
 Das Ehegattensplitting ist in Deutschland ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten. == Verfahren == Der Begriff Splittingtarif stammt aus dem deutschen Einkommensteuerrecht und beschreibt den für zusammenveranlagte Ehepaare anwendbaren Steuertarif. Rechtsgrundlage ist {§|32a|estg|juris} Abs. 5 EStG. Hier...
Gefunden auf 
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting

Siehe unter Zusammenveranlagung.
Gefunden auf 
https://www.lexexakt.de/glossar/ehegattensplitting.php
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