
Als Ehegatte im Sinne des BAföG wird nicht der dauernd getrennt lebende Ehegatte angesehen, es sei denn, das Gesetz bestimmt ausdrücklich etwas anderes; z. B. werden Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten voll auf den Bedarf angerechnet. Beim nicht dauerhaft g...
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