen Entschädigung für etwaigen Dienstaufwand versehenes öffentliches Amt, z. B. als ehrenamtlicher Richter, ferner vor allem in der Selbstverwaltung.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/ehrenamt
Keine exakte Übereinkunft gefunden.