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Ehegattennachversicherung

Ehegattennachversicherung Logo #40185Bei einer Krankheitskosten- oder Krankenhaustagegeldversicherung entfällt die allgemeine Wartezeit von drei Monaten für den Ehegatten einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach der Eheschließung beantragt wird.
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Ehegattennachversicherung Logo #42141Bei einer Krankheitskostenversicherung entfällt die allgemeine Wartezeit von drei Monaten für den Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach der Eheschließung beantragt wird (§ 3 Abs. 2b MB/KK)....
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

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Ehegattennachversicherung Logo #42042Private Krankenversicherungen legen neu Versicherten in der Regel eine mehrmonatige Wartezeit auf, bevor Leistungen des Trägers erstmalig in Anspruch genommen werden können. Eine Ausnahme besteht hierbei im Rahmen der so genannten Ehegattennachversicherung. Unter diesem Begriff versteht ma...
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